Sexualstraftäter

Hallo,

momentan kommt ja (mal wieder?) das Thema sexueller Gewalt durch z.B. Kirchenmänner ans Tageslicht.

Sexualstraftätern werden nun ja allerhand erdenkliche (angebliche) „Störungen“ implementiert…

http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.ph…

Die „Störungen“ werden u.a. auch zugrunde gelegt, um daraus „Risikoeinschätzungen“ vorzunehmen.

Wie geht man nun mit den Männern der Kirche um? Wird da auch ein „Gutachten“ erstellt, um letztlich dann auch einzuschätzen, welches Risiko die Täter weiterhin darstellen?

Gruß, IHF

Hallo,

das Strafrecht kennt weder Bäcker noch Priester in diesem Zusammenhang. Insoweit ist die Frage obsolet, was den strafrechtlichen Teil angeht. Da sind alle Täter gleich, und werden auch gleich behandelt.

Vollkommen unabhängig davon ist die Frage zu sehen, was das zuständige Bistum unternimmt um abzuschätzen, ob und wo ein Täter nach Haftentlassung/Therapie einsetzbar ist. Insbesondere ob er wieder im Gemeindedienst und ganz speziell dort einsetzbar ist, wo er beruflichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hat oder welche alternativen Aufgaben ihm möglicherweise übertragen werden können. Es gibt ja durchaus auch Aufgaben in der Verwaltung, in kirchlichen Organisationen und Unternehmen, der Forschung, … die geeignet sind mehr oder weniger sicher auszuschließen, dass jemand wieder über die berufliche Schiene delinquent wird. Was er dann in seiner Freizeit macht, steht dann wieder auf einem anderen Blatt, aber da endet dann natürlich auch die Einflussnahmemöglichkeit und Verantwortung des Arbeitgebers.

Was halt nicht passieren darf ist, dass ein Täter direkt von einer Gemeinde in die nächste versetzt wird, wobei man dann noch Haken über ein anderes Bistum schlägt um Spuren zu verwischen. Oder dass jemand aus dem Gemeindedienst raus genommen, dann aber als Lehrer oder bei einer Organisation im Bereich Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt wird.

Gruß vom Wiz

Danke für Deine Antwort!

Vollkommen unabhängig davon ist die Frage zu sehen, was das
zuständige Bistum unternimmt um abzuschätzen, ob und wo ein
Täter nach Haftentlassung/Therapie einsetzbar ist.

Die Täter dürfen wieder ins Amt zurück?

MfG, IHF

Hallo,

natürlich, warum auch nicht? Wobei ich bitte den weiteren Text von mir hierzu zu lesen. Einsatz als Gemeindepfarrer und Religionslehrer wohl eher nicht, wenn man sich mit der Tat vor einem neuen Einsatz auseinandersetzt. Aber im Kirchenbuchamt, als Sachbearbeiter in der Verwaltung, in einem Forschungsinstitut, als Seelsorger in der Seniorenarbeit, … Es gibt da genug Möglichkeiten. Ein verurteilter Bäcker dürfte doch auch wieder Brot backen. Wichtig ist doch nur - und weiter gehen die Möglichkeiten der Kirche da auch nicht - dass man nicht durch den Einsatzort Gelegenheit zur Delinquenz bietet.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,
ich finde es ja gut was Du schreibst, nur wird das leider in der Realität nicht immer so umgesetzt. Viele Sexualtäter wurden innerhalb des Ordens in die gleiche Postition in einem anderen Ort geschickt - oft ins Ausland, wo es oft weder Eltern noch Anwälte gibt, die die Kinder ggf. schützen und vertreten können.
Nicht sehr representativ, das gebe ich zu, aber mir ist persönlich ein Fall bekannt, wo ein verurteilter Kindergartenerzieher wenige Jahre später als Hortbetreuer arbeiten konnte - die Arbeitgeber haben von der Vorstrafe erst erfahren, als es zu einem weiteren Vorfall kam.

Viele Grüße

Hallo,
dazu hab ich dann mal zwei (oder drei) Fragen:

  1. wie lange ist das her?
  2. wusstest du vorher von dem von dir beschriebenen Fall?
    wenn ja:
  3. warum hast du nichts gesagt?

Gruß
HaWeThie

PS Das Problem ist nicht nur kirchlicher Art, sondern betrifft alle Fälle, wo Firmen/Behörden/Institutionen etc. auf ihren „guten Ruf“ bedacht sind.

Hallo,

sorry, aber was kann ich dafür, dass diese Dinge nicht immer richtig umgesetzt werden??? Ich stelle als Außenstehender mit ein wenig Insiderwissen Dinge da wie sie eigentlich laufen müssten und normalerweise auch laufen. Gleichzeitig weise ich aber auch darauf hin, dass es eben leider nicht immer so läuft. That’s it. Persönlich würde ich mir natürlich wünschen, dass es nicht zu solchen Situationen gekommen wäre/kommt, aber ich bin doch kein Funktionsträger der daran irgendetwas ändern könnte, oder hierauf Einfluss hätte.

Ich stimme mit deiner Kritik daran, dass Dinge in nicht wenigen Fällen nicht optimal gelaufen sind vollkommen überein, und finde es gerade deshalb etwas putzig, dass Du deine Kritik an mich richtest.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

  1. wusstest du vorher von dem von dir beschriebenen Fall?

Das ist ungefähr ein Jahr her.

wenn ja:
3. warum hast du nichts gesagt?

Ich habe im gleichen Zuge wie der Arbeitgeber davon erfahren. Da musste ich auch nichts mehr zu sagen, denn ab da ging alles den juristischen Weg. Ich gehe auch davon aus, dass er beim letzten Arbeitgeber gekündigt wurde. Wissen tue ich das aber nicht.

Was damit nur sagen wollte, ist dass es erhebliche Mängel in der Dokumentation und Kommunikation gibt, die dazu führen, dass Sexualstraftäter nach einer Verurteilung dennoch wieder einen Weg finden beruflich mit Kindern zu tun zu haben.

Einerseits wünschen sich die meisten sicher keinen „Überwachungsstaat“ und andererseits, wollen wir wissen wen wir uns gegenüber haben, wenn wir unsere Kinder in Betreuung geben. Was anscheinend nur geht, wenn die Arbeitgeber / Trägerschaft von ihren Mitarbeitern ein polizeiliches Führungszeugnis fordern.

Viele Grüße

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Hallo Wiz,

wenn jemand - oft wohl über Jahre hinweg - sexualle Gewalt ausübt, dann wird er verknackt und darf also danach wieder in Amt und Würden arbeiten… hm… wie wird das juristisch begründet?

Spielt z.B. dabei keine Rolle, ob ein Täter vielleicht auch darum in diesen Dienst eintrat, weil er dort direkt Kontakt zu Kindern/ Jugendlichen hat/te?

Danke schon mal für eine Antwort!

MfG, iceage

Hallo,

wenn jemand - oft wohl über Jahre hinweg - sexualle Gewalt ausübt, dann wird er verknackt und darf also danach wieder in Amt und Würden arbeiten… hm… wie wird das juristisch begründet?

die Frage sollte lauten: Wie wird es juristisch begründet, wenn er NICHT mehr in Amt und Würden arbeiten darf?
Ist sein Amt ursächlich dafür, dass er sexuelle Gewalt ausgeübt hat? Nicht jeder Pfarrer - darauf läuft es doch hinaus - hat Kontakt mit Minderjährigen.
Wie Wiz schon schrieb, darf der Bäcker, auch wenn er straffällig geworden ist, weiterhin Brötchen backen. Evtl. könnte man ihm untersagen, Lehrlinge auszubilden - und dem Geistlichen in der Verwaltung unterbringen.
Ich glaube, dass der grundsätzliche Fehler darin liegt, dass die Kirche über Jahre hinweg ein nach weltlicher Auffassung und Gesetzgebung verfolgungswürdiges Verhalten vertuschte und zuliess, dass kriminelles Potential sich weiterhin ausleben konnte.
Ich muss - aus eigener Erfahrung heraus - sagen, dass ich von Kindesbeinen an die katholische Kirche als einen Hort der Gewalt erlebt habe. Prügel vom Pfarrer war „normal“, hat aber nur dazu geführt, dass man heute nur noch Verachtung für die Religion empfindet.

Gruss

Iru

Hallo Irubis,

das Amt selbst kann aber doch nicht Ursache dafür sein, dass ein KirchenMann Kindern und Jugendlichen Gewalt antut!?

Wie Wiz schon schrieb, darf der Bäcker, auch wenn er
straffällig geworden ist, weiterhin Brötchen backen. Evtl.
könnte man ihm untersagen, Lehrlinge auszubilden - und dem
Geistlichen in der Verwaltung unterbringen.

Wieso ist das so?

Ich glaube, dass der grundsätzliche Fehler darin liegt, dass
die Kirche über Jahre hinweg ein nach weltlicher Auffassung
und Gesetzgebung verfolgungswürdiges Verhalten vertuschte und
zuliess, dass kriminelles Potential sich weiterhin ausleben
konnte.

Und ein weiterer grundssätzlicher Fehler könnte auch darin liegen, dass ein Bäcker kein Pfarrer ist?

Ich muss - aus eigener Erfahrung heraus - sagen, dass ich von
Kindesbeinen an die katholische Kirche als einen Hort der
Gewalt erlebt habe. Prügel vom Pfarrer war „normal“, hat aber
nur dazu geführt, dass man heute nur noch Verachtung für die
Religion empfindet.

Die Kirche ist eben eine Institution und sonst nichts.

MfG, iceage

Hallo,

man merkt an deiner letzten Antwort deutlich, dass es Dir an dem nötigen differenzierten Blick auf das Thema mangelt. Kirche ist im Bezug auf den Umgang mit dem einzelnen Pfarrer nicht „Institution“, sondern ist, abgesehen von ein paar Sonderlocken, zunächst mal Arbeitgeber wie jeder andere Arbeitgeber auch. D.h. die Möglichkeiten der Einflussnahme auf den einzelnen Pfarrer sind auf dessen „berufliche“ Tätigkeit begrenzt. D.h. die Kirche kann und muss in entsprechenden Fällen sicherstellen, dass sie nicht im Rahmen der Berufsausübung konkrete Möglichkeiten schafft. D.h. wenn ein auffällig gewordener Geistlicher zukünftig im Kirchenbuchamt arbeitet, dann hat er dort nichts mehr mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Was er „nach Feierabend“ macht, kann eine Kirche genauso wenig beeinflussen wie jeder andere Arbeitgeber auch. Und daher unterscheidet sie sich insoweit nicht von dem Bäckermeister, der seinen auffällig gewordenen Gesellen auch nicht mehr mit den Auszubildenden alleine lässt.

Aber vielleicht denkst Du ja, alles würde sich dadurch lösen lassen, dass man die Leute gar nicht mehr im kirchlichen Dienst beschäftigen würde. Das wäre natürlich insbesondere für die Kirchen sehr komfortabel, weil sie dann bei Wiederholungstäter immer darauf verweisen könnten, dass sie ja denjenigen gleich raus geschmissen hätten, und insoweit aus jeder weiteren Verantwortung raus wären? Aber was würde dies unter dem Strich tatsächlich bedeuten? Dass die Chance vertan wurde, einen Täter zumindest vom beruflichen Umfeld her „sicher unterzubringen“, und zwar in einer Organisationsstruktur, die um die Historie weiß, und man dem Täter statt dessen alle Möglichkeiten gegeben hat, zwar außerhalb der Kirche, aber eben nicht außerhalb eines gefährdeten Umfelds tätig zu werden.

Wenn die Leute verschwinden ja nicht einfach von der Erdoberfläche, nur weil sie bei Kirchens herausgeworfen worden sind. Sie müssen und werden sich aus rein wirtschaftlichen Gründen eine neue berufliche Perspektive suchen, und sie werden dabei natürlich dann auch nach ihren Neigungen gehen, und da ist dann eben nicht mehr die Organisation im Hintergrund, die die ganze Vorgeschichte kennt. Viel der Dinge, die zu Versetzungen innerhalb der Kirche geführt haben, sind nie strafrechtlich gewürdigt worden (z.B. weil sie ggf. auch tatsächlich unterhalb der Grenze einer Strafbarkeit lagen), und wären damit auch in keinem Führungszeugnis nachzulesen. Und wenn dann Ex-Pfarrer A sich bei einem nicht kirchlichen Kinderhilfswerk bewirbt, und da nur angibt, dass er z.B. aufgrund von Problemen mit der Ehelosigkeit bei der Kirche ausgestiegen ist, dann stehen ihm da wieder alle Möglichkeiten offen. Wenn dann dort was passiert, wäre die Kirche natürlich dein raus. Aber wäre das für neue Opfer ein Trost? Dann die Leute doch lieber innerhalb der Kirche „möglichst sicher“ unterbringen.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

man merkt an deiner letzten Antwort deutlich, dass es Dir an
dem nötigen differenzierten Blick auf das Thema mangelt.

Ja, kann sein.

D.h. wenn ein
auffällig gewordener Geistlicher zukünftig im Kirchenbuchamt
arbeitet, dann hat er dort nichts mehr mit Kindern und
Jugendlichen zu tun. Was er „nach Feierabend“ macht, kann eine
Kirche genauso wenig beeinflussen wie jeder andere Arbeitgeber
auch.

Nein, das kann die Kirche nicht beeinflussen, aber der Staat.

Und daher unterscheidet sie sich insoweit nicht von dem
Bäckermeister, der seinen auffällig gewordenen Gesellen auch
nicht mehr mit den Auszubildenden alleine lässt.

Aber vielleicht denkst Du ja, alles würde sich dadurch lösen
lassen, dass man die Leute gar nicht mehr im kirchlichen
Dienst beschäftigen würde.

Ja, das denke ich.

Dann die Leute doch lieber innerhalb der Kirche
„möglichst sicher“ unterbringen.

Solche Leute würde ich eingeschlossen unterbringen und dafür sorgen, dass sie auch nicht als Privatmänner nochmal die Gelegenheit haben, sich Opfer zu suchen.

Das mag undifferenziert sein, aber das allein schützt wohl effektiv.
Solange es noch keine anderen Möglichkeiten gibt, Therapien, die es tatsächlich fertig bringen, aus Gewalttätern verantwortungsbewusste und sozial kompetente Mitmenschen zu machen.

MfG, IHF

Hallo,

Du trägst hier unreflektiert den üblichen Stammtischunsinn weiter, der längst widerlegt ist, und auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger wird. Auf dem Gebiet wird viel geforscht, und zwar von unterschiedlichen Disziplinen und mit unterschiedlicher Zielrichtung. Trotzdem sind sich alle einig, dass es inzwischen Therapieformen gibt, die bei sehr vielen Tätern (ca. 4/5) sehr gut anschlagen. D.h. Du willst 4/5 - natürlich auch vollkommen unabhängig davon ob sie nur mal etwas zu aufdringlich waren, oder ob sie zigfach Kinder aus sexuellen Motiven getötet haben - vollkommen unnötig auf Dauer einsperren, denn Du differenzierst natürlich nicht über das konkrete Delikt, sondern willst natürlich gleich alles was so unter der Überschrift Sexualstraftäter läuft gleich behandeln.

Dann möchte ich Dir noch eine kleine Info mitgeben: Ebenso wie erwiesen ist, dass es wirksame Therapien gibt ist auch bewiesen, dass das eigene Opfererben zu einem hohen Grad bei Sexualstraftätern nachweisbar ist. D.h. viele Opfer werden später einmal zu Tätern, weil sie die eigene Opfererfahrung nicht richtig verarbeitet haben. Da könnte auf der Ebene der platten Stammtischargumente eigentlich nur eine Lösung her: Alle Opfer gleich einsperren, weil man ja weiß, dass von denen viele später zu Tätern werden (und zwar prozentual mehr als ordentlich therapierte Täter rückfällig werden).

Eine ernsthafte Betrachtung sieht anders aus: Opfer und Täter müssen bestmöglich therapiert werden, um erstmalige bzw. wiederholte Delinquenz so weit es machbar ist, auszuschließen. Und nur wer nicht therapiewillig oder -fähig ist, muss über eine zeitige Haftstrafe hinaus auf Dauer sicher verwahrt werden, wenn von ihm die Gefahr erheblicher Straftaten ausgeht. Und dass kann nur eine ganz individuelle Einzelfallbetrachtung sein. Und die ist auch problemlos möglich, weil entgegen der Schlagzeilen der Zeitung mit den großen Buchstaben schwere Sexualdelikte zum Glück keineswegs ein Massenphänomen sind, sondern recht überschaubar sind. Und um zum Ausgangspunkt dieses Threads zurück zu kommen: Wir wollen bitte nicht vergessen, dass die jetzt in Frage stehenden Fälle zwar heute in einem kurzen Zeitraum auf den Tisch kommen, sich aber über Jahrzehnte hinweg als einzelne Fälle ereignet haben.

Gruß vom Wiz

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Berufswahl aus forensischer Sicht
Hallo,
das sich jetzt wegen der Taten alle auf die Kirche stürzen ist richtig und ungerecht zugleich. Man sollte mal dem forensischen Aspekt Beachtung schenken, dass sich Pädophile sogar bei der Berufwahl von ihren Neigungen leiten lassen. Verfolgt man die Presse aufmerksam, sind Täter oft Leute, die mit Kindern in Kontakt kommen. Je nach beruflicher Qualifikation ist Macht und Ansehen der Stellung, hinter der er seine Neigungen verbergen kann, unterschiedlich stark.
Man hacke also nicht nur auf den Pfarrern rum, sondern man vergesse auch nicht die Pfadfinderführer, Jugendleiter, Turnlehrer, Schwimmlehrer, Kindererzieher, Bademeister etc… Wohlgemerkt ohne eine Berufsgruppe zu kriminalisieren.
Der kriminelle Geistliche nimmt dort sicher eine Sonderrolle ein. Es wird wohl denkbar sein, dass die Berufwahl nicht zwangsläufig mit der Absicht verbunden war, kriminell zu werden.Viele konnten als Jugendliche halt nichts mit Mädchen anfangen und glaubten mit dem Zölibatsgelübte aus der Not eine Tugend machen zu können. In den Bildungseinrichtungen stellt er dann fest, dass er mit seiner sexuellen Orientierung nicht allein dasteht.Macht und Ansehen machen ihn, vor allem in südlichen Gefilden praktisch uneingreifbar. Das galt zumindest noch bis vor einigen Jahrzehnten. Die Kirchenaustritte führen nun zu einem Machtverfall und die Opfer wagen immer mehr ans Licht zu treten. Logischerweise liegen die Fälle dann regelmäßig meist weit in der Vergangenheit.
Nun kann man daraus aber wohl keine Regel machen, weshalb es auch Straftaten protestantischer Geistlicher geben wird, ebenso wie heterosexuell orientierte Übergriffe der Täter. Eine Tendenz ist jedoch meiner Meinung nach durchaus festzustellen.

Gruß
rakete