A verursacht im Herbst 2008 mit seinem PKW einen vermutlich minimalen Schaden (etwa 60-100 EUR) an KFZ B und meldet dies auch später seiner Versicherung („Es könnte ein Anspruch des B kommen“). B meldet den Schaden bei der Versicherung des A (die mittlerweile durch eine andere Gesellschaft übernommen wurde) erst etwa 7 Monate später. Weiter geschieht nichts. Weder lässt B regulieren, noch meldet er eine Schadenshöhe. Nun kommt ein Schreiben der Versicherung, dass A ab dem nächsten Versicherungsjahr eine höhere Prämie zu zahlen hat (Höherstufung wegen des unregulierten Schadens). Bei einem Gespräch erklärt die Versicherung, B könne den Schaden innerhalb der nächsten 3 Jahre regulieren lassen, daher sei die Höherstufung des A ohne Regulierung gerechtfertigt.
Verhält sich die Versicherung korrekt? Bei einem Wechsel der Versicherung ist A nun auf jeden Fall den alten SF los, ohne dass ein Schaden reguliert wurde. Was kann A dagegen tun, denn die Höherstufung kostet ihn über 3 Jahre etwa 300 EUR?
das ist das übliche Verfahren.
Die Versicherung des A muss in dem Jahr des Schadenfalles eine Rückstellung für eventuelle Ansprüche stellen. Damit ist der Vertrag belastet und wird im nächsten Jahr zurückgestuft.
Erfolgt innerhalb der vorsehenen Zeit von drei Jahren keine Regulierung, dann wird in dem folgenden jahr der Vertrag rückwirkend so gestellt, als wenn kein Schaden eingetreten wäre. Die zuviel gezahlten beiträge werden dann erstattet.
Der Wechsel der Versicherung spielt hier keine Rolle. Beim Wechsel wird der schadensbelastete SF auf die neue Versicherung übertragen. Wenn später die alte Gesellschaft den Vertrag schadensfrei stellt, wird sie das ebenfalls der neuen Gesellschaft mitteilen und diese wird den SAF und den Beitrag korrigieren.
Wird tatsächlich ein Schaden geltend gemacht, teilt die alte Gesellschaft das mit und bietet die Möglichkeit des Rückkaufes an. Erstattet man den Schaden, ist der Vertrag ebenfalls schadensfrei und das geleiche Verfahren wie oben wird in Gang gesetzt.
A verursacht im Herbst 2008 mit seinem PKW einen vermutlich
minimalen Schaden (etwa 60-100 EUR) an KFZ B und meldet dies
auch später seiner Versicherung („Es könnte ein Anspruch des B
kommen“).
Das war richtig. Hoffentlich mit möglichst genauer Beschreibung des äusserlich sichtbaren Schadens.
B meldet den Schaden bei der Versicherung des A … Nun
kommt ein Schreiben der Versicherung, dass A ab dem nächsten
Versicherungsjahr eine höhere Prämie zu zahlen hat
(Höherstufung wegen des unregulierten Schadens).
Das ist so korrekt, die Versicherungsgesellschaft hat eine Rückstellung gebildet.
Bei einem Gespräch erklärt die Versicherung, B könne den Schaden
innerhalb der nächsten 3 Jahre regulieren lassen, daher sei
die Höherstufung des A ohne Regulierung gerechtfertigt.
Richtig, der Vertrag ist durch die Rückstellung belastet.
Verhält sich die Versicherung korrekt?
Ja.
Bei einem Wechsel der Versicherung ist A nun auf jeden Fall den alten SF los, :ohne dass ein Schaden reguliert wurde.
Das gilt aber nur zunächst.
Was kann A dagegen tun, denn die Höherstufung kostet ihn über 3 Jahre etwa 300 :EUR?
A kann den Schaden nach der Regulierung dem Versicher erstatten. Der SFR wird dann vollständig zurückgerechnet, so, als wäre der Vertrag schadenfrei gewesen.
A verursacht im Herbst 2008 mit seinem PKW einen vermutlich
minimalen Schaden (etwa 60-100 EUR) an KFZ B
… Was kann A dagegen tun, denn
die Höherstufung kostet ihn über 3 Jahre etwa 300 EUR?
a kann gegen quittung über vollständigen und endgültigen schadensausgleich unmittelbar selbst den schaden regulieren
… und dann unter vorlage der quittung seinen versicherer bitten, den vertrag schadenfrei zu stellen.