Sexuelle Belästigung durch Professoren im Studium

Es ist nicht alles Strafbedroht.
huhu!

Das wundert mich allerdings, dass Du das nicht weißt. Wenn man
einer Frau, die man anziehend findet, an den Hintern oder
zwischen die Beine fasst, wird dies allgemein als
ehrverletzend aufgefasst und der Tatbestand der Beleidigung
ist erfüllt.

Wenn ich jemanden gut aussehend finde und ihn in Faszination leicht berühre, ist dies nicht Ehrenverletzend.
Mein Vorsatz hierbei zählt und nicht, wie das Opfer dies aufnimmt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung#Begehungsfo…

Natürlich kann ich Beleidigungen auch begehen, indem ich jemanden anfasse. Dies ist aber keine notwendige Bedingung.

Genauso wenig, wie man jemanden, dessen Visage einem nicht
passt, „Hackfresse“ nennen darf, genauso wenig darf man
jemandem, von dem man sich angezogen fühlt, einfach betatschen
und begrabbeln.

Wenn „Hackfresse“ in meinem Sprachgebrauch nachweislich nicht Ehrenverletzend gemeint ist, stellt es auch keine Beleidigung da.
Wenn ich jemanden anfasse, um meiner Faszination Ausdruck zu verleihen, ist es keine Beleidgung.

Aber es steht Dir natürlich frei, das aufgrund Deiner
Lebenserfahrung und Deiner einschlägigen juristischen
Kenntnisse anders zu beurteilen.

Ich sage nicht, dass ich irgendjemanden gegen seinen Willen anfassen würde.
Ich sage nur, dass gegenteiliges Verhalten nicht Strafrechtlich erfasst ist.

Es ist nicht verboten, vor einem Kindergarten zu rufen „den Weihnachtsmann gibt es nicht!“ und Weihnachtsmannpuppen zu verbrennen.
Man ist nicht gesetzlich gezwungen, jemanden zurückzugrüßen oder dem Nachfolgenden die Tür aufzuhalten.
Es ist auch nicht verboten, Leuten mit Wasserpistolen ins Gesicht zu spritzen.

Nicht alles, was falsch ist, ist auch Strafbedroht.
Daran sollte man sich gewöhnen.

Gruß
Paul

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Nicht alles. Das aber schon.
Hallo,

Wenn ich jemanden gut aussehend finde und ihn in Faszination
leicht berühre, ist dies nicht Ehrenverletzend.

jetzt wird aber kräftig zurück gerudert. Wir reden hier über das, was man allgemein als „sexuelle Belästigung“ bezeichnet. Eben war noch von Anfassen (wo auch immer) die Rede, jetzt ist es plötzlich „leichtes Berühren“.

Mein Vorsatz hierbei zählt und nicht, wie das Opfer dies
aufnimmt.

Unsinn. Es zählt die objektive Einschätzung.

Wenn „Hackfresse“ in meinem Sprachgebrauch nachweislich nicht
Ehrenverletzend gemeint ist, stellt es auch keine Beleidigung
da.

Und wenn ich „blöder schwanzlutschender Motherfucker“ als völlig normalen Umgangston habe, darf ich auch jeden so nennen? Ist schließlich alles ein Problem der „anderen“?

Nein. Mitnichten. Im Kommentar Tröndle/Fischer zum StGB heißt es u.a.: "Maßgebend ist nicht, wie der Empfänger, sondern wie ein verständiger Dritter die Äußerung versteht. Es geht also weder darum, dass jemand seine verrohte Fäkalsprache herausposaunen darf, noch um übertriebene Empfindlichkeiten. Es geht um die objektive Wertung. Jemanden als „Hackfresse“ zu bezeichnen, dürfte objektiv eine Beleidigung darstellen. Auch wenn Du das anders siehst.

Wenn ich jemanden anfasse, um meiner Faszination Ausdruck zu
verleihen, ist es keine Beleidgung.

Wenn ich jemanden, wie Du schriebst „wo auch immer“ anfasse, u.U. durchaus.

Ich sage nur, dass gegenteiliges Verhalten nicht
Strafrechtlich erfasst ist.

Da sagt die Rechtsprechung aber was anderes.

Es ist nicht verboten, vor einem Kindergarten zu rufen „den
Weihnachtsmann gibt es nicht!“ und Weihnachtsmannpuppen zu
verbrennen.
Man ist nicht gesetzlich gezwungen, jemanden zurückzugrüßen
oder dem Nachfolgenden die Tür aufzuhalten.

Das ist zutreffend. Allerdings kann ich hier beim besten Willen keinen Zusammenhang zu dem aktuellen Thema erkennen.

Es ist auch nicht verboten, Leuten mit Wasserpistolen ins
Gesicht zu spritzen.

Nun mach aber mal halblang. Das kann sogar in mehrfacher Hinsicht strafbar sein. Es kann ebenfalls eine Beleidigung darstellen, aber auch eine Körperverletzung nach § 223 StGB.

Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Im Rahmen des körperlichen Wohlbefindens wird der Zustand vor der Tathandlung mit der nach der Tathandlung verglichen. Ist der Zustand schlechter als vorher, dann kann das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt sein.

Nicht alles, was falsch ist, ist auch Strafbedroht.

Das ist mir schon klar. Vielen Dank für die Belehrung.

Daran sollte man sich gewöhnen.

Man sollte sich aber auch daran gewöhnen, dass man manchmal einfach daneben liegt und dann nicht noch ständig nachkarten sollte.

Gruß

S.J.

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huhu!

jetzt wird aber kräftig zurück gerudert. Wir reden hier über
das, was man allgemein als „sexuelle Belästigung“ bezeichnet.
Eben war noch von Anfassen (wo auch immer) die Rede, jetzt ist
es plötzlich „leichtes Berühren“.

Ist „leichtes Berühren“ kein Anfassen?
Würdest du es in deinem Sprachgebrauch nicht als sexuelle Belästigung auffassen, wenn ich hinter einer Frau stünde und mit beiden meinen Händen leicht ihre Brüste berühren würde?

Mein Vorsatz hierbei zählt und nicht, wie das Opfer dies aufnimmt.

Unsinn. Es zählt die objektive Einschätzung.

Wenn ich nachweisen kann, dass ein bestimmes Verhalten von mir nicht beleidigend gemeint ist, dann stellt es auch keine Beleidigung dar.
Wenn als „Hackfresse“ tatsächlich nachweisbar in meinem Sprachgebrauch nett gemeint ist und ich auch nicht damit rechnen kann, dass mein Gegenüber es ehrverletzend aufnehmen wird, beleidige damit nach dem StGB auch niemanden.
Denn in so einem Fall hätte ich ja garnicht gewusst, dass ich eine Straftat begehe, also ich hätte nicht vorsätzlich gehandelt.

§ 15 StGB
„Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.“
(http://dejure.org/gesetze/StGB/15.html)

Und wenn ich „blöder schwanzlutschender Motherfucker“ als
völlig normalen Umgangston habe, darf ich auch jeden so
nennen? Ist schließlich alles ein Problem der „anderen“?

Wenn ich ehrlich denke, dass dieser Ausdruck nett gemeint ist, dann beleidige ich damit keinen.
Ist zwar blöd für den anderen, aber nicht zu ändern.

Nein. Mitnichten. Im Kommentar Tröndle/Fischer zum StGB heißt
es u.a.: "Maßgebend ist nicht, wie der Empfänger, sondern wie
ein verständiger Dritter die Äußerung versteht.

Dies kollidiert mit § 15.

Wenn ich jemanden anfasse, um meiner Faszination Ausdruck zu
verleihen, ist es keine Beleidgung.

Wenn ich jemanden, wie Du schriebst „wo auch immer“ anfasse,
u.U. durchaus.

ja, unter Umständen; aber halt nicht immer.

Gruß
Paul

Aber sicher …
Hallo,

Nein. Mitnichten. Im Kommentar Tröndle/Fischer zum StGB heißt
es u.a.: "Maßgebend ist nicht, wie der Empfänger, sondern wie
ein verständiger Dritter die Äußerung versteht.

Dies kollidiert mit § 15.

Du hast natürlich recht. So blöde Bücher wie Palandt, Tröndle/Fischer und der ganze andere Mist, der in der Reihe der Beckschen Kommentare veröffentlicht wird, ist natürlich unterstes Niveau und nur von juristisch völlig unbedarften Laien verfasst.

Wie konnten Juristen nur jahrelang auf so einen Mist vertrauen. Millionen von Fehlurteilen basieren auf diesen so weit verbreiteten und anerkannten, aber nun von Dir so gründlich widerlegten Kommentaren.

Demnächst erscheinen dann die Paul´schen Kommentare?

Wenn ich jemanden anfasse, um meiner Faszination Ausdruck zu
verleihen, ist es keine Beleidgung.

Wenn ich jemanden, wie Du schriebst „wo auch immer“ anfasse,
u.U. durchaus.

ja, unter Umständen; aber halt nicht immer.

Nun solltest Du mit Dir selbst aber mal so langsam einig sein, was Du nun meinst. Deine Aussage war „Weiterhin ist es auch nicht strafbar, jemanden (wo auch immer) anzufassen.“. Nun sagst Du selbst, dass das „unter Umständen; aber halt nicht immer“ so sei.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass Du selbst nicht weißt, wie Du aus der Sache wieder raus kommst obwohl Du begreifst, dass Du einfach Unsinn geschrieben hast. Mag ja sein, dass Du es anders meintest, dann solltest Du es aber auch anders schreiben.

Ende der Diskussion. Ist mir definitiv zu blöd.

Gruß

S.J.

4 „Gefällt mir“

notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung
huhu!

Dies kollidiert mit § 15.

Du hast natürlich recht. So blöde Bücher wie Palandt,
Tröndle/Fischer und der ganze andere Mist, der in der Reihe
der Beckschen Kommentare veröffentlicht wird, ist natürlich
unterstes Niveau und nur von juristisch völlig unbedarften
Laien verfasst.

Ich habe nie gesagt, dass das alles Mist sei.
Ich habe nur begründet geäußert, das mir ein Widerspruch aufgefallen ist. Wieso versuchst du ihn nicht zu widerlegen und führst stattdessen Meinugen von anderen ins Feld?

Eine solche Antwort auf eine begründete Argumentation stößt mir als Autoritätengläubig auf.

Wie konnten Juristen nur jahrelang auf so einen Mist
vertrauen. Millionen von Fehlurteilen basieren auf diesen so
weit verbreiteten und anerkannten, aber nun von Dir so
gründlich widerlegten Kommentaren.

Ich versuche, sachlich zu argumentieren.
Scheinbar erfolgreich, denn du lässt dich zu emotionalisierten Pauschalisierungen hinreißen.
Ich habe nicht von „Mist“ gesprochen; auch habe ich nicht versucht, die „Kommentar e“ zu widerlegen, sondern nur einen einzelnen Auszug.
Weiterhin halte ich das Rechtsverständnis, dass Millionen von Urteilen auf den Kommentaren von Privatpersonen basieren sollten, für kritisch.
„(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“
(http://bundesrecht.juris.de/gg/art_97.html)
Von Palandt oder sonstwem steht da nix.

Nun solltest Du mit Dir selbst aber mal so langsam einig sein,
was Du nun meinst. Deine Aussage war „Weiterhin ist es auch
nicht strafbar, jemanden (wo auch immer) anzufassen.“. Nun
sagst Du selbst, dass das „unter Umständen; aber halt nicht
immer“ so sei.

Das Folgende meine ich:
Es ist generell nicht strafbar, jemanden (wo auch immer) anzufassen.
Doch u.U. kann dies auch eine Beleidgung darstellen.

Vergleich:
Es ist generell nicht strafbar, zu sprechen.
Doch u.U. kann dies auch eine Beleidgung darstellen.

oder auch:
Es ist generell nicht strafbar, eine Pistole zu benutzen.
Doch u.U. kann dies strafbar sein; unter einigen Umständen sogar sehr :wink:

Gruß
Paul

Hallo,

Das Folgende meine ich:
Es ist generell nicht strafbar, jemanden (wo auch immer)
anzufassen.
Doch u.U. kann dies auch eine Beleidgung darstellen.

möglicherweise beruht das Missverständnis darauf, dass die Formulierung

„es ist generell nicht strafbar“ etwas anderes aussagt als „es ist nicht generell strafbar“.

Gruß
Kreszenz

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Es ist nicht generell strafbar.
huhu!

„es ist generell nicht strafbar“ etwas anderes aussagt
als „es ist nicht generell strafbar“.

Da stimme ich dir zu und wähle „es ist nicht generell strafbar“.

dankü
Gruß
Paul

Wo hast Du denn studiert, dass es für jedes Fach mindestens
zwei Professoren gibt? Und wie kommst Du darauf, dass
Professoren grundsätzlich gegeneinander arbeiten und sich
nicht untereinander be- und absprechen?

Dieses Problem gilt ja generell an der Uni. Nicht nur sexuelle Nötigung, auch anderes Fehlverhalten vieler Professoren bleibt deshalb jahrelang ohne Folgen.
Sätze bei Prüfungen wie:
„Ich finde, Frauen sollten eh kein studieren.“
„Haben sie gedient? Sonst können sie gleich wieder gehen!“
„Wie sind sie denn angezogen? Und da glauben sie, die Prüfung zu bestehen?“
habe ich alle direkt miterlebt, wenn auch nicht als Prüfling. Alle diese Profs fühlten sich unangreifbar und kam mal doch eine Beschwerde auf, hat der nächste Prüfer denjenigen, der sich beschwerte, garantiert ebenfalls durchfallen lassen. Seit meiner Zeit an der Uni fordere ich, daß der Sonderstatus der Profs endlich gekippt wird und alle zu ganz normalen Lehrern werden, die auch ganz normal entlassen werden können und sich regelmäßig einer Bewertung zu unterziehen haben. Die Narrenfreiheit hat zwar auch ihre Vorteile was die Forschung angeht, aber die Nachteile bei der Lehre sind einfach zu groß.

2 „Gefällt mir“

Weiterhin halte ich das Rechtsverständnis, dass Millionen von
Urteilen auf den Kommentaren von Privatpersonen basieren
sollten, für kritisch.
„(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze
unterworfen.“
(http://bundesrecht.juris.de/gg/art_97.html)
Von Palandt oder sonstwem steht da nix.

Meinst Du eigentlich nicht, es wäre mal sinnvoll, sich über grundlegende rechtswissenschaftliche Aspekte zu informieren, bevor Du einen solchen Unsinn verzapfst?

Zum Beispiel, indem Du einen Juristen Deiner Wahl ansprichst und fragst: Wie funktioniert eigentlich Jura? Oder so ähnlich…

Gruß
Dea

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Verzapfung
huhu!

Weiterhin halte ich das Rechtsverständnis, dass Millionen von
Urteilen auf den Kommentaren von Privatpersonen basieren
sollten, für kritisch.
„(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze
unterworfen.“
(http://bundesrecht.juris.de/gg/art_97.html)
Von Palandt oder sonstwem steht da nix.

Meinst Du eigentlich nicht, es wäre mal sinnvoll, sich über
grundlegende rechtswissenschaftliche Aspekte zu informieren,
bevor Du einen solchen Unsinn verzapfst?

Wo liegt denn der vermeintliche Fehler in meinem obigen Beitrag?

Gruß
Paul