Sexueller Missbrauch durch Jugendliche

hi tom,

in diesem falle beruht die ganze sache auf aussage des mädchens, welche laut anwalt des beschuldigten zurückgezogen wurde.
ich hab so ein thema mal auf einem forum mit anwälten und richtern diskutiert.
dort wird sehr sehr subtil und sachlich vorgegangen, wenn es um minderjährige geht.
und es ist nicht der erste fall, in dem es darum geht, herauszufinden, was wirklich geschah.

strubbel
§:open_mouth:)

Hallo!

in diesem falle beruht die ganze sache auf aussage des
mädchens, welche laut anwalt des beschuldigten zurückgezogen
wurde.

…was du erstens woher weißt und zweitens kann das was der Anwalt des Beschuldigten sagt genauso richtig oder falsch sein wie das, was der Beschuldigte sagt. Ich stelle mir grad vor wie das ist, wenn ich als Verteidiger was sage und der Richter sagt dann: ach so wenn sie das sagen, dann brauchen wir ja die Beweise nicht mehr… - ich weiß nicht ob ich mich da freuen soll, wohl nur kurzfristig, da dann sicher ein Rechtsmittel der StA kommt…:wink:

Dass das der zentrale Punkt seitens der Verteidigung bei der Haftverhandlung sein muss ist im derzeitigen Stadium eh klar. Die Fluchtgefahr bringt man nicht so leicht weg, Unverhältnismäßigkeit wird am Anfang jedenfalls auch noch nicht gegeben sein (das hängt mit der theoretischen Strafe zusammen) - also stützt man sich auf den mangelnden Tatverdacht. Es wird dich wenig überraschen, dass die Staatsanwaltschaft das anders sehen wird und dass es dann Sache des Gerichtes ist zu entscheiden.

ich hab so ein thema mal auf einem forum mit anwälten und
richtern diskutiert.
dort wird sehr sehr subtil und sachlich vorgegangen, wenn es
um minderjährige geht.

Ja ich finde nicht, dass das unsachlich war, was hier geschrieben wurde. Unsachlich finde ich die Medienberichterstattung.

und es ist nicht der erste fall, in dem es darum geht,
herauszufinden, was wirklich geschah.

Nein, sondern der Standardfall und Sinn und Zweck eines Strafverfahrens.

Gruß
Tom

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Hallo!

in dem falle eher nicht. es liegt ja nichtmal dringender
tatverdacht vor.

Ich kenne die Akte nicht - wenn Du den dringenden Tatverdacht ablehnen kannst, glückwunsch. Ich kann den genauso wenig ablehnen wie bejahen, ohne die Akte zu sehen.

Gruß,

Florian.

Der einzige Grund, weshalb man sich aufregen kann bzw. auch
muss, wäre der, dass rechtsstaatliche Grundsätze des
Verfahrens nicht eingehalten werden. Ich hab selbst zuwenige
Informationen über den Fall, sodass ich das nicht beurteilen
kann, ob das der Fall war.

Eben, darüber wissen wir nichts bzw. nur das, was uns die Medien mitteilemn.

Alleine die Tatsache, dass ein
Deutscher in der Türkei in Untersuchungshaft sitzt ist noch
kein Grund sich aufzuregen.

Genau so ist es. Umgekehrt wäre es auch so, bei Fluchtgefahr wird nun mal U - Haft verhängt. Und die ist nun mal bei einem Touristen, der übermorgen wieder nach hause fliegt, gegeben.

Und wenn der Untersuchungshäftling minderjährig ist?

Er ist strafmündig, und nur darum geht es.

Hallo,

Und wenn der Untersuchungshäftling minderjährig ist?

Dann ist er halt minderjährig und?

Wäre er dann in Deutschland auch in U-Haft?

Ja.

Wäre er dann in Deutschland auch in U-Haft unter „erwachsenen
Bedingungen“?

Nein, in einer sog. Jugendstarfanstalt.

Hallo!

Wäre er dann in Deutschland auch in U-Haft?

Sicherlich nicht. Ich jedenfalls könnte mir keinen Haftgrund
vorstellen, der hier gegeben sein könnte.

Fluchtgefahr ist auch in D ein U- Haftgrund.

Sicherlich nicht. Ich jedenfalls könnte mir keinen Haftgrund
vorstellen, der hier gegeben sein könnte.

Wäre ein türkischer Tourist hier in U-Haft?

Ja. Ein Kriterium für U - Haft ist die Fluchtgefahr, und die ist bei niemandem so hoch wie bei einem Touristen.

hallo florian,

in dem falle eher nicht. es liegt ja nichtmal dringender
tatverdacht vor.

Woher weißt Du das?

mit meldeauflagen und verbots der ausreise wäre der
minderjährige ausländer frei bis zur verhandlung.

Quatsch. Bei einem Touristen besteht höchste Fluchtgefahr, also u - Haft.

und in diesem falle mit solch vagen indizien würde ihn jeder
anwalt rausboxen.

Du kennst die Indizien? Woher das nun wieder?

hi tom,

in diesem falle beruht die ganze sache auf aussage des
mädchens, welche laut anwalt des beschuldigten zurückgezogen
wurde.

Was stimmen kann oder auch nicht. Das spielt auch keine Rolle, weil öffentl. Interesse, und dazu zählen Sexualstarftaten an Minderjährigen nun mal. Und das ist auch gut so. Stell Dir vor, jemand mißbraucht eine Minderjährige, sie bzw. die Eltern zeigen ihn an, er sitzt in U - Haft, aber Verwandte, Freune, wer auch immer, wirken entspr. auf das Mädchen ein, damit sie ihre Anzeige zurückzieht - und schwupps, wird er aus der Haft entlassen und geht straffrei aus?

ich hab so ein thema mal auf einem forum mit anwälten und
richtern diskutiert.
dort wird sehr sehr subtil und sachlich vorgegangen, wenn es
um minderjährige geht.
und es ist nicht der erste fall, in dem es darum geht,
herauszufinden, was wirklich geschah.

Ganz genau darum geht es. Dafür sind Gerichtsverhandlungen da. Wir wissen es nicht.

Das hat mit der StPO noch nichts zu tun, der Prozeß kommt ja erst noch.
Einer oder mehrere Umstände müßen für U - Haft erfüllt sein: Wiederholungsgefahr, Verdunkelungsgefahr, Fluchtgefahr.
Ein Tourist hat das Flugticket schonin der Tasche…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

…, aber sicherlich nicht durch U-Haft in einer
Schmuddelzelle mit 30 anderen Häftlingen.

Wobei das kein spezifisches Thema des jungen Herren ist,
sondern ein grundsätzliches Problem der Haftbedingungen in der
Türkei ist. D.h. hierüber kann man sich nicht mehr und nicht
weniger aufregen, als darüber, dass in der Zelle eben auch die
anderen 29 nicht so untergebracht sind, wie es nach unseren
Maßstäben erforderlich wäre.

Erstens das. Und zweitens: Mit wie vielen teilt man sich eigentlich öffentl. Toiletten? Am Arbeitsplatz? In der Kneipe / Kino / Theater?

Allerdings muss man sich auch fragen, ob unsere Maßstäbe die
einzig richtigen sind.

Gute Frage. Es liegt wohl in der Natur der Menschen, daß er seine Maßstäbe für die richtigen hält. D.h. nicht, daß sie es auch sind.

Nicht, dass wir uns falsch verstehen,
ich halte überhaupt nichts davon 30 Untersuchungshäftlinge so
zusammen zu sperren, aber jeder souveräne Staat muss selbst
eigene Festlegungen treffen, die sich an unterschiedlichsten
Faktoren orientieren müssen. Vollzugseinrichtungen kosten z.B.
auch einfach Geld, was eine Volkswirtschaft zusammen bringen
muss.

Wobei wir noch nicht einmal wissen, b das alles so stimmt.

Außerdem würden ihm
auch nicht acht Jahre Haft in einem deutschen Knast drohen.

Davon ist nach aktuellem Sachstand auch in der Türkei nicht
auszugehen: http://www.n-tv.de/819772.html (ab
Zwischenüberschrift "Bewährungs- oder Geldstrafe)

Wenn sich herausstellt, dass die Dame sich für 15 ausgegeben
hat und er diesen Irrtum nicht erkennen musste, würde er evtl.
sogar straffrei ausgehen.

Nicht evtl., dann ganz sicher.

Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich ein sexueller
Missbrauch stattgefunden hat, mit welcher Strafe müsste der
17-Jährige hier rechnen?

Mit der selben, wie jeder deutsche Jugendliche auch.

Oh, Du kennst die deutschen UND die türkischen Gesetze?

Macht es einen Unterschied, ob die 13-Jährige angeblich ihr
Einverständnis zu sexuellen Handlungen gab oder ist das in dem
Alter unerheblich?

Das macht keinen Unterschied. Sonst könnte man sich die Zustimmung ja mit einer Tafel Schokolade oder etwas Geld erkaufen.

Nicht unerheblich ist aber, wenn die 13-Jährige ihr Alter mit
beispielsweise „15“ angibt und dies für den „Täter“ nicht
erkennbar ist.

???

Meine Frage war die obere, weil ich die entsprechenden StPO
Regelungen nicht kenne.
Gruß
Dea

Das hat mit der StPO noch nichts zu tun, der Prozeß kommt ja
erst noch.

Aha…die StPO gilt also nicht für das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und die Untersuchungshaft ist also nicht in der StPO geregelt?

Einer oder mehrere Umstände müßen für U - Haft erfüllt sein:
Wiederholungsgefahr, Verdunkelungsgefahr, Fluchtgefahr.
Ein Tourist hat das Flugticket schonin der Tasche…

Und jetzt die große Preisfrage: In welchem Gesetz steht das? Na?

Weia!

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