Hallo!
in diesem falle beruht die ganze sache auf aussage des
mädchens, welche laut anwalt des beschuldigten zurückgezogen
wurde.
…was du erstens woher weißt und zweitens kann das was der Anwalt des Beschuldigten sagt genauso richtig oder falsch sein wie das, was der Beschuldigte sagt. Ich stelle mir grad vor wie das ist, wenn ich als Verteidiger was sage und der Richter sagt dann: ach so wenn sie das sagen, dann brauchen wir ja die Beweise nicht mehr… - ich weiß nicht ob ich mich da freuen soll, wohl nur kurzfristig, da dann sicher ein Rechtsmittel der StA kommt…
Dass das der zentrale Punkt seitens der Verteidigung bei der Haftverhandlung sein muss ist im derzeitigen Stadium eh klar. Die Fluchtgefahr bringt man nicht so leicht weg, Unverhältnismäßigkeit wird am Anfang jedenfalls auch noch nicht gegeben sein (das hängt mit der theoretischen Strafe zusammen) - also stützt man sich auf den mangelnden Tatverdacht. Es wird dich wenig überraschen, dass die Staatsanwaltschaft das anders sehen wird und dass es dann Sache des Gerichtes ist zu entscheiden.
ich hab so ein thema mal auf einem forum mit anwälten und
richtern diskutiert.
dort wird sehr sehr subtil und sachlich vorgegangen, wenn es
um minderjährige geht.
Ja ich finde nicht, dass das unsachlich war, was hier geschrieben wurde. Unsachlich finde ich die Medienberichterstattung.
und es ist nicht der erste fall, in dem es darum geht,
herauszufinden, was wirklich geschah.
Nein, sondern der Standardfall und Sinn und Zweck eines Strafverfahrens.
Gruß
Tom