Sexualstraftäter anprangern

Hi,

ist es rechtens, online oder vorort per z.B. Plakate, Wohnsitze von (Sexual-)Straftätern anzuprangern, z.B. hier wohnt ein Kinderschänder?

Sehr unvorstellbar, doch welcher Paragraph / welche Paragraphen käme(n) hier zu tragen?

Danke und ciao,
Romana

Naja. Zunächst mal Artikel 1 des Grundgesetzes oder?

Sicher nicht

Naja. Zunächst mal Artikel 1 des Grundgesetzes oder?

Auch wenn es gern vergessen wird: Das Grundgesetz regelt primär das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Nicht zwischen Bürger und Bürger. Das wäre ziemlich furchtbar, wenn man einen einen Heiratsantrag nicht nach Ansehen der Person annehmen oder ablehnen dürfte…

Gruß

Anwar

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Sehr unvorstellbar, doch welcher Paragraph / welche
Paragraphen käme(n) hier zu tragen?

§ 823 Abs. 1 BGB und der in diesem verbürgte Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Gruß
Dea

Hallo Anwar,

Das wäre ziemlich furchtbar, wenn
man einen einen Heiratsantrag nicht nach Ansehen der Person
annehmen oder ablehnen dürfte…

kannst du mich vom Schlauch schubsen, bitte? Ich versteh nämlich den Zusammenhang zwischen Heiratsantrag und Grundgesetz irgendwie überhaupt nicht. Was nicht bedeuten soll, dass ich deiner Aussage inhaltlich voll zustimme, du hast natürlich absolut recht.

Besten Gruß

Annie

Hallo Annie

Das wäre ziemlich furchtbar, wenn
man einen einen Heiratsantrag nicht nach Ansehen der Person
annehmen oder ablehnen dürfte…

kannst du mich vom Schlauch schubsen, bitte? Ich versteh
nämlich den Zusammenhang zwischen Heiratsantrag und
Grundgesetz irgendwie überhaupt nicht.

Das war nur ein Illustration, wie es wäre, wenn das GG für Verhältnisse zwischen Bürgern gelten würde. Anträge (an den Staat) dürfen natürlich NICHT nach Ansehen der Person beurteilt werden, das regelt das GG. Anträge an Personen dürfen diese zum Glück noch nach eigenem Gutdünken entscheiden.

Gruß

Anwar