Sexueller Missbrauch durch Jugendliche

Moin,

da die Wogen derzeit um den in der Türkei inhaftieren 17-Jährigen im Auslandspolitikbrett hoch gehen würde mich mal interessieren, was eigentlich hier in Deutschland passieren würde, wenn Urlauber aus GB hier einen 17-jährigen Jugendlichen (ebenfalls Tourist in D aus dem Ausland) wegen sexuellem Missbrauch ihrer 13-jährigen Tochter anzeigen würden?

Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich ein sexueller Missbrauch stattgefunden hat, mit welcher Strafe müsste der 17-Jährige hier rechnen?

Macht es einen Unterschied, ob die 13-Jährige angeblich ihr Einverständnis zu sexuellen Handlungen gab oder ist das in dem Alter unerheblich?

Gruß
Marion

Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich ein sexueller
Missbrauch stattgefunden hat, mit welcher Strafe müsste der
17-Jährige hier rechnen?

Mit der selben, wie jeder deutsche Jugendliche auch.

Macht es einen Unterschied, ob die 13-Jährige angeblich ihr
Einverständnis zu sexuellen Handlungen gab oder ist das in dem
Alter unerheblich?

Ja, das ist für die Tatbestandserfüllung völlig unerheblich - bei einer Strafbemessung würde das aber eventuell Einfluss nehmen - muss aber nicht.

Nicht unerheblich ist aber, wenn die 13-Jährige ihr Alter mit beispielsweise „15“ angibt und dies für den „Täter“ nicht erkennbar ist.

Gruß Andreas

Moin,

Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich ein sexueller
Missbrauch stattgefunden hat, mit welcher Strafe müsste der
17-Jährige hier rechnen?

das kann man kaum vorhersagen, im Jugendstrafrecht gelten die Strafrahmen des StGB nicht, und es wird individuell entschieden, jedoch mit anderer Zielsetzung als im Erwachsenenstrafrecht.

Der Sanktionsrahmen liegt von einer Verwarnung bis zu maximal fünf Jahren Jugendstrafe, es ist die geringste erfolgversprechende Sanktion zu wählen. Eine Jugendstrafe wird nur bei schädlichen Neigungen oder besonderer Schwere der Schuld ausgesprochen.

Macht es einen Unterschied, ob die 13-Jährige angeblich ihr
Einverständnis zu sexuellen Handlungen gab oder ist das in dem
Alter unerheblich?

Das macht keinen Unterschied, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kinder, also Menschen unter 14 Jahre, noch nicht soweit entwickelt sein können, dass sie dem wirksam zustimmen können.

Strafbar wäre das Ganze also auch hier, und man würde vermutlich irgendwie dafür Sorge tragen, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren nicht durch heimliche Ausreise entziehen kann, aber sicherlich nicht durch U-Haft in einer Schmuddelzelle mit 30 anderen Häftlingen. Außerdem würden ihm auch nicht acht Jahre Haft in einem deutschen Knast drohen.

Wenn sich herausstellt, dass die Dame sich für 15 ausgegeben hat und er diesen Irrtum nicht erkennen musste, würde er evtl. sogar straffrei ausgehen.

Gruß,

Malte

Hallo!

Ich schreib das jetzt mal da und nicht im Politik Brett, da die Politikbretter leider dafür prädestiniert, Diskussionen auf niedrigem Niveau zu führen.

Was Andreas schon bezüglich Deutschland geschrieben hat gilt auch für einen Deutschen in der Türkei. Die Tatsache, dass ein Deutscher in der Türkei Ausländer ist, ist also nicht weiter relevant.

Der einzige Grund, weshalb man sich aufregen kann bzw. auch muss, wäre der, dass rechtsstaatliche Grundsätze des Verfahrens nicht eingehalten werden. Ich hab selbst zuwenige Informationen über den Fall, sodass ich das nicht beurteilen kann, ob das der Fall war. Alleine die Tatsache, dass ein Deutscher in der Türkei in Untersuchungshaft sitzt ist noch kein Grund sich aufzuregen.

Gruß
Tom

Hallo,

Alleine die Tatsache, dass ein
Deutscher in der Türkei in Untersuchungshaft sitzt ist noch
kein Grund sich aufzuregen.

Und wenn der Untersuchungshäftling minderjährig ist?

Gruß
Elke

Hallo!

Und wenn der Untersuchungshäftling minderjährig ist?

Dann ist er halt minderjährig und?

Gruß
Tom

Hallo,

…, aber sicherlich nicht durch U-Haft in einer
Schmuddelzelle mit 30 anderen Häftlingen.

Wobei das kein spezifisches Thema des jungen Herren ist, sondern ein grundsätzliches Problem der Haftbedingungen in der Türkei ist. D.h. hierüber kann man sich nicht mehr und nicht weniger aufregen, als darüber, dass in der Zelle eben auch die anderen 29 nicht so untergebracht sind, wie es nach unseren Maßstäben erforderlich wäre.

Allerdings muss man sich auch fragen, ob unsere Maßstäbe die einzig richtigen sind. Nicht, dass wir uns falsch verstehen, ich halte überhaupt nichts davon 30 Untersuchungshäftlinge so zusammen zu sperren, aber jeder souveräne Staat muss selbst eigene Festlegungen treffen, die sich an unterschiedlichsten Faktoren orientieren müssen. Vollzugseinrichtungen kosten z.B. auch einfach Geld, was eine Volkswirtschaft zusammen bringen muss.

Außerdem würden ihm
auch nicht acht Jahre Haft in einem deutschen Knast drohen.

Davon ist nach aktuellem Sachstand auch in der Türkei nicht auszugehen: http://www.n-tv.de/819772.html (ab Zwischenüberschrift "Bewährungs- oder Geldstrafe)

Wenn sich herausstellt, dass die Dame sich für 15 ausgegeben
hat und er diesen Irrtum nicht erkennen musste, würde er evtl.
sogar straffrei ausgehen.

Da müsste man jetzt ganz tief strafrechtsvergleichende Beobachtungen anstellen, um mit Sicherheit sagen zu können, was im Detail in D/TR geht oder nicht geht, und wo die genauen Unterschiede liegen, wobei man aber auch da anerkennen muss, dass sich jeder souveräne Staat eigene Gesetze geben muss, und es da in vielen Fällen kein grundsätzliches richtig/falsch geben kann, zumal Recht ja auch immer in Entwicklung ist. Auch bei uns werden hin und wieder mal Dinge über Jahre als richtig angesehen, und ausgeführt, die dann plötzlich mit einem höchstrichterlichen Urteil drehen, und dann auch im Gesetz geändert wird.

Was mich an der ganzes Sache ganz enorm stört ist aber insbesondere, dass wir (D/EU) von der Türkei ständig einen modernen Rechtsstaat fordern (z.B. saubere Gewaltenteilung), dann aber, wenn es einen „von uns betrifft“ sofort auf eine Linie umschwenken, über die Regierung Druck auf Ermittlungsbehörden und Rechtsprechung ausüben zu wollen. Insbesondere deshalb mehr als peinlich, weil wir aus unserer Geschichte eigentlich über genug Erfahrung mit solchen üblen Dingen haben sollten.

Gruß vom Wiz

7 Like

hallo marion,

laut auskunft eines familienrichters, würde in dem falle untersucht werden, ob dem kind trotz des nicht erreichten alters die fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung nicht doch geben wäre. dazu wird eine stellungnahme des jugendamtes eingeholt und dann entscheiden, ob überhaupt eine strafe zu verhängen ist, wenn kein missbrauch vorliegt.

strubbel
X:open_mouth:)

Hallo!

Da kann ich fast nicht genug Sternchen vergeben:wink:

Volle Zustimmung und ich ergänze noch: das was man von der Türkei verlangen kann ist nicht die Einhaltung der deutschen StPO oder StGB (wie ich so den Eindruck in den medien gehabt hab), sondern die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards. Das ist also insbesondere die EMRK. Die Einhaltung dieser Standards ist ohne wenn und aber zu fordern und zu verlangen, aber nicht etwa, dass ein Deutscher in der Türkei eine Sonderbehandlung bekommt.

Gruß
Tom

1 Like

Hallo,

Und wenn der Untersuchungshäftling minderjährig ist?

Dann ist er halt minderjährig und?

Wäre er dann in Deutschland auch in U-Haft?

Wäre er dann in Deutschland auch in U-Haft unter „erwachsenen Bedingungen“?

Gruß
Elke

Hallo!

Wäre er dann in Deutschland auch in U-Haft?

Sicherlich nicht. Ich jedenfalls könnte mir keinen Haftgrund vorstellen, der hier gegeben sein könnte.

Gruß,

Florian.

Sicherlich nicht. Ich jedenfalls könnte mir keinen Haftgrund
vorstellen, der hier gegeben sein könnte.

Wäre ein türkischer Tourist hier in U-Haft?

Gruß
Dea

Wäre ein minderjähriger türkischer Tourist hier in U-Haft?

Und wäre er in einen normalen Gefängnis für Erwachsene oder U-Haft für Minderjährige?
DAS waren meine ursprünglichen Fragen.

Gruß
Elke

Hallo!

Wäre ein türkischer Tourist hier in U-Haft?

Na da wäre wohl Fluchtgefahr gegeben…ich hatte die Frage „wäre er in Deutschland…“ nicht so verstanden. Bei einem türkischen Touristen würde ich auch einen Haftgrund sehen, klar.

Gruß,

Florian.

Wäre ein minderjähriger türkischer Tourist hier in U-Haft?

Und wäre er in einen normalen Gefängnis für Erwachsene oder
U-Haft für Minderjährige?
DAS waren meine ursprünglichen Fragen.

Meine Frage war die obere, weil ich die entsprechenden StPO Regelungen nicht kenne.
Gruß
Dea

Hallo!

Wäre ein minderjähriger türkischer Tourist hier in U-Haft?

Wohl ja.

Und wäre er in einen normalen Gefängnis für Erwachsene oder
U-Haft für Minderjährige?

http://dejure.org/gesetze/JGG/93.html

Gruß,

Florian.

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Moin Marion,

habe eben einen Artikel dazu in der FAZ gelesen.
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D…

Grüße
Jürgen

Hallo,

mal grundsätzlich: Die Ausländereigenschaft ist immer dann problematisch, wenn ein Ausländer keinerlei Bindung im Land hat, was man bei Touristen üblicherweise vermuten darf. D.h. das Risiko, dass sich jemand der Strafverfolgung durch Flucht aus einem Land entzieht, in dem er keinerlei Bindungen hat, ist einfach enorm groß, im Verhältnis dazu, dass jemand Familie, Job und das gesamte soziale Umfeld hinter sich lassen müsste. Der Tourist will sich ja gerade nur zeitweise in einem fremden Land aufhalten und hat seine Bindungen im Heimatland. Daher ist es ganz üblich, U-Haft anzuordnen, wenn zu erwarten steht, dass sich jemand bei erstbester Gelegenheit absetzen wird. D.h. die Sache hat nichts damit zu tun, ob es hier um die Türkei oder die Bundesrepublik geht.

Die andere Frage nach getrennten Einrichtungen für Jugendliche ist auch nicht so einfach zu beantworten. Es gibt gar nicht so wenig Länder, in denen es kein eigenes Jugendstrafrecht, … gibt. Und erstaunlicherweise hat uns der kleine Östereicher mit dem komischen Schnauzbart zu einem der Vorreiter auf diesem Gebiet weltweit gemacht. Auch Altersgrenzen werden rund um den Globus durchaus individuell gesehen. Insoweit muss man respektieren, dass es Länder gibt, die dies anders als wir sehen, und die trotzdem nicht mehr und nicht weniger rechtsstaatlich sein müssen. D.h. auch wenn man die Vorteile eines gesonderten Jugendstrafrechts, … sieht, kann man dies nicht überall auf dieser Welt in ähnlicher Form „verlangen“.

Gruß vom Wiz

3 Like

hallo florian,

in dem falle eher nicht. es liegt ja nichtmal dringender tatverdacht vor.
mit meldeauflagen und verbots der ausreise wäre der minderjährige ausländer frei bis zur verhandlung.
und in diesem falle mit solch vagen indizien würde ihn jeder anwalt rausboxen.

strubbel
§:open_mouth:)

Hallo!

in dem falle eher nicht. es liegt ja nichtmal dringender
tatverdacht vor.

Das interessiert mich aber nun - woher kennst du den Strafakt?

Gruß
Tom