Sex Missbrauch

Ich bin echt erschüttert.Ich war in einer Gerichtsverhandlung. Anklage:sexueller Missbrauch in 16 Fällen…10x an einem Kind und 6x an einer Jugendlichen. Strafe :2 Jahre auf Bewährung und 7500 Euro Schmerzensgeld für die Mädchen.
Steuerhinterziehung wird härter bestraft.
Wie kann sowas sein.
Der Typ ist Therapeut…arbeitet mit Jugendlichen.

Unfassbar.

Gina

ganz einfach erklärbar. Als das Strafgesetzbuch entstand, waren Vermögensdelikte bald schlimmer als Mord und Totschlag. Und, was passiert denn schon großartig, wenn ein, ich schreibe es so drastisch, ein Kind vernascht wird. Erst in unserer Zeit merkt man, daß diese Optik nicht ganz stimmt. Ähnlich milde werden übrigens Leute bestraft, die besoffen im Straßenverkehr töten. War gewisserweise fahrlässig; kann ja jedem mal passieren…

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Eben, kann ja mal passieren. Mein kleiner Bruder, auch Jurist, hat mal zu mir gesagt: „Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Das hab ich immerhin im ersten Semester schon gelernt.“ Ich denke, er hat damit Recht.

Hallo,

Eben, kann ja mal passieren. Mein kleiner Bruder, auch Jurist,
hat mal zu mir gesagt: „Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu
tun. Das hab ich immerhin im ersten Semester schon gelernt.“
Ich denke, er hat damit Recht.

das denke ich auch. Das darf aber nicht dazu verleiten, zu meinen, dass im Gegensatz dazu Rache etwas mit Gerechtigkeit zu tun hätte. Für die Tugend der Gerechtigkeit ist die andere Tugend der Besonnenheit Voraussetzung. Wer aber in Fragen der Rechtsprechung emotional „argumentiert“, der ist nicht besonnen - und also auch nicht gerecht.

Mit anderen Worten: Erhöhte Strafandrohungen müssen gut überlegt sein. Wer z. B. - ganz extrem - die Todesstrafe für Kinderschänder fordert, der hat keine Mittel mehr, den Täter vom Mord abzuhalten. Man muss diese Dinge immer von verschiedenen Seiten betrachten - und Ideallösungen gibt es leider nicht.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hallo,

Eben, kann ja mal passieren. Mein kleiner Bruder, auch Jurist,
hat mal zu mir gesagt: „Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu
tun. Das hab ich immerhin im ersten Semester schon gelernt.“
Ich denke, er hat damit Recht.

das denke ich auch. Das darf aber nicht dazu verleiten, zu
meinen, dass im Gegensatz dazu Rache etwas mit Gerechtigkeit
zu tun hätte.

Das glaube ich auch nicht. Ich halte den Begriff der Gerechtigkeit sowieso für schwer definierbar. Eine Definition, die allen gefällt, wird es wohl nie geben.
Rache ist bestimmt auch nicht gerecht, denn damit wird wieder anderen unrecht getan, aber ich kann es nachvollziehen. Selbst wäre ich allerdings wohl viel zu feige für Rache, nicht wegen der Strafe, die auf mich wartet, sondern weil ich später mit dem leben muss, was ich getan habe.

Für die Tugend der Gerechtigkeit ist die andere

Tugend der Besonnenheit Voraussetzung. Wer aber in Fragen der
Rechtsprechung emotional „argumentiert“, der ist nicht
besonnen - und also auch nicht gerecht.

Schon, aber wem unrecht geschehen ist, der hat es schwer, nicht emotional zu reagieren oder zu denken. Besonnenheit zu wahren oder auch nur zu haben, besonders in so extremen Situationen, ist eines der schwersten Dinge, die es gibt.

Mit anderen Worten: Erhöhte Strafandrohungen müssen gut
überlegt sein. Wer z. B. - ganz extrem - die Todesstrafe für
Kinderschänder fordert, der hat keine Mittel mehr, den Täter
vom Mord abzuhalten.

Ich bin mir nicht ganz sicher, was ich von der Todesstrafe halten soll. Du hast sicher recht, dass ein Täter sicherlich auch schlimmere Taten begeht, wenn die Strafe sowieso die gleiche ist, der Tod. Außerdem denke ich, dass der Henker ja auch zum Täter wird, indem er die Strafe ausführt. Kann man jemandem sowas zumuten/aufbürden? Aber wo ist die Grenze für einen Täter, eine Tat nicht zu begehen, wenn die Strafe zu gering ist? Zwei Jahre und Geld für 16 Vergewaltigungen - ich bin durchaus auch betroffen und etwas geschockt. Und extreme Strafmilderung für Taten, die begangen wurden, wenn der Täter - z. B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss - nicht mehr wusste, was er tat bzw. sich später nicht mehr erinnern kann… ich verliere da schon ein wenig das Vertrauen in die Rechtsprechung, wenn ich so was lese oder höre. Und ich kann auch die Emotionen und Rachegedanken von Opfern verstehen, erst recht in solchen Situationen.

Man muss diese Dinge immer von

verschiedenen Seiten betrachten - und Ideallösungen gibt es
leider nicht.

Ja, das stimmt leider. Es wird wohl kein System geben, mit dem jeder zufrieden ist, aber das heißt nicht unbedingt, dass ich mich zufrieden geben und hinnehmen muss, was ich habe, ohne mal darüber zu meckern, wenns mir hochkommt.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Gruß,

die Elbin

musste ich am eigenen Leib schon mehrfachst erleben!

Gruß von der auch kopfschüttelnden Ute

Hallo,

Schon, aber wem unrecht geschehen ist, der hat es schwer,
nicht emotional zu reagieren oder zu denken. Besonnenheit zu
wahren oder auch nur zu haben, besonders in so extremen
Situationen, ist eines der schwersten Dinge, die es gibt.

genau das ist der Grund, weshalb man nicht klar urteilen kann, wenn man selbst betroffen ist. Das gilt natürlich auch für die emotional gefärbten Urteile über Strafandrohung bei Missbrauch, weil die Emotion eben das klare Urteil trübt.

Todesstrafe

Das war nur als besonders krasses Beispiel genommen, weil dann die Schwierigkeit deutlich wird. Du hast ja das Problem klar dargelegt, indem du die Schwierigkeiten genannt hast. Aber ähnliche Probleme gibt es eben auch unterhalb der Todesstrafe, etwa bei den Bewährungsfragen wie im Ausgangsbeispiel.

Ja, das stimmt leider. Es wird wohl kein System geben, mit dem
jeder zufrieden ist, aber das heißt nicht unbedingt, dass ich
mich zufrieden geben und hinnehmen muss, was ich habe, ohne
mal darüber zu meckern, wenns mir hochkommt.

Klar darfst du meckern, aber ich darf dann auch darauf verweisen, dass man in der Rechtsprechung sich nicht auf diese Emotionen berufen darf. Mehr wollte ich nicht. Die Gerichte können die Gesellschaft nicht verbessern. Das Problem sehe ich darin, dass viele Menschen so empfinden wie du, und aus dieser Empfindung dann Rechtsgrundsätze ableiten wollen (weil sie eben meinen, dass, wenn viele so denken, man auch so handeln müsse). Das aber ist ein Irrtum, den ich wenigstens genannt wissen wollte.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Vielleeicht doch erklärbar
Hallo,

eine Erklärung könnte eine Art deal sein: Täter gesteht (täte er es nicht wäre ein Beweis schwierig, vielleicht unmöglich, jedenfalls für die Opfer erniedrigend), zur „Belohnung“ gibt es einen erhablichen Strafnachlaß. Und der Typ darf nicht mehr als Therapeut tätig sein, was er im Falle einer Nicht-Verurteilung ja dürfte. Ziel ist also Ihn aus dem Job zu kicken. Wie der genaue Hintergrund in dem von Dir beschriebenen Fall ist weiss ich nicht, aber so ungefähr könnte eine Erklärung für die geringe Strafe aussehen.
Gruß
Michael

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Hallo,

Todesstrafe

Das war nur als besonders krasses Beispiel genommen, weil dann
die Schwierigkeit deutlich wird. Du hast ja das Problem klar
dargelegt, indem du die Schwierigkeiten genannt hast. Aber
ähnliche Probleme gibt es eben auch unterhalb der Todesstrafe,
etwa bei den Bewährungsfragen wie im Ausgangsbeispiel.

Ja, schon, aber es gibt noch immer Länder, in denen die Todesstrafe praktiziert wird, und ich kriege oft genug zu hören, „hätten wir sie doch wieder“, deshalb hab ich mich damit schon auseinandergesetzt.

Ja, das stimmt leider. Es wird wohl kein System geben, mit dem
jeder zufrieden ist, aber das heißt nicht unbedingt, dass ich
mich zufrieden geben und hinnehmen muss, was ich habe, ohne
mal darüber zu meckern, wenns mir hochkommt.

Klar darfst du meckern, aber ich darf dann auch darauf
verweisen, dass man in der Rechtsprechung sich nicht auf diese
Emotionen berufen darf. Mehr wollte ich nicht.

Ich wollte dir nicht widersprechen und dich schon gar nicht als gefühlskalt darstellen. Wenn das so wirkte, bitte ich um Entschuldigung. Das war nicht meine Absicht. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich diese Gefühle durchaus verstehen und nachvollziehen kann und dem Ursprungsposting zustimmen darin, dass die Rechtsprechung nicht immer leicht zu verstehen ist.

Die Gerichte

können die Gesellschaft nicht verbessern. Das Problem sehe ich
darin, dass viele Menschen so empfinden wie du, und aus dieser
Empfindung dann Rechtsgrundsätze ableiten wollen (weil sie
eben meinen, dass, wenn viele so denken, man auch so handeln
müsse). Das aber ist ein Irrtum, den ich wenigstens genannt
wissen wollte.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hallo,

wir haben ein auf materielles Recht ausgerichtetes Strafrecht. Ein Umdenken innerhalb der Justiz kann ich nicht erkennen. Es gibt zwar einige Ansätze, aber bei weitem wird dann, wenn das Strafrecht auf körperliche oder seelische Schäden Bezug nimmt, das materielle Recht wieder weiter nach oben korrigiert.

Ich habe vor einigen Monaten mit dem Justizministerium eien Diskussion über die zahlreichen Reisen einiger Juristen anch Thailand geführt. Zur Antwort erhielt ich, dass das JuM keinen Anlass sieht, auch nur die Sachverhalte zu überprüfen.

Ich bin echt erschüttert.Ich war in einer Gerichtsverhandlung.
Anklage:sexueller Missbrauch in 16 Fällen…10x an einem Kind
und 6x an einer Jugendlichen. Strafe :2 Jahre auf Bewährung
und 7500 Euro Schmerzensgeld für die Mädchen.

Steuerhinterziehung wird härter bestraft.
Wie kann sowas sein.
Der Typ ist Therapeut…arbeitet mit Jugendlichen.

Unterhalte Dich - wenn es Dir möglich ist - mit einem Opfer einer sexuellen Gewalttat. Nicht nur, dass sich viele Opfer auch selbst schuldig fühlen, ist es keine Seltenheit, dass sie in einer Vernehmung in die Rolle gedrängt werden, sich schuldig fühlen zu müssen. Nicht selten ist in einer Verhandlung schon die Anklageschrift ein einziger Strafvorhalt gegen den Täter mit Fragezeichen und in der Verhandlung durch den Verteidiger die Strategie, dass das alles mit der Dauer der Zeit keine Folgen hinterlassen soll, wobei ohnehin der Vorgang bestritten wird und Einverständnis dargestellt ist. Ich muss nun mit meinen Worten etwas vorsichtig sein.

Manchmal könnte man das Gefühl haben, dass es bis heute Juristen gibt, die die Vergewaltigung in der Ehe noch praktizieren und deshalb anderer Vergewaltigungen und sexuelle Belästigungen als nicht gravierend ansehen und deshalb für uns unverständliche Urteile fällen. Man könnte das Gefühl bei einigen Urteilen haben. Könnte.

Gruss Günter

Da fehlt die nähe zum ‚einfachen Volk‘

Ich habe vor einigen Monaten mit dem Justizministerium eien

Diskussion über die zahlreichen Reisen einiger Juristen anch
Thailand geführt. Zur Antwort erhielt ich, dass das JuM keinen
Anlass sieht, auch nur die Sachverhalte zu überprüfen.

Naja, das ist aber etwas weit hergeholt oder ? ich fahre im November auch nach Thailand, mit Freundin, soll sehr schön da sein…

Ansonsten sehe ich ein grundsätzliches Problem darin, das die meisten Jusristen selber noch nie mit Straftätern zu tun hatten… ausser in ihrem Gerichtssaal, in dem die Herrschaften geleckt und gestriegelt auftreten, je krimneller je besser der Anwalt.
Insgesamt bin ich in letzter Zeit recht oft über die Justiz enttäuscht gewesen…

Den Richtern und Stattsanwälten fehlt oft etwas der Realitätssinn wie es scheint, da sie meist aus verhältnissen kommen, in denen sie weder rohe Gewalt noch extreme Stressituationen erlebt haben, ich kann das nicht belegen, aber ich nehme an die meisten sind noch nicht selbst Opfer geworden.
Die meisten dürften wohl in Gegenden leben, in denen sie nicht morgens über nen Besoffenen vor der Haustür stolpern und evtl. beraubt werden, wenn sie nachts durch die strassen laufen.
Wir haben mal die zuständige Staatsanwältin an einem 1. Mai eingeladen uns nach Kreuzberg zu begleiten…, das hat nachhaltige Eindrücke bei ihr hinterlassen. Sie hat jetzt ein etwas realistischeres Bild, von dem was sich bei den „durch die Polizei provozierten“ Strassenschlachten so abspielt.
Ähnlich sollten alle Richter und Staatsanwälte mal ein längeres Praktikum bei der Polizei machen, um mal das wahre Gesicht ihres späteren Klientels kennenzulernen und auch mal den 76 Jährigen, soeben beraubten und zusammengeschlagenen, blutüberströmten Rentner live zu erleben… Ich denke das würde helfen…

M.

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Hallo Mike,

im Prinzip gebe ich Dir schon recht.

Ich gehe einen Schritt weiter. Jeder Jurist, der Richter oder Staatsanwalt werden will, sollte verpflichtet sein, ähnlich einem Arzt ein Praktikum zu machen. Auch vielen Anwälten täte ein Praktikum gut. Dieses müsste aus meiner Sicht in einer JVA absolviert werden, ersatzweise im Polizeidienst.

Ich weiss nicht wie es in anderen Regionen üblich ist. Doch muss es für einen Polizeibeamten wohl frustrierend sein, immer wieder Strafanzeige zu schreiben und dann zu erleben, wie die StA entweder einstellt oder mal kurz - und immer wieder - ein Einsehen hat und der Täter kaum den Altfall hinter sich schon wieder erfolgreich einen Neufall hinter sich bringt.

Gruss Günter

Ich habe vor einigen Monaten mit dem Justizministerium eien

Diskussion über die zahlreichen Reisen einiger Juristen anch
Thailand geführt. Zur Antwort erhielt ich, dass das JuM keinen
Anlass sieht, auch nur die Sachverhalte zu überprüfen.

Naja, das ist aber etwas weit hergeholt oder ? ich fahre im
November auch nach Thailand, mit Freundin, soll sehr schön da
sein…

Nun gut, hinter dem Vorgang steht natürlich ein differenziert vorgetragener Vorgang.

Ansonsten sehe ich ein grundsätzliches Problem darin, das die
meisten Jusristen selber noch nie mit Straftätern zu tun
hatten… ausser in ihrem Gerichtssaal, in dem die
Herrschaften geleckt und gestriegelt auftreten, je krimneller
je besser der Anwalt.
Insgesamt bin ich in letzter Zeit recht oft über die Justiz
enttäuscht gewesen…

Den Richtern und Stattsanwälten fehlt oft etwas der
Realitätssinn wie es scheint, da sie meist aus verhältnissen
kommen, in denen sie weder rohe Gewalt noch extreme
Stressituationen erlebt haben, ich kann das nicht belegen,
aber ich nehme an die meisten sind noch nicht selbst Opfer
geworden.

Noch nie Opfer geworden; hier gebe ich Dir recht. Doch mir scheint, dass einige eher ihre Moral und Gesetzestreue hier im gerichtssaal ausleben und privat durchaus Gewalt ausüben. Ihc zähle natürlich hier auch die psychische Gewalt dazu.

Die meisten dürften wohl in Gegenden leben, in denen sie nicht
morgens über nen Besoffenen vor der Haustür stolpern und evtl.
beraubt werden, wenn sie nachts durch die strassen laufen.

Das ist schon richtig.

Wir haben mal die zuständige Staatsanwältin an einem 1. Mai
eingeladen uns nach Kreuzberg zu begleiten…, das hat
nachhaltige Eindrücke bei ihr hinterlassen. Sie hat jetzt ein
etwas realistischeres Bild, von dem was sich bei den „durch
die Polizei provozierten“ Strassenschlachten so abspielt.
Ähnlich sollten alle Richter und Staatsanwälte mal ein
längeres Praktikum bei der Polizei machen, um mal das wahre
Gesicht ihres späteren Klientels kennenzulernen und auch mal
den 76 Jährigen, soeben beraubten und zusammengeschlagenen,
blutüberströmten Rentner live zu erleben… Ich denke das
würde helfen…

Es wird sich solange nichts ändern, solange ein Jurist bei seiner Ausbildung lernt und erlebt, dass das materielle Recht vor der Unverletzlichkeit des Lebens geht.

Gruss Günter

Steuerhinterziehung wird härter bestraft.
Wie kann sowas sein.

Ja genau, 7.500 Euro Strafe habe ich auch bekommen wegen Steuerhinterziehung. Und was habe ich getan?
Meine Steuerklärung 4 Monate später abgegeben als ich hätte müssen und damit eine viel zu niedrige Schätzung hingenommen. Selbstverständlich habe ich die 50.000,- DM Steuern dann 4 Monate später sofort bezahlt + Zinsen + Verspätungszuschlag.

Wer soll da noch an Gerechtigkeit in unserer Justiz glauben?

Gruß Ebi

Hallo Gina,

du möchtest sicherlich keine Antworten auf diese Frage, die dir jetzt Gerichtsverfahren und rechtliche Vorgehensweise, vom StGB bis StPO interpretieren - es gibt ja genug Quellen im Internet.
Das ist eher eine sozialkritische Frage.

Es ist so, dass das einfache Volk vom „Recht“ ganz verschiedene und individuelle Vorstellungen hat. Anwälte wiederum haben meist nur eine einzige Vorstellung davon, nämlich, das was im Gesetz definiert ist. Richter haben vom beiden etwas - sie kennen die Definitionen, lassen ihr persönliches Urteilsvermögen und ihre Einsichten in das Urteil jedoch auch einfließen.

Daher bekommt man vor Gericht nicht „Recht“, sondern ein Urteil.
Somit kann man also kaum jedem „Gerecht“ werden.

Grüße,
Marcel