Sexverbot - Grund gegen Elternnaturalunterhalt?

Hallo,

wenn einem Studenten laut Berechnung des BAföG-Amtes von seinen Eltern noch Unterhaltsgeld zusteht (weil sie eben zu viel verdienen, als das der Student BAföG bekommt), können die Eltern ja entscheiden, ob sie es bar oder als Naturalunterhalt (Wohnung, Essen…) leisten. Nur in Ausnahmefällen kann der Student den Naturalunterhalt verweigern, so lese ich zumindest. Als Beispiel wird häufig körperliche Gewalt oder eine zu weite Entfernung zur Ausbildung angegeben. Aber andererseits wird auch gesagt, dass die Eltern in dem Fall Rücksicht auf die Belange ihres Kindes nehmen müssen.

„Sie können Euch also auch freie Kost und Logis in ihrem Haushalt anbieten. Bei dieser Entscheidung müssen sie allerdings auf Eure Belange ausreichend Rücksicht nehmen. Tun sie das nicht, kann im Rahmen eines Unterhaltsprozesses festgestellt werden, dass die Unterhaltsbestimmung rechtlich wirkungslos los ist und die Eltern verpflichtet sind, den Unterhalt in bar zu zahlen.“
http://www.studis-online.de/StudInfo/unterhalt.php?s…

Nun zur Frage: Ist es zumutbar, dass ein Student bei seinen Eltern leben muss, weil sie Barunterhalt verweigern, sie ihm aber gleichzeitig jeglichen sexuellen Kontakt (auch mit einem festen Partner) in ihrem Haus verweigern? Immerhin ist man als Student ein erwachsener Mensch in den 20ern und es scheint mir absurd, dass diesem dennoch ein Intimleben in einem geschützten eigenen Wohnbereich verweigert werden darf. Wäre das ein „nicht ausreichend Rücksicht nehmen“? Ich vermute mal, dass dies eine etwas knifflige Frage ist, aber vielleicht weiß jemand, wen man dazu verbindlich befragen kann?

Danke schon mal,

Eskapi

Hallo,

Nun zur Frage: Ist es zumutbar, dass ein Student bei seinen Eltern leben muss, weil sie Barunterhalt verweigern, sie ihm aber gleichzeitig jeglichen sexuellen Kontakt (auch mit einem festen Partner) in ihrem Haus verweigern? Immerhin ist man als Student ein erwachsener Mensch in den 20ern und es scheint mir absurd, dass diesem dennoch ein Intimleben in einem geschützten eigenen Wohnbereich verweigert werden darf. Wäre das ein „nicht ausreichend Rücksicht nehmen“?

Schwierig zu beurteilen. Sex kann man ja nicht nur zu Hause haben. Habe ich jedenfalls mal gehört, weiß aber nicht, ob das stimmt ;o)

Ich vermute mal, dass dies eine etwas knifflige Frage ist, aber vielleicht weiß jemand, wen man dazu verbindlich befragen kann?

Ich vermute mal, dass es darauf hinausläuft, dass sie einem nicht tatsächlich daran hindern können. Wenn sie es jedoch tatsächlich täten, also nicht nur sagten, dann wäre dies sicher ein Grund, da dies immerhin gegen (Auchtung, von einem juristischen Laien ganz weit hergeholt!) gegen Art. 2 GG verstoßen würde.
Allerdings ist das natürlich mit Vorsicht zu genießen. In der laufenden Integrationsdebatte habe ich mit einiger Verwunderung gehört, dass unter Umständen auch schon mal die Gestze des Herkunftslandes von Einwanderern herangezogen werden können. Genau Fälle sind mir jedoch entgangen. Vielleicht hat man mit iranischen Eltern Pech. Schließlich ist es dort Unverheirateten nicht mal zu Hause erlaubt sich in dieser Hinsicht frei zu entfalten.

Also ich würde es einfach mal drauf ankommen lassen. Was wollen die dann machen? Einen Rausschmeißen? Dann hätte man ja das, was man wollte. Kann also nichts schiefgehen.

Grüße

Hallo,

Also ich würde es einfach mal drauf ankommen lassen. Was
wollen die dann machen? Einen Rausschmeißen? Dann hätte man ja
das, was man wollte. Kann also nichts schiefgehen.

Nuja, am einfachsten wäre es wohl möglichen Sexualpartnern den Zutritt zur _eigenen_ Wohnung zu verweigern.

Gruß
Karl

Das ist es ja. Entweder müsste man als Student entscheident länger studieren, weil man neben dem Studium seinen kompletten Lebensunterhalt stemmen muss, oder in ein Haus einziehen, bei dem der eigene Partner nicht willkommen ist, weil die Hausbesitzer ihre christlich-moralischen nicht nur selbst ausleben wollen, sondern deren Einhaltung auch von allen anderen verlangt wird.

Rufen wir uns in Erinnerung, dass es nicht um ein 14-jahrhriges Mädchen geht, dass sich von ihrem 25-jährigem Freund ausnutzen lässt, sondern um einen erwachsenen Menschen in fester Partnerschaft, der das Pech hat von der finanziellen Unterstützung seiner Eltern so lange abhängig zu sein, bis er seinen Studienabschluss hat. Ein ehrenwertes Ziel, allgemein angenommen.

Zumindest gehört ein generelles Sexverbot meiner Ansicht nach in keiner Weise zu der zitierten Rücksichtnahme auf die Belange des Studierenden.

Hallo,

Zumindest gehört ein generelles Sexverbot meiner Ansicht nach in keiner Weise zu der zitierten Rücksichtnahme auf die Belange des Studierenden.

Dem würde ich dann auch zustimmen, wenn dies darauf hinausläuft, dass der Studierende überhaupt keinen Besuch empfangen dürfte. Schließlich gehört es auch zu einem Studium gemeinsam zu lernen. Und dabei muss es sich ja nicht nur um die Erweiterung von Anatomiekenntnissen und verwandten Themengebieten handeln.

Die Frage wäre jetzt sicher noch, wie sich das Ganze konkret äußert. Sagen die das bloß oder verwehren die dem Besuch tatsächlich den Zutritt?
Auch hier wird es wieder um den konkreten Fall gehen. Stadtbekannten Bombenleger, Pyromanen, Huren oder Träger bestimmter Krankheiten darf man möglicherweise den Zutritt zum eigenen Haus verweigern und der unterhaltene Studierende muss das hinnehmen.
Geht man jedoch von „normalen“ Leuten aus, dann würde ich schon sagen, dass das zu weit geht. Ist aber eher eine persönliche Meinung. Ein Gang vor Gericht scheint mir hinsichtlich der Erfolgsaussichten eine ziemlich unsichere Angelegenheit. Auch zeitlich wird man dort keine schnelle Entscheidung bekommen. Daneben verscherzt man es sich bestimmt auch mit seinen Eltern.

Also nimmt man für freie Kost und Logis diese temporär und lokal bedingten Einschränkungen vielleicht einfach mal hin. Man könnte ja notfalls auch woanders. Nicht nur aber gerade auch Studenten sind da je doch relativ eh flexibel.
Und beim Weihnachtsessen in ein paar Wochen deutet man dann mal ganz dezent an, dass man nicht nur derjenige ist, der die Rente finanzieren soll, sondern auch der, der gegebenenfalls das Altenheim aussuchen wird ;o)

Grüße