Sex. Missbrauch. Strafmaß

Hallo!

Ja da stimme ich dir durchaus zu.

Gruß
Tom

viel Kraft wuensche ich dir!
Hallo!

Mit Justiz meinte ich nicht nur die Urteile, Verfahren ect.
pp. sondern auch die Polizei, Staatsanwaltschaft usw. Alle die
auch dazu beitragen, dass es überhaupt zu einem Gerichtstermin
kommt.

Die Justiz ist ein Teil der geteilten Macht des Staates.
Der eine Teil ist die Legislative; sie macht die Gesetze. Beispiele bei uns sind zB die Laenderparlamente, der Bundestag und der Bundesrat.
Der zweite Teil ist die Exekutive; sie fuehrt die Gesetze aus. Beispiele hierfuer sind zB die Polizei, die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Bundesminister und auch der Bundeskanzler.
Der dritte Teil ist die Judikative, auch Justiz genannt; sie legt die Gesetze aus. Beispiele sind hier Amtsgerichte, die Staatsanwaltschaft, Landgerichte oder das Budnesverfassungsgericht.

Die Strafverfolgung in Deutschland wird sowohl mit Teilen der Exekutive als auch natuerlich mit der Judikative vollfuehrt. Im Vorfeld ermittelt meistens die Polizei, deren Ermittlungen dann (eventuell) von der Staatsanwaltschaft vortgefuehrt werden und dann (eventuell) zu einem Gerichtsverfahren fuehren und dann (eventuell) zu einer Strafe werden.

Tut mir leid, wenn ich hier irgendwen auf den Schlips getreten
sein sollte, weil er evtl. Polizist oder Richter ist.

Nicht deswegen; ich wehre mich nur gegen die pauschalisierende Aussage „Die Strafverfolgung versucht, Ermittlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung bewusst zu sabotieren.“
Sicherlich gibt es in Ausnahmefaellen dieses Verhalten, weil auf bestimmte Tabus gestossen wird. Der Regelfall ist aber eine dem Gesetz folgende, Rechtstaatliche und gerechte Strafverfolgung.

ich hatte mir gedacht, dass meine Fragen und Beiträge für rummel
sorgen würden. Aber so kann man wenigstens darauf Aufmerksam
machen.

Ich gebe zu, dass ich mir vorstellen kann, dass ein Teil der Nichtaufklaerungsrate im Gegensatz zu anderen Straffeldern auf fehlgeleitete Tabus zurueckgefuehrt werden kann.

Noch mal zur Erklärung auch zu meiner Person. Ich bin ein
Opfer von 2 Missbrauchsfällen geworden (2 versch. Menschen)
Der eine Fall wurde wie gesagt eingestellt und der andere kam
vor Gericht. 1 Jahr auf Bewährung war damals das Urteil unter
anderem deshalb, weil es so lang her war, weil ich so lange
gebraucht hatte um endlich das Schweigen zu brechen.

Ich kann deine Empoerung sehr genau verstehen. Jedes Fehlurteil ist entzieht in gewisser Hinsicht dem Rechtssystem die Legitimation.

Ich leide heute leider sehr unter den Posttraumatischen
Belastungsstörungen, unter den Folgen des Sex. Missbrauchs.
Ich möchte Aufklären, Augen öffnen, sensibel machen. Das
schweigen und den Tabu brechen.

Ich habe sehr viele Opfer kennen gelernt, viele haben die
selben Erfahrungen gemacht wie ich.

Weiterhin gebe ich auch zu, dass ich nicht ueber die noetige Erfahrung in diesem Bereich verfuege um ein Urteil ueber die Lage mit diesen konkreten Problemen abgegen zu koennen.

Und für das was ich spüre,
nämlich das immer noch zu wenig getan wird um aufzudecken und
den Opfern danach zu helfen.

Ich wuensche dir viel Kraft dabei, diese Ungerechtigkeit zu vertreiben.
Aber auch ich wollte nur Aehnliches: Denn deine pauschalisierenden Aussagen tuen der deutschen Strafferfolgung Unrecht an.

Gruss
Paul

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Ich danke dir Paul.
Ich möchte einfach auch, dass die Menschen die Gesetze machen, die Gesetze auführen ect pp. (die du mir sehr gut erklärt hast) verstehen und ein Gespür vielleicht dafür entwickeln, wie es den Opfern nach einer solchen Straftat geht und wie sie sich fühlen, wenn Urteile in ihren Augen zu „milde“ ausfallen. Opfer haben lebenslänglich. Sie werden ihre Qualen die sie erleiden mussten niemals wieder los. Sie können nur lernen, damit umzugehen. Die Gesetze sind meiner Meinung recht gut, allerdings werden diese nicht an bestimmte Grenzen genutzt.

Einer meiner Peiniger hat nach mir weitere Kinder Sex. Missbraucht. Und ich hoffe das er diesmal nicht noch mal die Chance dazu bekommen hat.

Mein Richter hat sich nicht angeschaut wie ich lebe. Er hat meine Lebensumstände die sich wegen der Tat so entwickelt haben nicht berücksichtigt. Niemand hat gefragt ob ich Hilfe brauche. Mein Peiniger hat diese aber bekommen obwohl er sie nicht wollte und damit meinte ich nicht nur den Bewährungshelfer.

Was wird für die Opfer nach einer Verurteilung getan? Ich hatte eine kleine Chance gesehen einen OEG Antrag zu stellen. Nach 3 Jahren, in denen Sie in mein Leben alles erforscht haben, haben sie den Antrag abgelehnt. Ich sei angeblich schon ein Jahr nach dem Urteil gesund gewesen. Meine Therapeutin sieht das anders…

Aber ich bin froh, hier auf Menschen zu stoßen die nicht ignorieren, sondern nachfragen, hinterfragen und natürlich auch Kritisieren und richtig stellen.

lg

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nochmals: viel Kraft wuensche ich dir!
Hallo!

Ich danke dir Paul.
Ich möchte einfach auch, dass die Menschen die Gesetze machen,
die Gesetze auführen ect pp. (die du mir sehr gut erklärt
hast) verstehen und ein Gespür vielleicht dafür entwickeln,
wie es den Opfern nach einer solchen Straftat geht und wie sie
sich fühlen, wenn Urteile in ihren Augen zu „milde“ ausfallen.

Im Strafrecht geht es um eine Bestrafung der Taeter. „Opfer“ gibt es im Strafrecht nicht.

Mein Richter hat sich nicht angeschaut wie ich lebe. Er hat
meine Lebensumstände die sich wegen der Tat so entwickelt
haben nicht berücksichtigt.

Wieso sollte er dies auch beruecksichtigen? Was haben deine Lebensumstaende mit der eventuellen Bestrafung des Angeklagten zu tun?

Niemand hat gefragt ob ich Hilfe
brauche.

Dies ist natuerliche falsch. Doch leider kann man diese Hilfe nicht bei der Strafverfolgung suchen.

Mein Peiniger hat diese aber bekommen obwohl er sie
nicht wollte und damit meinte ich nicht nur den
Bewährungshelfer.

Er hat die Hilfen bekommen, die ihm gesetzlich zustehen.
Der Staat will mit einem Urteil auch nicht Rache ueben, sondern schafft eine Strafe, um solche Taten kuenftig zu verhindern. Daran ist auch das Verstaendnis geknuepft, Taetern wieder ein normales Leben zu ermoeglichen, nachdem sie ihre Strafe verbuesst haben, die ihnen von den Richtern im Namen der Bevoelkerung auferlegt worden ist.

Was wird für die Opfer nach einer Verurteilung getan? Ich
hatte eine kleine Chance gesehen einen OEG Antrag zu stellen.
Nach 3 Jahren, in denen Sie in mein Leben alles erforscht
haben, haben sie den Antrag abgelehnt. Ich sei angeblich schon
ein Jahr nach dem Urteil gesund gewesen. Meine Therapeutin
sieht das anders…

Ich habe schon einiges ueber die Problematik gehoert, dass im deutschen Strafrecht keine Opferrolle vorgesehen ist. Doch habe ich noch nichts von OEG-Antraegen gehoert und habe auch, um eine tiefere Beurteilung der tatsaechlichen Opfersituation aufzustellen, zu wenig Informationen.

Aber ich bin froh, hier auf Menschen zu stoßen die nicht
ignorieren, sondern nachfragen, hinterfragen und natürlich
auch Kritisieren und richtig stellen.

Kritik darf aber nicht in eine Richtung eingeschraenkt sein.

Gruss
Paul

Hallo!

Ich danke dir Paul.
Ich möchte einfach auch, dass die Menschen die Gesetze machen,
die Gesetze auführen ect pp. (die du mir sehr gut erklärt
hast) verstehen und ein Gespür vielleicht dafür entwickeln,
wie es den Opfern nach einer solchen Straftat geht und wie sie
sich fühlen, wenn Urteile in ihren Augen zu „milde“ ausfallen.

Im Strafrecht geht es um eine Bestrafung der Taeter. „Opfer“
gibt es im Strafrecht nicht.

Aber dann ist es meiner Meinung nach eine Lücke im Gesetz. Klar im Strafrecht geht es erstmal um die Täter. Aber dann müssten noch andere Gesetze greifen. Meiner Meinung nach.

Mein Richter hat sich nicht angeschaut wie ich lebe. Er hat
meine Lebensumstände die sich wegen der Tat so entwickelt
haben nicht berücksichtigt.

Wieso sollte er dies auch beruecksichtigen? Was haben deine
Lebensumstaende mit der eventuellen Bestrafung des Angeklagten
zu tun?

Naja wenn Richter wüssten, wie es den Opfern nach so einer Straftat geht, wie sie danach versuchen zu leben, dann dachte ich könnten die Strafen evtl. Höher ausfallen. Naja vielleicht ein bisl Naiv von mir.

Niemand hat gefragt ob ich Hilfe
brauche.

Dies ist natuerliche falsch. Doch leider kann man diese Hilfe
nicht bei der Strafverfolgung suchen.

Mein Peiniger hat diese aber bekommen obwohl er sie
nicht wollte und damit meinte ich nicht nur den
Bewährungshelfer.

Er hat die Hilfen bekommen, die ihm gesetzlich zustehen.
Der Staat will mit einem Urteil auch nicht Rache ueben,
sondern schafft eine Strafe, um solche Taten kuenftig zu
verhindern. Daran ist auch das Verstaendnis geknuepft, Taetern
wieder ein normales Leben zu ermoeglichen, nachdem sie ihre
Strafe verbuesst haben, die ihnen von den Richtern im Namen
der Bevoelkerung auferlegt worden ist.

Die Täter können danach ein normales Leben führen und wir Opfer? weist wie ich das meine. Ist das nicht ein bisl unfair. Wir müssen Jahre auf ein Therapieplatz warten oder den Therapeuten selbst bezahlen. Ich bin Arbeitslos, lebe von Hartz 4, weil ich einfach kein normales Leben mehr führen kann. Dadurch bin ich „Behindert“. Ich liege dem Staat auf der Tasche, weil mir sowas angetan wurde.

Was wird für die Opfer nach einer Verurteilung getan? Ich
hatte eine kleine Chance gesehen einen OEG Antrag zu stellen.
Nach 3 Jahren, in denen Sie in mein Leben alles erforscht
haben, haben sie den Antrag abgelehnt. Ich sei angeblich schon
ein Jahr nach dem Urteil gesund gewesen. Meine Therapeutin
sieht das anders…

Ich habe schon einiges ueber die Problematik gehoert, dass im
deutschen Strafrecht keine Opferrolle vorgesehen ist. Doch
habe ich noch nichts von OEG-Antraegen gehoert und habe auch,
um eine tiefere Beurteilung der tatsaechlichen Opfersituation
aufzustellen, zu wenig Informationen.

Zitat:smiley:er gesetzlich verankerte Opferentschädigungsanspruch stellt sicher, dass der von einer Gewalttat Betroffene, dessen Lebensumstände infolge seiner gesundheitlichen Schädigung wesentlich beeinträchtigt oder dessen Lebensqualität im Extremfall sogar zerstört wurde, den Folgen der Gewalttat nicht mehr hilflos gegenüber steht

Es gibt so ein Gesetz. Man muss Anträge stellen, man wird Begutachtet ect pp. Bei mir ging diese Prozedur über 3 Jahre und dann wurde es abgelehnt…

Aber ich bin froh, hier auf Menschen zu stoßen die nicht
ignorieren, sondern nachfragen, hinterfragen und natürlich
auch Kritisieren und richtig stellen.

Kritik darf aber nicht in eine Richtung eingeschraenkt sein.

Nein, dass stimmt natürlich.

lg

Hallo,

Im Strafrecht geht es um eine Bestrafung der Taeter. „Opfer“
gibt es im Strafrecht nicht.

Aber dann ist es meiner Meinung nach eine Lücke im Gesetz.
Klar im Strafrecht geht es erstmal um die Täter. Aber dann
müssten noch andere Gesetze greifen. Meiner Meinung nach.

Tun ja auch: für die Opfer gibt es das Zivilrecht für Schadensersatz und Scherzensgeld.

Naja wenn Richter wüssten, wie es den Opfern nach so einer
Straftat geht, wie sie danach versuchen zu leben, dann dachte
ich könnten die Strafen evtl. Höher ausfallen. Naja vielleicht
ein bisl Naiv von mir.

Das Strafrecht dient nicht dazu, das Opfer zu entschädigen oder Rache zu ermöglichen, sondern dazu, dass der Täter seine Tat nicht wiederholt und andere von Taten abgehalten werden.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo!

Nun, das ist eine Sache, die in der Geschichte immer wieder Probleme bereitet hat, weil sie viele nicht wahrhaben wollen: Das Strafrecht kann Straftaten nicht ungeschehen machen! Es geht einfach nicht - so hart es für ein Opfer ist, so etwas zur Kenntnis zu nehmen.

(Es ist im Übrigen auch nicht die Aufgabe des Strafrechts, sondern des Zivilrechts Schäden auszugleichen, obwohl auch das im Endeffekt nicht geht.)

Die Geschichte zeigt, dass die Uneinsichtigkeit in dieser Hinsicht immer zu höheren Strafen geführt hat, die schlussendlich auch immer grausamer wurden, ohne dass dies irgendeinen positiven Effekt auf die Kriminalitätsrate insgesamt gehabt hat. Gefördert wurde lediglich Rache, Gewalt und Unmenschlichkeit.

Das moderne westliche Strafrecht lehnt daher zu Recht im Großen und Ganzen den Rachegedanken ab. Es geht um Strafprävention und nicht um Vergeltung und ich persönlich steh da auch voll dahinter.

Wie gesagt, das ist hart, ich kann mir das vorstellen. Immerhin gehört die Opfervertretung auch zu den Aufgaben eines Anwalts. Trotzdem, es gibt Dinge, die man nicht ändern kann und daher sollte man die diesbezüglichen Forderungen an die Rechtsordnung hintanhalten.

Gruß
Tom