Sexuelle Belästigung durch Professoren im Studium

Guten Abend,

ich weiß nicht, ob dies das richtige Forum dafür ist, wenn dem nicht so ist, dann würde ich Sie bitten mir das richtige bzw. das passendere zu empfehlen.

Nun zu der Frage:

Angenommen an einer Universität beklagen sich mehrere weibliche Studentinnen über sexuelle Belästigung durch einen Professor. Es wäre in einer solchen Situation sicherlich nicht ungewöhnlich, wenn sich die betroffenden Studentinnen nicht öffentlich darüber beschweren und es zu einer Anzeige bringen würden, da Sie möglicherweise Angst vor schlechteren Benotungen hätten.

Angenommen eine dritte Person, welche mit dem Studium nichts zu tun hat, bekommt nun davon mit:

Hätte diese Person nun das Recht diese Vorfälle öffentlich anzuzeigen? Oder wäre es sogar so, dass sie die Pflicht hätte sich dazu bei der Polizei zu äussern?

Wenn dem so wäre, wie sollte eine solche Person möglicherweise am geschicktesten vorgehen. Würde man bei solchen Fällen zu einer Polizeidiensstelle gehen, was würde auf die dritte Person zukommen und könnte es - falls Verbindungen zwischen Studentinnen und der dritten Person bestehen sollten - negative Auswirkungen auf das weitere Studentenleben der besagten Studentinnen haben?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Ihre Meinung zu diesem Fallbeispiel beschreiben würden.

Vielen Dank und mit besten Grüßen,
Martin Beyer

Hallo!
Eine Adresse, mit der ich in diesem Fall sprechen würde, wäre die Frauenbeauftragte der Universität.

huhu!

Angenommen an einer Universität beklagen sich mehrere
weibliche Studentinnen über sexuelle Belästigung durch einen
Professor.

Hätte diese Person nun das Recht diese Vorfälle öffentlich
anzuzeigen?

Anzeigen erstatten kann jeder wegen allem.
Doch ob diese dann auch nachhaltig verfolgt werden, ist was anderes.

Ich habe schon eine Vielzahl von Leuten kennengelernt, die verschiedene Handlungen durch dem Ausdruck „sexuelle Belästigung“ mit Strafbarkeit in Verbindung bringen.
Es ist beispielsweise nicht strafbar, jemandem nachts zu seinem Haus zu folgen und von der einsamen Straße aus zu rufen „Ich will mit dir ficken!“.
Weiterhin ist es auch nicht strafbar, jemanden (wo auch immer) anzufassen.

Was in diesem Zusammenhang strafbar ist, ist folgendes:
"(1) Wer eine andere Person

  1. mit Gewalt,
  2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
  3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."
(http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html)

Vermutlich sind in dem von dir beschriebenen Fall weder Gewalt noch Drohungen vorgekommen; auch wird sich keiner in einer Schutzlosen Lage befunden haben.

oder etwa doch?

Oder wäre es sogar so, dass sie die Pflicht hätte
sich dazu bei der Polizei zu äussern?

Das sowieso nicht; niemand hat die Pflicht, Straftaten der Polizei zu melden.

Gruß
Paul

Hallo,

Angenommen an einer Universität beklagen sich mehrere
weibliche Studentinnen über sexuelle Belästigung durch einen
Professor. Es wäre in einer solchen Situation sicherlich nicht
ungewöhnlich, wenn sich die betroffenden Studentinnen nicht
öffentlich darüber beschweren und es zu einer Anzeige bringen
würden, da Sie möglicherweise Angst vor schlechteren
Benotungen hätten.

Wenn diese Studentinnen so blöd sind, dann ist ihnen nicht zu helfen und sie sind selber schuld.

Man muss ja nicht unbedingt sofort Anzeige erstatten. Man kann sich das auch für NACH die Prüfung in den Terminkalender eintragen, und dann gleich am nächsten Tag Anzeige erstatten. Am besten gemeinsam.

Hätte diese Person nun das Recht diese Vorfälle öffentlich
anzuzeigen? Oder wäre es sogar so, dass sie die Pflicht hätte
sich dazu bei der Polizei zu äussern?

Na ob das was bringt. Ich halte einen Brief an den Dekan der Universität hier für sinnvoller.

Aber ehrlich, den Studentinnen ist doch nicht zu helfen. Also ich habe kein Problem damit, meine Meinung zu sagen! Es gibt nicht nur den einen Professor auf der Welt. Wer ist gezwungen, ausgerechnet bei ihm Kurse zu belegen?

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

Wenn diese Studentinnen so blöd sind, dann ist ihnen nicht zu
helfen und sie sind selber schuld.

na das ist ja eine sehr hilfreiche Antwort.

Man muss ja nicht unbedingt sofort Anzeige erstatten. Man kann
sich das auch für NACH die Prüfung in den Terminkalender
eintragen, und dann gleich am nächsten Tag Anzeige erstatten.
Am besten gemeinsam.

Nur dumm, wenn alle Betroffenen schlechte Prüfungen ablegen. Dann könnte das nämlich als „Retourkutsche“ ausgelegt werden.

Hätte diese Person nun das Recht diese Vorfälle öffentlich
anzuzeigen? Oder wäre es sogar so, dass sie die Pflicht hätte
sich dazu bei der Polizei zu äussern?

Na ob das was bringt. Ich halte einen Brief an den Dekan der
Universität hier für sinnvoller.

Was soll das den bringen? Ist der für die Verfolgung von Straftaten zuständig?

Aber ehrlich, den Studentinnen ist doch nicht zu helfen. Also
ich habe kein Problem damit, meine Meinung zu sagen! Es gibt
nicht nur den einen Professor auf der Welt. Wer ist gezwungen,
ausgerechnet bei ihm Kurse zu belegen?

Hier wird nach der Rechtslage gefragt und schwingst lediglich die Moralkeule (zudem in die völlig falsche Richtung) und gibst fragwürdige Tipps.

Gruß

S.J.

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Stimme hier nicht ganz zu. In derartigen Fällen könnte eine Beleidigung oder eine sexuelle Nötigung vorliegen, gerade dann, wenn es sich um ein Über-/Unterordnungsverhältnis handelt und gute Noten gegen sexuelle Gefälligkeiten im Raum stehen.

Die Nichtanzeige von Straftaten ist übrigens nicht immer straffrei, siehe § 138 StGB.

dir ist aber schon klar, das der 138 für GEPLANTE Straftaten gilt?
nur mal so nebenbei.

Hallo,

Ich habe schon eine Vielzahl von Leuten kennengelernt, die
verschiedene Handlungen durch dem Ausdruck „sexuelle
Belästigung“ mit Strafbarkeit in Verbindung bringen.
Es ist beispielsweise nicht strafbar, jemandem nachts zu
seinem Haus zu folgen und von der einsamen Straße aus zu rufen
„Ich will mit dir ficken!“.

Ich würde mal sagen, dass das stark auf den Einzelfall und die Umstände ankommt. Insofern halte ich Deine rechtliche Einschätzung für mehr als gewagt

Weiterhin ist es auch nicht strafbar, jemanden (wo auch immer)
anzufassen.

Ach. Man(n) darf also in der U-Bahn jeder Frau ungestraft am Hintern, am Busen und sonstwo herumgrapschen? Natürlich nicht.

Zwar gibt es in Deutschland nicht den Straftatbestand der „sexuellen Belästigung“, allerdings werden bei den von Dir genannten Beispielen andere Tatbestände erfüllt.

Oder wäre es sogar so, dass sie die Pflicht hätte
sich dazu bei der Polizei zu äussern?

Das sowieso nicht; niemand hat die Pflicht, Straftaten der
Polizei zu melden.

Das ist auch nicht richtig. Ein Blick in´s Gesetz wirkt manchmal Wunder:

http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Gruß

S.J.

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Hallo

Nur dumm, wenn alle Betroffenen schlechte Prüfungen ablegen.
Dann könnte das nämlich als „Retourkutsche“ ausgelegt werden.

und wenn sie summa cum laude abschließen, dann - so wird dann sicher gemunkelt - nur deswegen, weil sie dem Professor gefällig waren. Es ist schon eine Sch… situation, rechtlich eindeutig, aber ob hier die Anwendung von Strafrecht die Situation der Studentinnen verbessern würde? Die Mädels wollen da raus, aber auch nicht ihr Studim gefähren. Ein Problem dürfte vermutlich auch die Beweisbarkeit dartstellen.
Die beste Lösung wäre wahrscheinlich die Einschaltung einer dritten - neutralen - Person, die keinerlei Verbindung bzw. Verpflichtung zur Uni hat, evtl. eines Rechtsanwaltes, die mit den betreffenden Leuten redet, ohne zunächst die Identität der Studentinnen preiszugeben.

Gruss

Iru

dir ist aber schon klar, das der 138 für GEPLANTE Straftaten
gilt?
nur mal so nebenbei.

Auch nur mal so nebenbei: Dass es sich nur um geplante Straftaten handelt, geht bereits aus dem Gesetz hervor, daher auch das Zitat. Aber ich freue mich natürlich immer wieder über nette Belehrungen.

dir ist aber schon klar, das der 138 für GEPLANTE Straftaten
gilt?
nur mal so nebenbei.

Hallo,

„nur mal so nebenbei“ ist die pauschale Aussage „niemand hat die Pflicht, Straftaten der Polizei zu melden“ trotzdem falsch.

Wenn jemand meint, dass keine Pflicht zur Anzeige diesen und jenen Tatbestandes besteht, sollte er das auch so kommunizieren. Ich halte derartige Pauschalisierungen in einem Expertenforum nicht nur für unangebracht, sondern auch für gefährlich, denn häufig wird so etwas ungeprüft geglaubt und übernommen.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Es gibt
nicht nur den einen Professor auf der Welt. Wer ist gezwungen,
ausgerechnet bei ihm Kurse zu belegen?

Wo hast Du denn studiert, dass es für jedes Fach mindestens zwei Professoren gibt? Und wie kommst Du darauf, dass Professoren grundsätzlich gegeneinander arbeiten und sich nicht untereinander be- und absprechen?
Gruß
loderunner (Mitarbeiter an einer FH)

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huhu!

Ach. Man(n) darf also in der U-Bahn jeder Frau ungestraft am
Hintern, am Busen und sonstwo herumgrapschen? Natürlich nicht.

Zwar gibt es in Deutschland nicht den Straftatbestand der
„sexuellen Belästigung“, allerdings werden bei den von Dir
genannten Beispielen andere Tatbestände erfüllt.

Welche werden denn da erfüllt?

Oder wäre es sogar so, dass sie die Pflicht hätte
sich dazu bei der Polizei zu äussern?

Das sowieso nicht; niemand hat die Pflicht, Straftaten der
Polizei zu melden.

Das ist auch nicht richtig. Ein Blick in´s Gesetz wirkt
manchmal Wunder:
http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Ich meinte schon begangene Straftaten; mein Satz war nicht richtig formuliert.

Gruß
peak

Neuformulierung
huhu!

Ich halte derartige Pauschalisierungen in einem
Expertenforum nicht nur für unangebracht, sondern auch für
gefährlich, denn häufig wird so etwas ungeprüft geglaubt und
übernommen.

Da hast du Recht.
Ich habe vor dem Verfassen meines Artikels darüber nachgedacht, ob ich vereinfacht antworte oder alles mit einbeziehe, was aber eigentlich nichts zur Sache tut.
Ich formuliere also neu:
Niemand ist, solange er nicht den Strafverfolgungsbehörden angehört, verpflichtet, bereits begangene Taten anzuzeigen.

Gruß
Paul

Man muss ja nicht unbedingt sofort Anzeige erstatten. Man kann
sich das auch für NACH die Prüfung in den Terminkalender
eintragen, und dann gleich am nächsten Tag Anzeige erstatten.

dann behauptet der beschuldigte, es wäre eine billige retour-kutsche, weil die prüfung nicht nach der zufriedenheit der studentinnen ausgefallen sind. wenn man nicht gleich anzeige erstattet, macht man sich als opfer unglaubwürdig.

Aber ehrlich, den Studentinnen ist doch nicht zu helfen. Also
ich habe kein Problem damit, meine Meinung zu sagen!

das ist super für dich. warst du schon mal in dieser lage? vielleicht überschätzt du dich, denn sich gegen sexuelle belästigung und andere nötigungen zu wehren ist etwas anderes, als nur seine meinung zu sagen. das opfer fühlt sich oft schuldig und schämt sich. und wer sich schämt, wehrt sich nicht.

Es gibt
nicht nur den einen Professor auf der Welt. Wer ist gezwungen,
ausgerechnet bei ihm Kurse zu belegen?

mehrere professoren für eine abteilung ist zwar möglich, aber nicht üblich. oft kommt man an bestimmten personen einfach nicht vorbei. man könnte die uni wechseln, aber es ist nicht der richtig, solche personen einfach weitermachen zu lassen.

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Hallo,

Zwar gibt es in Deutschland nicht den Straftatbestand der
„sexuellen Belästigung“, allerdings werden bei den von Dir
genannten Beispielen andere Tatbestände erfüllt.

Welche werden denn da erfüllt?

z.B. käme § 185 oder § 240 StGB in Betracht.

Gruß

S.J.

Autsch!
Das wird aber nicht genügen, denn Steve Jobs will ja darauf hinaus, dass im Falle von § 138 StGB jedermann verpflichtet ist, Anzeige zu erstatten. Dass das mit dem Fall nichts zu tun hat, stimmt natürlich, aber Steve Jobs will dich hier auf deinen Wortlaut festnageln, und du hast eben ganz streng genommen etwas Falsches geschrieben.

Im Übrigen stimme ich dir zu: Eine Strafanzeige muss niemand erstatten. Bei § 138 StGB geht es ja nicht um Strafverfolgung sondern um Prävention. Man will die Straftaten verhindern, nicht sie verfolgen.

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weitere Vorschläge?
huhu!

z.B. käme § 185 oder § 240 StGB in Betracht.

Wenn man jemanden in der U-Bahn anfasst, weil man denjenigen anziehend findet, weiß ich nicht, inwiefern § 185 zum Tragen kommen sollte.
Außerdem ist dabei keine Gewalt oder Drohung beteiligt; deswegen fällt auch § 240 weg.

weitere Vorschläge?

Gruß
Paul

huhu!

Das wird aber nicht genügen, denn Steve Jobs will ja darauf
hinaus, dass im Falle von § 138 StGB jedermann verpflichtet
ist, Anzeige zu erstatten.

Jo, das habe ich einbezogen.

„Niemand ist, solange er nicht den Strafverfolgungsbehörden angehört, verpflichtet, bereits begangene Taten anzuzeigen.“

Gruß
Paul

Nicht nötig
Hallo,

z.B. käme § 185 oder § 240 StGB in Betracht.

Wenn man jemanden in der U-Bahn anfasst, weil man denjenigen
anziehend findet, weiß ich nicht, inwiefern § 185 zum Tragen
kommen sollte.

Das wundert mich allerdings, dass Du das nicht weißt. Wenn man einer Frau, die man anziehend findet, an den Hintern oder zwischen die Beine fasst, wird dies allgemein als ehrverletzend aufgefasst und der Tatbestand der Beleidigung ist erfüllt.

Hier gibt es eine schöne Zusammenfassung zum Nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung

insbesondere

http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung#Begehungsfo…

Außerdem ist dabei keine Gewalt oder Drohung beteiligt;
deswegen fällt auch § 240 weg.

Das ist, wie ich bereits schrieb, natürlich einzelfallabhängig und kommt wie immer darauf an. Zudem schrieb ich es " käme § 185 oder § 240 StGB in Betracht". Ich persönlich kann mir durchaus vorstellen, dass in vielen derartigen Fällen der Tatbestand der Nötigung erfüllt wird.

Genauso wenig, wie man jemanden, dessen Visage einem nicht passt, „Hackfresse“ nennen darf, genauso wenig darf man jemandem, von dem man sich angezogen fühlt, einfach betatschen und begrabbeln.

Aber es steht Dir natürlich frei, das aufgrund Deiner Lebenserfahrung und Deiner einschlägigen juristischen Kenntnisse anders zu beurteilen.

Gruß

S.J.

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