Sex zwischen minderjährigen strafbar oder nicht?

hi,

ER ist 16, SIE ist 14
wenn es zu sexuellen Handlungen kommt, ist das ein Rechtskonflikt???

Wir denken dabei sicher alle an den gleichen Musterfall - ich ehrlich gesagt auch ein bisschen
obwohl ich sicher bin, dass genau dies jeden Tag 100 mal irgendwo in Deutschland passiert.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Ich schäme mich auch etwas, dass ich da so wenig bescheidweiss. Aufklärung und Fachwissen tut not!

Danke für alle (richtigen) Antworten
Schorsch

Hallo!

ER ist 16, SIE ist 14
wenn es zu sexuellen Handlungen kommt, ist das ein
Rechtskonflikt???

Grundsätzlich: nein.

Wir denken dabei sicher alle an den gleichen Musterfall - ich
ehrlich gesagt auch ein bisschen

Keine Ahnung, woran Du denkst, ich denke an meine Jugend…

obwohl ich sicher bin, dass genau dies jeden Tag 100 mal
irgendwo in Deutschland passiert.

Warum auch nicht?

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Ich schäme mich auch etwas, dass ich da so wenig
bescheidweiss. Aufklärung und Fachwissen tut not!

Kleiner Tipp: Einfach mal ins Gesetz schauen. Da erfährt man dann, dass eine Person über 14 kein Kind im Sinne des Strafrechts mehr ist (§ 176 Abs. 1 StGB) und man mindestens 21 Jahre alt sein muss, um für sexuelle Handlungen mit Jugendlichen bestraft werden zu können (§ 182 Abs. 3 StGB).

dankeschön für deine Antwort,

wenn sie denn zutrifft und obgleich etwas schlaumeierisch vverfasst

der Musterfall, der den meisten von uns bekannt ist, wird „Fall Marco“ genannt und wurde uns in den Medien verkauft als Annäherung der Türkei an die EU-Gesetze zum Schutz der Frauen. Punkt

Soweit mein Allgemeinwissen. Bis dahin hätte ich mich ebenso salopp geäussert wie du gerade

Wir - die durchschnittliche Allgemeinheit - haben uns über die lange Haftstrafe des 16-jährigen und deren Begründung gewundert aber nicht weiter damit befasst und es einfach so hingenommen. Daher die Unklarheit

Aber du hast uns jetzt ja gottlob rechtssicher aufgeklärt

Falls du mal im Elektrobrett eine Frage hast, helfe ich dir gerne aus mit einem kleinen Tipp:
Würdest du die VDE-Normen kennen, dann müsstest du gar nicht erst solche Fragen stellen

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Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt auch zum Schlaumeier in deinen Augen werde, ein Blick auf die Details hilft weiter. Hättest du dich mit dem

Musterfall, der den meisten von uns bekannt ist,

nur ein wenig mehr beschäftigt, hättest du dir die Frage selber beantworten können.

Beim

„Fall Marco“

war das Mädchen keine 14, sondern erst 13!

genannt und wurde uns in den Medien verkauft als
Annäherung der Türkei an die EU-Gesetze zum Schutz der Frauen.

Wenn ein 16-jähriger hier in Deutschland mit einer 13-jährigen rummacht, bekommt er auch Probleme! Deshalb ist ganz nebenbei auch in Deutschland gegen ihn ermittelt worden. (Stand auch in der Zeitung) Da ist keine Konnotation über ein nicht auf der Höhe der Zeit befindliches Rechtssystem in der Türkei erforderlich.

Soweit mein Allgemeinwissen.

Wir - die durchschnittliche Allgemeinheit - haben uns über die
lange Haftstrafe des 16-jährigen und deren Begründung
gewundert aber nicht weiter damit befasst und es einfach so
hingenommen.

Wenn man die richtigen Medien gelesen hätte, die, welche sich ein wenig sachlicher mit dem Thema befasst haben, dann hätte man diesen Wissensstand haben können. Ich habe für meinen jedenfalls kein Jura studiert.

3 „Gefällt mir“

[MOD] Schönen Dank
Und damit das gar nicht erst ausartet, belassen wir es an dieser Stelle einfach mal dabei. Die Frage wurde ja beantwortet.

Hallo wwf,

bzgl. §182 Abs. 3 frage ich mich schon eine ganze Weile lang, ob bzw. wann die sexuelle Selbstbestimmung als vorhanden gilt. Reicht dazu bspw. schon häufige sexuelle Aktivität des/der Jugendlichen?

Eine andere Frage, die ich habe, ist, ob die fehlende sexuelle Selbstbestimmung nicht altersunabhängig Kriterium für sexuellen Missbrauch ist bzw. zumindest sein sollte. Gibt es dazu Gesetze/Urteile?

Viele Grüsse
d.