Sexuelle Nötigung. Womit muss man rechnen?

Guten Abend,

folgende Frage:

Ein Mädchen(16) schickt einem Junge(20) Nacktbilder und Videos mit sexuellen Handlungen von sich.
Beide haben ein Verhältnis, das eines Tages zu Ende ist.
Nach Beendigung des Verhältnisses droht er ihr mit der Verbreitung der Bilder wenn sie nicht zum ihm kommen würde. Sie gibt nach und kommt und er will mit ihr schlafen. Bevor sie aber anfangen fragt er sie ob er das darf und sie es auch will. Sie bejat alles. Dies geschieht 3 mal. Bilder wurden nie von dem Jungen weitergeschickt. Dann zeigt sie ihn wegen sexueller Nötigung an.
Es kommt zu einer Hausdurchsuchung und zur Beschlagnahmung von Computer, Handy und Laptop um die Bilder als Beweismittel zu finden.
Nun hat der Junge auch zum Beispiel 8 Filme gedownloaded, darunter auch einige aktuelle Kinofilme. Des Weiteren auch Videos von anderen Mädchen deren Alter unklar ist (ca.16j-18j) mit sexuellen Handlungen. Diese hat er über einen Ordnerlink unentgeltlich zugeschickt bekommen.
Bei Abgabe der Geräte hat der Junge der Polizei nichts vorenthalten und auch Entsperrcodes angegeben.

Was kann zu welcher Wahrscheinlichkeit und unter welchen Umständen auf den Jungen zukommen. Womit muss er im schlimmsten Fall und im besten Fall rechnen?

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend noch.

Grüße

So jemandem würde ich keinen Rat geben…

§ 177 StGB - Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung - dejure.org einfach mal durchlesen

Hallo,

wenn er Glück hat, spielen die Kinofilme keine Rolle. Das dürfte Angesichts der Tat aber zweitrangig sein.

Die Kooperation mit der Polizei ist sicher löblich. Andererseits ist es für die sexuelle Nötigung unerheblich, ob der Junge die Filme noch besaß. Maßgeblich ist, dass das Opfer davon ausgehen musste.

Genauere Aufklärung erfährt der Täter ohnehin durch seinen Anwalt.

oder § 240 StGB - Einzelnorm bzw. § 182 StGB - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen - dejure.org

unabhängig von der Tat, zu deren Einordnung die anderen Leute hier schon etwas gesagt haben und zu der ich mich nicht äußern werde: Die deutsche Polizei hat in der Regel nicht die Mittel, (vernünftig) gecryptete oder gesperrte Dateien zu entschlüsseln…

Gruß
HH

welcher Junge denn ?

Ich denke der ist 20 Jahre alt !

Na, einen 20jährigen würde ich noch nicht als Erwachsenen bezeichnen.

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Vor allem aus der Perspektive des Wahrscheinlichsten aller fiktiven Autoren in diesem Thread