Sexuelle Belästigung

H Wissende,

ein Arbeitnehmer (m) wird zu seinem Chef gerufen und ihm wird mitgeteilt, daß eine Kollegin sich beschwert hätte, er habe sie sexuell belästigt.

Folgendes war vorgefallen:
Auf einer privaten! Feier trafen sich die beiden, er hatte schon einige Biere getrunken und machte die Dame an.

Auf der Arbeitstätte war nie so etwas vorgefallen.

Kann die Dame jetzt trotzdem hingehen und den Herrn wegen sexueller Belästigung anzeigen, oder ist das deren Privatsache?

Gandalf

Kann die Dame jetzt trotzdem hingehen und den Herrn wegen
sexueller Belästigung anzeigen, oder ist das deren
Privatsache?

Die Frage ist, anzeigen beim Arbeitgeber, oder bei der Polizei?

Hi,

Auf einer privaten! Feier trafen sich die beiden, er hatte
schon einige Biere getrunken und machte die Dame an.

Hmmm … was heißt denn „er machte sie an“.

Auf der Arbeitstätte war nie so etwas vorgefallen.

Kann man ja nun pauschal nicht sagen, dass es keine Rolle für das zukünftige miteinander Arbeiten spielt. (2 „gleichberechtigte“ Kollegen sind ja schon nochmal was anderes als z.B. Azubi und Ausbilder, um nur mal ein Beispiel zu nennen).

Kann die Dame jetzt trotzdem hingehen und den Herrn wegen
sexueller Belästigung anzeigen, oder ist das deren
Privatsache?

Käme m.E. auch auf das Vorgefallene an. Würde sie denn auch privat Anzeige erstatten gegen den Herrn, wenn sie arbeitsmäßig gar nichts miteinander zu tun hätten?

MfG

Hi,

Hmmm … was heißt denn „er machte sie an“.

So wie er sagte, hätte er, im Wissen, daß sie Single sei, gesagt, daß sie, wenn sie denn mal einen Hormonstau hätte, gerne zur Verfügung stehe. Er meinte das eher spaßig, hat aber später eingesehen, daß es ein ziemlich blöder Spruch war.

Auf der Arbeitstätte war nie so etwas vorgefallen.

Kann man ja nun pauschal nicht sagen, dass es keine Rolle für
das zukünftige miteinander Arbeiten spielt. (2
„gleichberechtigte“ Kollegen sind ja schon nochmal was anderes
als z.B. Azubi und Ausbilder, um nur mal ein Beispiel zu
nennen).

Die beiden arbeiten zwar auf dem gleichen Gelände, haben aber dienstlich so gut wie nichts miteinander zu tun.
Sie sehen sich nur zufällig (Kantine etc.).

Kann die Dame jetzt trotzdem hingehen und den Herrn wegen
sexueller Belästigung anzeigen, oder ist das deren
Privatsache?

Würde sie denn auch
privat Anzeige erstatten gegen den Herrn, wenn sie
arbeitsmäßig gar nichts miteinander zu tun hätten?

Keine Ahnung.
Es war nur etwas verbales. Körperlich (Grapschen oder so) ist nichts passiert, was die Dame auch bestätigt.

Gandalf

So wie er sagte, hätte er, im Wissen, daß sie Single sei,
gesagt, daß sie, wenn sie denn mal einen Hormonstau hätte,
gerne zur Verfügung stehe. Er meinte das eher spaßig, hat aber
später eingesehen, daß es ein ziemlich blöder Spruch war.

Der Tatbestand der sexuellen Belästigung ist hiermit nicht erfüllt, da der „Beschuldigte“ das „Opfer“ nicht „angegrapscht“ hat. Allenfalls käme hier sexuelle Nötigung in Frage.

Auf der Arbeitstätte war nie so etwas vorgefallen.

Das ist eine Sache für den Privatbereich. Solange das auf keiner Betriebsfeier vorgefallen ist, dürfte das den Chef nichts angehen.

Nicole

Hallo,

Der Tatbestand der sexuellen Belästigung ist hiermit nicht
erfüllt, da der „Beschuldigte“ das „Opfer“ nicht
„angegrapscht“ hat. Allenfalls käme hier sexuelle Nötigung in
Frage.

Strafrechtlich gibt es den Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht.
Sexuelle Nötigung setzt die Anwendung oder Androhung von Gewalt oder die Ausnutzung einer hilflosen Lage voraus (§ 177 StGB). Das dürfte hier wohl auch nicht der Fall sein.
In Frage käme allenfalls eine Beleidigung durch die sexuelle Anspielung.

Gruß Holger

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Hallo

Kann die Dame jetzt trotzdem hingehen und den Herrn wegen
sexueller Belästigung anzeigen, oder ist das deren
Privatsache?

Auf das Fortbestehen des AV kann das der Schilderung nach keinen Einfluss haben, außer daß der Ruf des AN ruiniert wird. Auch eine Abmahnung dürfte kaum Bestand haben, ist aber theoretisch denkbar. Was die AN privatrechtlich anstrebt, muß man abwarten, aber auch da dürfte nicht viel zu holen sein.

Gruß,
LeoLo