Hallo,
man merkt an deiner letzten Antwort deutlich, dass es Dir an dem nötigen differenzierten Blick auf das Thema mangelt. Kirche ist im Bezug auf den Umgang mit dem einzelnen Pfarrer nicht „Institution“, sondern ist, abgesehen von ein paar Sonderlocken, zunächst mal Arbeitgeber wie jeder andere Arbeitgeber auch. D.h. die Möglichkeiten der Einflussnahme auf den einzelnen Pfarrer sind auf dessen „berufliche“ Tätigkeit begrenzt. D.h. die Kirche kann und muss in entsprechenden Fällen sicherstellen, dass sie nicht im Rahmen der Berufsausübung konkrete Möglichkeiten schafft. D.h. wenn ein auffällig gewordener Geistlicher zukünftig im Kirchenbuchamt arbeitet, dann hat er dort nichts mehr mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Was er „nach Feierabend“ macht, kann eine Kirche genauso wenig beeinflussen wie jeder andere Arbeitgeber auch. Und daher unterscheidet sie sich insoweit nicht von dem Bäckermeister, der seinen auffällig gewordenen Gesellen auch nicht mehr mit den Auszubildenden alleine lässt.
Aber vielleicht denkst Du ja, alles würde sich dadurch lösen lassen, dass man die Leute gar nicht mehr im kirchlichen Dienst beschäftigen würde. Das wäre natürlich insbesondere für die Kirchen sehr komfortabel, weil sie dann bei Wiederholungstäter immer darauf verweisen könnten, dass sie ja denjenigen gleich raus geschmissen hätten, und insoweit aus jeder weiteren Verantwortung raus wären? Aber was würde dies unter dem Strich tatsächlich bedeuten? Dass die Chance vertan wurde, einen Täter zumindest vom beruflichen Umfeld her „sicher unterzubringen“, und zwar in einer Organisationsstruktur, die um die Historie weiß, und man dem Täter statt dessen alle Möglichkeiten gegeben hat, zwar außerhalb der Kirche, aber eben nicht außerhalb eines gefährdeten Umfelds tätig zu werden.
Wenn die Leute verschwinden ja nicht einfach von der Erdoberfläche, nur weil sie bei Kirchens herausgeworfen worden sind. Sie müssen und werden sich aus rein wirtschaftlichen Gründen eine neue berufliche Perspektive suchen, und sie werden dabei natürlich dann auch nach ihren Neigungen gehen, und da ist dann eben nicht mehr die Organisation im Hintergrund, die die ganze Vorgeschichte kennt. Viel der Dinge, die zu Versetzungen innerhalb der Kirche geführt haben, sind nie strafrechtlich gewürdigt worden (z.B. weil sie ggf. auch tatsächlich unterhalb der Grenze einer Strafbarkeit lagen), und wären damit auch in keinem Führungszeugnis nachzulesen. Und wenn dann Ex-Pfarrer A sich bei einem nicht kirchlichen Kinderhilfswerk bewirbt, und da nur angibt, dass er z.B. aufgrund von Problemen mit der Ehelosigkeit bei der Kirche ausgestiegen ist, dann stehen ihm da wieder alle Möglichkeiten offen. Wenn dann dort was passiert, wäre die Kirche natürlich dein raus. Aber wäre das für neue Opfer ein Trost? Dann die Leute doch lieber innerhalb der Kirche „möglichst sicher“ unterbringen.
Gruß vom Wiz