Sexuelle Belästigung - Kündigung?

Hallo!

Folgender Fall:

Während einer Dienstreise schreibt der Chef seiner Mitarbeiterin, dass er sie liebt und möchte, dass sie zu ihm auf’s Zimmer kommt und ihn lieb hat - gilt dies als sexuelle Belästigung. Hat die Mitarbeiterin aufgrund dieses Vorfalles ein außerordentliches Kündigungsrecht? Oder gilt eine solche SMS nicht als sexuelle Belästigung?

Danke schon vorab für die Antworten!

Ob das juristisch als solche gilt, weiß ich nicht. Aber wie zum Teufel soll man sich näher kommen, wenn jeder (hier eher ungeschickter) Versuch als sexuelle Belästigung gesehen wird und damit quasi zur Starftat wird? Wenn sie nicht will und er nicht aufgibt und zudringlich wird, okay, aber so?

Moin,

dass dieser Annäherungsversuch recht ungeschickt war, ist klar.

Aber „Ich liebe Sie/Dich“ und „kommen Sie/komm auf mein Zimmer“ überschreitet m.M.n. schon eine Grenze, die nicht zu tolerieren ist.

Eine SMS „Ihr/Dein Vortrag oder was auch immer … war toll, ich würde gerne mich noch mit Ihnen/mit Dir auf einen kleinen Drink verabreden, im Restaurant, der Lounge oder … und Dich/Sie auch persönlich näher kennen lernen.“, wäre angebrachter.

Vlt. ist ja der Umgangston im Betrieb sooo locker, dass alles ok. ist, aber ich finde es völlig daneben. Ob hieraus eine fristlose Kündigung resultieren kann, weiß ich nicht.

Gruß Volker

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Moin,

dass dieser Annäherungsversuch recht ungeschickt war, ist
klar.

Aber „Ich liebe Sie/Dich“ und „kommen Sie/komm auf mein
Zimmer“ überschreitet m.M.n. schon eine Grenze, die nicht zu
tolerieren ist.

Geschickt ist anders, wohl war, aber eine sexuellen Belästigung kann ich nicht erkennen.

Hallo,

eine einmalige Liebeserklärung per sms dürfte noch keine sexuelle Belästigung sein.
Aber die Aufforderung eines Chefs an eine ANin, aufs Zimmer zu kommen und das in einem dienstlichen Zusammenhang (Dienstreise) ist eine klare Grenzüberschreitung und dürfte nach der mir bekannten Rechtsprechung klar als sexuelle Belästigung zu werten sein.
Die betroffene AN sollte unbedingt fundierte rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo
eine außerordentliche Kündigung kann man hier sicherlich konstruieren, wenn man nachweist, wie sehr Einen dieser direkte Affront psychisch überrumpelt und verletzt hat…

Aber warum gleich kündigen?

Ist das nicht eine herrliche Situation, derart Sympathien von Geschäftsführerseite zu erlangen?

Und warum sollte man nun den Chef nicht „bewegen“, seine Liebe dadurch auszudrücken und zu beweisen, dass er dir z.B. ein Jahr Urlaub in der Südsee spendiert - mit großzügigem Taschengeld natürlich… du musst ja in Ruhe über seine Annäherung nachdenken können… er wird verstehen, dass du deine eigenen Gefühle sortieren und dich darüber sonst mit Anderen austauschen musst, wenn du den Abstand sonst nicht gewinnst … … mit Kollegen zum Beispiel… oder seiner Frau…

Ich denke, er wird das gut verstehen…

Hi

Ich denke, er wird das gut verstehen…

Hm, ich dachte bislang, daß Erpressung strafbar ist. Der Schuß könnte also gewaltig nach hinten losgehen.

Gruß
Edith

Böses Wort…
Hallo,

Mein Lösungsvorschlag wurde unter der Wirkung geschrieben, die der Eingangsartikel auf mich machte:

Da wird offensichtlich Jemand sexuell bedrängt und fragt dann lediglich nach Kündigungsfristen zur Abwehr…

Es soll also nicht nur ein in diesen Zeiten kostbarer Arbeitsplatz aufgegeben werden, sondern es besteht Angst vor möglichen Vertragsverletzungen…

Sag mal geht’s noch??

Devotismus mag eine nette Variante menschlicher Eigenschaften sein, aber das so Etwas dermaßen existenzbedrohend ausartet, hat mich nur veranlasst, Alternativen aufzuzeigen…

Gruß

Hummel

„Aufs Zimmer kommen“ enthält noch keine Aufforderung zu irgendwelchen Handlungen.

Es könnte ja sein, dass er ihr einen Brief diktieren will oder Fußball schauen oder sonst irgendwas.

Darüber hinaus kann so eine SMS auch fehlgeleitet worden sein. Weil „Theresa“ im Telefonbuch gleich vor „Thomas“ kommt.

Moin,

„Aufs Zimmer kommen“ enthält noch keine Aufforderung zu
irgendwelchen Handlungen.

Aber „und ihn lieb hat“ halte ich schon für eine sehr direkte Aufforderung.

Es könnte ja sein, dass er ihr einen Brief diktieren will oder
Fußball schauen oder sonst irgendwas.

Das ist richtig, aber s.o., Zitat aus dem UP.

Darüber hinaus kann so eine SMS auch fehlgeleitet worden sein.
Weil „Theresa“ im Telefonbuch gleich vor „Thomas“ kommt.

Auch das ist richtig, hier müsste man nun den ganzen Text der SMS kennen um evtl. erkennen zu können, dass ein peinliches Versehen vorliegen kann.

Gruß Volker

hi

Devotismus mag eine nette Variante menschlicher Eigenschaften
sein, aber das so Etwas dermaßen existenzbedrohend ausartet,
hat mich nur veranlasst, Alternativen aufzuzeigen…

Und Du meinst ernsthaft, daß Erpressung eine sinnvolle Alternative ist?

Gruß
Edith

Hi,
nun komme ich so langsam zur Erkenntnis, dass es die bessere Lösung ist, diese SMS der Frau des Chefs direkt zu zeigen:

Das löst dann sehr wahrscheinlich die Frage nach Kündigungsfristen und berechtigt dann danach wenigstens zum umgehenden ALG-1 Bezug…

Gruß

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Hi,

mal eine „menschelnde“ Antwort dazu. Es gibt ja nun zwei Möglichkeiten: Entweder der Chef ist in die Angestellte tatsächlich verliebt oder er ist „nur“ scharf auf Sex mit ihr.
Beides ist (gottseidank) erstmal nicht verboten und ich halte es für besser wenn er sein Streben artikuliert als wenn er sich nur wortlos an sie heranmachen würde (Betatschenderweise).

Auch als Angestellte darf sie dem Chef freundlich zurück SMSen um ihm mitzuteilen, dass sie es gerne nach dem Motto „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“ halten würde und dass für sie das Zimmer ihres Chefs tabu ist, genauso wie ihr Zimmer für den Chef tabu ist.

Sollte der Chef DANACH weitermachen, wird es grenzwertig. Ihm aber aus einem Annäherungsversuch bereits einen Strick zu drehen halte ich für nicht statthaft.

bye
Rolf

nun komme ich so langsam zur Erkenntnis, dass es die bessere
Lösung ist, diese SMS der Frau des Chefs direkt zu zeigen:

Hi,
es gibt sogar Chefs, die unverehelicht oder geschieden sind. Und nun…Standesamt? :wink:
Gruß Keki

Hallo,

Während einer Dienstreise schreibt der Chef seiner Mitarbeiterin, dass er sie liebt und möchte, dass sie zu ihm auf’s Zimmer kommt und ihn lieb hat - gilt dies als sexuelle Belästigung. Hat die Mitarbeiterin aufgrund dieses Vorfalles ein außerordentliches Kündigungsrecht?

Selbstverständlich kann aus einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ein Recht zur außerordentlichen Kündigung resultieren. Jedenfalls sieht das die Rechtssprechung so. Notfalls reicht es auch nur zur ordentlichen und man ist bis dahin so krank dass man nicht mehr arbeitsfähig ist. Dafür muss man nicht in einem Mainzer Stellwerk beschäftigt sein. Rechtlicher Beistand dürfte auf keinen Fall schaden, möglicherwiese auch ein klärendes Gespräch
Was die Definition der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz angeht, mag es sehr individuelle Befoindlichkeiten geben. Die einen werden es toll finden, die anderen eben als Belästigung wahrnehmen.
Wer sich da ganz individuell unsicher ist, sollte sich nach Definitionen umsehen, und wird dann feststellen, dass es dazu keiner Tätlichkeiten bedarf und auch nicht notwendigerweise auf die Befindlichkeiten des Belästigers ankommt.

Grüße