Hallo zusammen,
gibt es bei der Uebertragung von KFZ Versicherungen eine „Mindest“-Verwandschaft, um die SF (bis max. zu den Jahren des Fuehrerscheinbesitzes) zu uebernehmen?
Kann also beispielsweise die Versicherung fuer einen bisheriger Zweitwagen von jedem alten auf einen neuen Halter (dann Erstwagen) uebergehen? Oder ist es hierfuer erforderlich, dass alter und neuer Halter verschwaegert oder sogar verwandt sein muessen?
Viele Gruesse,
Michael