Hi!
Gehen wir mal von der allseits beliebten Jahreszeit Karneval aus.
Sohn, Schwiegertochter und ihre Tochter feiern bei den Eltern Karneval. Es wird draussen gefeiert und sehr viel getrunken. Schwiegertochter geht kurz ins Haus weil sie sehen will wo ihr Mann so blei´bt. Schwiegervater ist ihr gefolgt, drängt sie in die Ecke, küsst sie und befummelt sie trotz mehrmaligem „Nein“ der Schwiegertochter. Diese kann sich entziehen und geht wieder nach draußen. Später will Schwiegertochter ins Bett, Schwiegervater kommt aus dem elterlichem Schlafzimmer neben dem Gästezimmer gelegen und bedrängt sie erneut, will sie ins Bett ziehen. Diese kann sich erneut entziehen und flüchtet ins Gästezimmer. Am nächsten Morgen leugnet Schwiegervater alles.
Ist dies nun eine Sexuelle Nötigung? Sollte die Schwiegertochter den Schwiegervater anzeigen? Würde sie bei Aussage gegen Aussage überhaupt eine Chance haben? Vielleicht sollte man noch erwähnen dass der Schwiegervater zur Zeit ein Gerichtsverfahren beim Bundesgerichtshof wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen am Laufen hat.
Gruß, Pladde