SF Klasse bei Versicherungsnehmerwechsel

Guten Tag,
ich habe nun ein wenig hier im Forum zu dem Thema geschmökert und ziehe nun ein Fazit - Ich weiß nun, dass ich noch viel mehr nicht verstehe als zuvor. Leider kann ich zu meinem Fall nichts genaues ableiten.

Mein Wagen ist seit 13 Jahren über meine Mutter mit versichert, Fahrzeughalter bin ich. Bei der Haftpflicht bin ich bei SF25=30%. Nun brauchen ich und meine Lebensgefährtin aber einen Zweitwagen und ich würde bei dieser Gelegenheit gerne die Versicherung wechseln und beide Wagen über mich selbst versichern. Meine Mutter fährt nach wie vor einen eigenen Wagen und wird es überhaupt nicht einsehen, dass sie durch meinen Wechsel irgendwelche Nachteile hat, falls dies überhaupt der Fall sein könnte. Mein Lebensgefährtin hatte noch nie einen eigenen Wagen, also auch nie einen Wagen versichert. Meine Frage ist nun, wo steige ich mit dem Erst- und dem Zweitwagen in der SF Klasse ein bei einem Versicherungswechsel? Wenn mir jmd. weiterhelfen kann - besten, allerherzlichsten Dank!

lg ente :smile:

Hallo Ente,

wenn deine Mutter aktuell der Versicherungsnehmer und du der Halter bist, kann der Vertrag nur zum Ablauf (wahrscheinlich 01.01.) gekündigt werden, damit du die Versicherung wechseln kannst.

Du kannst dann dein Fahrzeug selbst versichern und dir den Schadenfreiheitsrabatt von deiner Mutter übertragen lassen. Welche SF-Klasse dir übertragen wird hängt davon ab, wie lange du schon den Führerschein hast und ob im Vertragsverlauf Schäden aufgetreten sind. Deiner Mutter entsteht durch die Übertragung kein Nachteil, da sie ja für ihren Vertrag eine eigene SF-Klasse hat.

Ein Zweitwagen wird mindestens mit SF1/2 eingestuft. Bei vielen Versicherern gibt es aber Sondereinstufungen, wenn du zwei Fahrzeuge gleichzeitig versicherst - einfach mal vergleichen! Viele Grüße, Barbara

Besten Dank! :smile: Das heißt demnach, dass ich mit SF13 eingestuft werde, da ich seit 13 Jahren unfallfrei mit dem eigenen Wagen fahre, wenn ich das recht verstehe und meine Frau wird mir 1 oder 2 neueingestuft, weil sie von nirgendwo die Klasse mit übernehmen kann.

Dass da Versicherungen rumzicken wegen der Übertragung, kann in so einem eindeutigen Fall auch nicht sein oder? Also ich war schon immer Fahrzeughalter und habe den Wagen auch schon immer selbst genutzt.

Ich suche mir mal einen guten „Tarifvergleicher“ :smile:

Dankedanke!

lG ente

Dass da Versicherungen rumzicken wegen der Übertragung, kann
in so einem eindeutigen Fall auch nicht sein oder?

Die Handhabung von Schadensfreiheitsrabatten und anderen Rabatten in der KFZ Versicherung ist seit vielen Jahren gelebte Praxis, nicht zuletzt wegen des harten Wettbewerbs. Aber einen Rechtsanspruch darauf hat man nicht. Deswegen würde ich mit dem Wort „rumzicken“ vorsichtig sein. Die Gewährung von Rabatten ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wenn diese nicht zur Gänze gegeben sind, darf man sich nicht wundern, wenn der Rabatt entfällt. Das hat dann aber nichts mit „rumzicken“ zu tun.

1 Like