SF der KFZ Versicherung mituebertragen

Hallo zusammen,

gibt es bei der Uebertragung von KFZ Versicherungen eine „Mindest“-Verwandschaft, um die SF (bis max. zu den Jahren des Fuehrerscheinbesitzes) zu uebernehmen?

Kann also beispielsweise die Versicherung fuer einen bisheriger Zweitwagen von jedem alten auf einen neuen Halter (dann Erstwagen) uebergehen? Oder ist es hierfuer erforderlich, dass alter und neuer Halter verschwaegert oder sogar verwandt sein muessen?

Viele Gruesse,
Michael

Hallo,
das wird völligst unterschiedlich gehandhabt. Eine Nachfrage bei dem Versicherungsunternehmen kann in der Regel Klarheit bringen.
Grundsätzlich eine eine „wilde Übertragung“ möglich.
Grüsse
A.