ich bin auf der Suche nach Daten und Fakten zu sex. Missbrauch. Habe bisher folgendes gefunden.
In Deutschland werden jedes Jahr Ca. 300 000 Kinder Missbraucht
Jedes 3. Mädchen, Jeder 7. Junge
90% der Täter sind verwand, bekannt, vertraut…
Vater, Mutter, Onkel, Tante….
2004 wurden 19.086 Fälle zur Anzeige gebracht
Davon wurden 2437 verurteilt….
Das sind gerade mal 13 %…
Bei 27 veruteilten untersuchten Täter
Lag die Rückfallquote bei
25,9 Prozent…
Meine Frage ist jetzt, gibt es eine Statistik darüber, wieviele Strafen zb. zur Bewährung ausgesetzt wurden oder so?
Im Netz finde ich irgendwie nichts mehr oder ich suche falsch. Evtl. könnt ihr mir helfen.
ich bin auf der Suche nach Daten und Fakten zu sex.
Missbrauch.
Das Bundeskriminalamt gibt eine Kriminalstatistik heraus.
Diese kann man sich hier http://www.bka.de/pks/
anschauen.
Wenn man auf ein Jahr klickt, kommt man zu einem sehr ausfürhlichen Inhaltsverzeichnis. Dort gibt es dann links unter
„3. Einzelne Straftaten(gruppen)“
den Unterpunkt
„3.2 Straft. geg. sex. Selbstbest.“
eine statistische Aufbereitung nach Straftaten, Städten, Alter, Urpsung und sehr vielen Merkmalen.
Bestimmt findest du da einiges mehr.
2004 wurden 19.086 Fälle zur Anzeige gebracht
Davon wurden 2437 verurteilt….
Das sind gerade mal 13 %…
Wenn viele Angeklagte freigesprochen werden (oder die Anzeige garnicht erst zur Hauptverhandlung zugelassen wurde), dann bedeutet das, dass der Tatvorwurf nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte.
Das Bundeskriminalamt gibt eine Kriminalstatistik heraus.
Diese kann man sich hier http://www.bka.de/pks/
anschauen.
Das ist schon sehr hilfreich, leider findet man keine Statistik über die Urteile, wie sie denn ausgefallen sind. Dachte an zb. 2500 Anklagen davon 1000 verurteilt davon 5% zur bewährung… ect pp
.
2004 wurden 19.086 Fälle zur Anzeige gebracht
Davon wurden 2437 verurteilt….
Das sind gerade mal 13 %…
Wenn viele Angeklagte freigesprochen werden (oder die Anzeige
garnicht erst zur Hauptverhandlung zugelassen wurde), dann
bedeutet das, dass der Tatvorwurf nicht zweifelsfrei bewiesen
werden konnte.
Ja, leider ist das so, aber oft wurde einfach nicht genug getan, dafür dass es zweifelsfrei bewiesen werden konnte. So meine Meinung.
Dazu ein Beispiel: Onkel (lebt in der selben wohnung) „vergreift“ sich an seine 2 Nichten. Die eine (a) hat nach jahren den Mut zur Polizei zu gehen. Die Polizei taucht plötzlich ohne vorahnung in der schule der Nichte B auf und befragt sie daszu. B hat solche Angst (weil sie denkt nach der schule nach hause zu müssen und ihm gegenüber zu treten) dass sie lügt und sagt das er sie nicht angefasst hätte. Die Mutter sagt aus nichts davon mit bekommen zu haben. Nichte A wird unsicher und es tauchen laut Polizei unreimheiten auf. Der Fall wird ohne das A oder B noch mal aussagen müssen oder ein gutachten über die glaubwürdigkeit gestellt wurde Ad akta gelegt.
Nach jahren liegt der Fall durch Zufall wieder auf dem Schreibtisch einer Polizisten und sie ist erschüttert über die Entscheidungen von damals…jedoch ist es dann schon verjährt…
Meine Frage ist jetzt, gibt es eine Statistik darüber,
wieviele Strafen zb. zur Bewährung ausgesetzt wurden oder so?
Ich würde dir empfehlen dir mal die Strafverfolgungsstatistik anzuschauen.
Für weitere Einblicke sind sicherlich auch die Strafvollzugs- und Bewährungshilfestatistik und die Rückfallstatistik interessant (letztere gibt es aber nicht regelmäßig).
Im Kontext zur Polizeilichen Kriminalstatistik stellen diese Statistiken quasi einen zeitlichen Ablauf dar, wobei die Zahlen von einer Statistik zur nächsten natürlich sinken und jede der Statistiken ihre Stärken und Schächen hat (vor allem, weil es ausschließlich um das Hellfeld geht).
Bei allen Statistiken dieser Art bitte auch die Strafrechtsreform und Gesetzesänderungen im Hinterkopf behalten, die den Anstieg oder das Absinken von Straftatbeständen erklären kann.
Oh nicht ganz einfach die Sache.
Wenn ich das jetzt richtig gesehen habe (und ich hoffe ich täusche mich) dann wurden im Jahr 2004 für §176, §176a Sexueller Missbrauch von Kindern
insgesamt 2390 Täter auf Bewährung verurteilt.
Es gab insgesamt 2437 Urteile…
Das kann ich mir nicht vorstellen…
Habe die Daten vom Stastistisches Bundesamt Deutschland. Habe mir das Jahr 2004 als Excel Datei runtergeladen. Meine Angaben entnehme ich der Tabelle 2.
Schock… Bitte sagt mir das ich was falsch gesehen habe…
Leider musste ich dies am eigenen Leib erfahren. Aber wir
weichen vom Thema ab. Es scheint eine solch Statistik wohl
nicht zu geben.
Naja warum auch… Man könnte dadurch ja Augen öffnen…
sorry, aber du pauschalisierst. Es geht hier offensichtlich um einen Einzelfall. Mag sein, dass in diesem Fall Fehler gemacht wurden. Aber du schreibst „aber oft wurde einfach nicht genug getan, dafür dass es zweifelsfrei bewiesen werden konnte“, begründest somit aus einer Einzelerfahrung eine Grundsätzlichkeit.
Ich kann nur jedem empfehlen mal die eine oder andere Gerichtsverhandlung zu besuchen um sich einen Eindruck individueller Einzelfälle zu verschaffen. Oder noch besser: Bewerbung um das Schöffenamt. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man sich das „über einen Kamm scheren“ damit sehr schnell abgewöhnt und die Dinge sehr viel objektiver sieht!
Meine Angaben habe ich bei diversen Websites lesen können, die sich mit diesem Thema befassen. Darunter zb. Missbraucht-Nein-gemeinsam gegen Kindesmissbrauch, Kinderaugen (Video)oder auch bei aktiv gegen sex. Gewalt.
Das sind natürlich nur Hochrechnungen. Niemand weiss genau, wie viele Kinder nun wirklich betroffen sind.
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Tut mir leid, so war das natürlich nicht gemeint. Klar war das ein Einzelfall. Und ich bin mir sicher, dass die Polizei das damals für richtig empfunden hat. Sie machen auch nur ihren Job, sind auch nur Menschen.Aber man fragt sich natürlich wie oft sowas passiert. Bei Kinderschreie gibt es zb. ein Auszug über eine Interne Umfrage. Es haben 76 Menschen abgestimmt. Davon wurden NUR 17 Fälle zur Anzeige gebracht davon:
Freispruch, Einstellung des Verfahrens, keine Strafverfolgung: 12.
Das sind Zahlen, die für sich sprechen.
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Wie gesagt, diese Statistiken haben ein paar Schwächen. Sie decken immer nur das Hellfeld ab - also in diesem Fall die Zahl der Verurteilungen, bei der Kriminalstatistik die Zahl der angezeigten Straftaten.
Deine „Quellen“ sprechen im Gegensatz dazu aber auch von einem Dunkelfeld, also von all den Taten, die niemand angezeigt hat und von denen außer den Beteiligten niemand weiß. Die Dunkelfeld Zahlen sind also nichts anderes als sehr unzuverlässige Schätzungen und auf die darf man aus wissenschaftlicher Sicht nicht viel geben. Es gibt auch eine Dunkelfeldforschung, die aber bei statistischen Erhebungen sehr komplex und aufwändig ist.
Auf die Zahlen von irgendwelchen Verbänden, die eben nur auf Hochrechnungen oder Schätzungen basieren sollte man sich nicht verlassen, man kann sie zue Kenntnis nehmen, aber man sollte nie die Zahlen als gegeben akzeptieren.
Bei Kinderschreie gibt es zb. ein Auszug
über eine Interne Umfrage. Es haben 76 Menschen abgestimmt.
Davon wurden NUR 17 Fälle zur Anzeige gebracht davon:
Freispruch, Einstellung des Verfahrens, keine Strafverfolgung:
12.
Das sind Zahlen, die für sich sprechen.
Stimmt. Rechne mal hoch von den 2473 Urteile im Jahre 2004 auf die angeblichen 300000 Misbrauchsfälle pro Jahr.
2473 wurden Verurteilt. Aber wenn du oben die Umfrage zb. nimmst siehst du wie viele Fälle nie angezeigt werden und wie viele Fälle nicht zu einem Urteil führen, z.b. aus mangeln an Beweisen oder verjährung. Das heisst laut der Umfrage werden nur 12,92 % der Missbrauchsfälle angezeigt. Davon führen nur 2,04 % zu einem Urteil.Das wären wenn wir das Beispiel 2004 nehmen 121 225,49 Missbrauchsfälle gesamt.
Ich hatte mit 300 000 natürlich die je höchst geschätzte Zahl genommen.
Zitat: Entsprechend der unterschiedlichen Einschätzung über die Höhe der Dunkelziffer gehen ExpertInnen davon aus, dass jährlich schätzungsweise 80.000 bis 300.000 Kinder in Deutschland sexuell missbraucht werden.
Also würden wir mit der Zahl gut im Schnitt liegen.
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Mit Justiz meinte ich nicht nur die Urteile, Verfahren ect. pp. sondern auch die Polizei, Staatsanwaltschaft usw. Alle die auch dazu beitragen, dass es überhaupt zu einem Gerichtstermin kommt. Vielleicht hab ich mich da falsch ausgedrückt.
Tut mir leid, wenn ich hier irgendwen auf den Schlips getreten sein sollte, weil er evtl. Polizist oder Richter ist. Ich hatte mir gedacht, dass meine Fragen und Beiträge für rummel sorgen würden. Aber so kann man wenigstens darauf Aufmerksam machen.
Noch mal zur Erklärung auch zu meiner Person. Ich bin ein Opfer von 2 Missbrauchsfällen geworden (2 versch. Menschen) Der eine Fall wurde wie gesagt eingestellt und der andere kam vor Gericht. 1 Jahr auf Bewährung war damals das Urteil unter anderem deshalb, weil es so lang her war, weil ich so lange gebraucht hatte um endlich das Schweigen zu brechen.
Ich leide heute leider sehr unter den Posttraumatischen Belastungsstörungen, unter den Folgen des Sex. Missbrauchs. Ich möchte Aufklären, Augen öffnen, sensibel machen. Das schweigen und den Tabu brechen.
Ich habe sehr viele Opfer kennen gelernt, viele haben die selben Erfahrungen gemacht wie ich.
Ich wollte einfach nur zahlen und Fakten für das was ich jeden Tag per E-Mail erfahre ect. pp. Und für das was ich spüre, nämlich das immer noch zu wenig getan wird um aufzudecken und den Opfern danach zu helfen.
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Ja, leider ist das so, aber oft wurde einfach nicht genug
getan, dafür dass es zweifelsfrei bewiesen werden konnte. So
meine Meinung.
Nein, denn wenn etwas nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann, dann kann es nunmal sein und es wird auch oft so sein, dass der Tatverdächtige wirklich unschuldig ist! Bitte das zu berücksichtigen, das wird immer wieder argumentativ vermurckst.
Nach jahren liegt der Fall durch Zufall wieder auf dem
Schreibtisch einer Polizisten und sie ist erschüttert über die
Entscheidungen von damals…jedoch ist es dann schon
verjährt…
So hart es ist, solche Dinge passieren. Es passieren immer Fehler, es gibt unterschiedliche Aussagen, Aussagen werden geändert. Das ist einfach so und auch nicht änderbar.
Eines ist jedenfalls nicht der Fall: dass in unseren Ländern massenweise Kindermissbraucher frei und ungestraft und unverfolgt mit horrenden Rückfallsquoten herumlaufen. Sowas gibt es nur in der Einbildung mancher, die selbst unter irgendwelchen psychosexuellen Störungen leiden oder in Hetzmedien.
Ich entschuldige sexuellen Missbrauch keinesfalls, aber da wird so viel unredliche Propaganda daraus gemacht, dass es unerträglich ist.
Abgesehen davon, dass ich daran zweifle, dass man sexuellen Missbrauch mit Mitteln des Strafrechts in den Griff kriegt, aber das ist ein ganz anderes Thema.
Es schadet auch nie nachzusehen, wer wann welche Zahlen kolportiert…
Ich meine manche vertreten ja auch die Ansicht, dass es in unseren Ländern eine Männerverschwörung gibt, wonach wir die Frauen alle schlagen wollen. So zumindest manchmal der Eindruck, wenn man bestimmte Quellen liest. Daher: unzuverlässige Schätzungen liest man immer im Zusammenhang damit, was derjenige, der sie macht, damit erreichen will. Das relativiert so einiges. Da sind offizielle Kriminalstatistiken schon viel zuverlässiger.
Da sind offizielle Kriminalstatistiken
schon viel zuverlässiger.
Ja, wenn es darum geht, was eben im Hellfeld erfasst ist. Da man aber mit dem Hellfeld alleine nicht viel anfangen kann muss man nunmal möglichst professionell im Trüben fischen.
Ich finde die Hochrechnungen übrigens gar nicht so abwegig. Gerade im Bereich innerfamiliären Missbrauchs findet dieser dort wo er stattfindet oft regelmäßig und wiederholt statt, was in Extremfällen jeweils pro Jahr alleine bei einem Opfer eine Fallzahl im dreistelligen Bereich mit sich bringen kann.
Ich persönlich würde die Zahl ebenfalls zwischen 100000 und 300000 ansetzen, nur muss man dabei bedenken, dass es eben nicht 300000 Opfer sind, sondern vielleicht „nur“ 5000 oder 10000.
Hierbei muss man dann auch bei Kriminalitätsstatistik und Strafvervolgungsstatistik unterscheiden. Die Kriminalitätsstatistik erfasst jede einzelne angezeigte Straftat (auch in Tateinheit mit anderen jeweils einzeln), während die Strafvervolgungsstatistik mehrere Straftaten eines Täters auf einmal mit dem Urteil erfasst.