Es ist nicht alles Strafbedroht.
huhu!
Das wundert mich allerdings, dass Du das nicht weißt. Wenn man
einer Frau, die man anziehend findet, an den Hintern oder
zwischen die Beine fasst, wird dies allgemein als
ehrverletzend aufgefasst und der Tatbestand der Beleidigung
ist erfüllt.
Wenn ich jemanden gut aussehend finde und ihn in Faszination leicht berühre, ist dies nicht Ehrenverletzend.
Mein Vorsatz hierbei zählt und nicht, wie das Opfer dies aufnimmt.
Natürlich kann ich Beleidigungen auch begehen, indem ich jemanden anfasse. Dies ist aber keine notwendige Bedingung.
Genauso wenig, wie man jemanden, dessen Visage einem nicht
passt, „Hackfresse“ nennen darf, genauso wenig darf man
jemandem, von dem man sich angezogen fühlt, einfach betatschen
und begrabbeln.
Wenn „Hackfresse“ in meinem Sprachgebrauch nachweislich nicht Ehrenverletzend gemeint ist, stellt es auch keine Beleidigung da.
Wenn ich jemanden anfasse, um meiner Faszination Ausdruck zu verleihen, ist es keine Beleidgung.
Aber es steht Dir natürlich frei, das aufgrund Deiner
Lebenserfahrung und Deiner einschlägigen juristischen
Kenntnisse anders zu beurteilen.
Ich sage nicht, dass ich irgendjemanden gegen seinen Willen anfassen würde.
Ich sage nur, dass gegenteiliges Verhalten nicht Strafrechtlich erfasst ist.
Es ist nicht verboten, vor einem Kindergarten zu rufen „den Weihnachtsmann gibt es nicht!“ und Weihnachtsmannpuppen zu verbrennen.
Man ist nicht gesetzlich gezwungen, jemanden zurückzugrüßen oder dem Nachfolgenden die Tür aufzuhalten.
Es ist auch nicht verboten, Leuten mit Wasserpistolen ins Gesicht zu spritzen.
Nicht alles, was falsch ist, ist auch Strafbedroht.
Daran sollte man sich gewöhnen.
Gruß
Paul
