Sexuelle Nötigung?

Hi!

Gehen wir mal von der allseits beliebten Jahreszeit Karneval aus.

Sohn, Schwiegertochter und ihre Tochter feiern bei den Eltern Karneval. Es wird draussen gefeiert und sehr viel getrunken. Schwiegertochter geht kurz ins Haus weil sie sehen will wo ihr Mann so blei´bt. Schwiegervater ist ihr gefolgt, drängt sie in die Ecke, küsst sie und befummelt sie trotz mehrmaligem „Nein“ der Schwiegertochter. Diese kann sich entziehen und geht wieder nach draußen. Später will Schwiegertochter ins Bett, Schwiegervater kommt aus dem elterlichem Schlafzimmer neben dem Gästezimmer gelegen und bedrängt sie erneut, will sie ins Bett ziehen. Diese kann sich erneut entziehen und flüchtet ins Gästezimmer. Am nächsten Morgen leugnet Schwiegervater alles.

Ist dies nun eine Sexuelle Nötigung? Sollte die Schwiegertochter den Schwiegervater anzeigen? Würde sie bei Aussage gegen Aussage überhaupt eine Chance haben? Vielleicht sollte man noch erwähnen dass der Schwiegervater zur Zeit ein Gerichtsverfahren beim Bundesgerichtshof wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen am Laufen hat.

Gruß, Pladde

Hallo,

keine rechtliche, sondern eine persönliche Meinung.

Jeder Person, der so etwas widerfährt, sollte sofort einen Strafantrag stellen. Besonders der zweite Vorfall hätte auch anders enden können (wobei ich den ersten Vorfall auch schon missbillige). Mit solch einer Person würde ich mich auch als Geschädigte nicht mehr einlassen wollen. Unabhängig von einem Verfahren vorm Gericht.

Hallo,

Wenn der Sachverhalt so zutrifft, kann sich der Schwiegervater in der Tat strafbar gemacht haben.

Zur Klaerung hilft nur eine Anzeige. Die mutmasslich Geschaedigte sollte sich dann aber sicher sein, was genau vorgefallen ist, dass es eine sexuelle Handlung gegen ihren Willen war und der Schwiegervater das auch ganz klar erkannt hat. Als Verteidiger des Schwiegervaters wuerde ich natuerlich fragen, warum die „Geschaedigte“ nicht bereits nach der ersten Belaestigung Alarm geschlagen hat und sogar noch im Haus des Schwiegervaters uebernachtete. War vielleicht bei allen Seiten soviel Alkohol im Spiel, dass sich nichts mehr klaeren laesst?

Gruss
Christoph