Naja. Zunächst mal Artikel 1 des Grundgesetzes oder?
Auch wenn es gern vergessen wird: Das Grundgesetz regelt primär das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Nicht zwischen Bürger und Bürger. Das wäre ziemlich furchtbar, wenn man einen einen Heiratsantrag nicht nach Ansehen der Person annehmen oder ablehnen dürfte…
Das wäre ziemlich furchtbar, wenn
man einen einen Heiratsantrag nicht nach Ansehen der Person
annehmen oder ablehnen dürfte…
kannst du mich vom Schlauch schubsen, bitte? Ich versteh nämlich den Zusammenhang zwischen Heiratsantrag und Grundgesetz irgendwie überhaupt nicht. Was nicht bedeuten soll, dass ich deiner Aussage inhaltlich voll zustimme, du hast natürlich absolut recht.
Das wäre ziemlich furchtbar, wenn
man einen einen Heiratsantrag nicht nach Ansehen der Person
annehmen oder ablehnen dürfte…
kannst du mich vom Schlauch schubsen, bitte? Ich versteh
nämlich den Zusammenhang zwischen Heiratsantrag und
Grundgesetz irgendwie überhaupt nicht.
Das war nur ein Illustration, wie es wäre, wenn das GG für Verhältnisse zwischen Bürgern gelten würde. Anträge (an den Staat) dürfen natürlich NICHT nach Ansehen der Person beurteilt werden, das regelt das GG. Anträge an Personen dürfen diese zum Glück noch nach eigenem Gutdünken entscheiden.