Ein Autobesitzer hatte sein Auto zwei Jahre lang Haftplicht und Teilkasko versichert und Ende letzten Jahres (31.12.2001) die Versicherung gewechselt und dabei einem Vorschlag nachgegeben, das Fahrzeug nicht mehr auf seinen Namen zu versichern, sondern auf den Namen des Vaters, der weniger dafür zahlen müsste, weil er Rabatte nutzen kann, die dem Fahrzeughalter selbst nicht zustehen!
Damals war der Fahrzeugbesitzer bei SF-Klasse 2 (für das Jahr 2002) angelangt.
Wenn er in diesem Jahr wieder unfallfrei fährt, wäre er für nächstes Jahr bei SF-Klasse 3!
Frage:
Wenn der Fahrzeughalter nun für das Jahr 2003 sein Fahrzeug wieder selbst versichern möchte, muss er dann bei SF-Klasse 2 anknüpfen, oder wird ihm das unfallfreie Jahr „gutgeschrieben“, so dass er mit SF-Klasse 3 rechnen kann??
so ganz habe ich zwar den ersten Teil nicht verstanden, aber ich denke, der letztere war eh der wichtigere
Die Rabattierung eines Vertrages in der Kraftfahrzeugversicherung um ein weiteres Jahr (z.b. von SF2 auf SF3) wird im Folgejahr dann vorgenommen, wenn im aktuellen Jahr eine Versicherung über mindestens 180 Tage schadenfrei bestand.
Die Rabattierung eines Vertrages in der
Kraftfahrzeugversicherung um ein weiteres Jahr (z.b. von SF2
auf SF3) wird im Folgejahr dann vorgenommen, wenn im aktuellen
Jahr eine Versicherung über mindestens 180 Tage schadenfrei
bestand.
Und dabei ist es wirklich egal, dass zwischenzeitlich der Vertrag auf eine Person (Vater) geschrieben war?
PS: warum heutige Aufgabe? Lernst du?
*g* … nein, aber ich bin derzeit in der (manchmal etwas komplizierten) Situation mich mit verschiedenen (notwendigen) Versicherungen beschäftigen zu müssen, einfach weil’s Leben halt abgesichert sein will! ;o)
Aber das Forum mit den netten Leuten hier ist mir in vielen Fällen schon eine Hilfe gewesen, die man sonst nicht so schnell und uneigennützig findet!!
Und dabei ist es wirklich egal, dass zwischenzeitlich der
Vertrag auf eine Person (Vater) geschrieben war?
Okay… also es ist etwas undurchsichtig
Also … wir nehmen mal an, dass A der Sohn von B ist.
Nun hat A bis zum 31.12.2001 einen eigenen KFZ-Vertrag gehabt.
Die einzigen Gründe, dass B nun Rabatte nutzen kann, die A nicht nutzen konnte, könnten im Alter von oder in der beruflichen Situation von B (Beamter) zu finden sein. Mehr fielen mir gerade nicht ein. Darüber hinaus evtl. auch ein Zweitwagennachlass (unechter allerdings).
Okay. Jetzt stellt sich die Frage: Wurde eine SFR (Schadensfreiheitsrabatt) - Übertragung von A auf B vorgenommen oder hat B das Fahrzeug als Zweitwagen günstiger versichern können?
Wurde der SFR von A auf B mit SF2 per 1.1.2002 abgetreten, so kann dieser Rabatt auch per 1.1.2003 wieder von B auf A abgetreten werden. ACHTUNG: Hier wird es allerdings schwerer, die Jahre vor 2002 zurückzubekommen. Grund: Man hat ja im Jahr 2002 bestätigt, dass der andere den Rabatt erfahren hat. Was also stimmt nun?
Dies wirft gewisse Probleme auf, die bei einem Versichererwechsel evtl. nicht auffallen würden.
Wurde allerdings das alte Fahrzeug von B im Jahr 2002 mit einem SFR von B versichert, so erhält A bei den meisten Versicherern bis 31.12.2008 die SF2. Erst danach würde er runtergestuft werden.
Passte eine Lösung davon? Sonst vielleicht doch noch etwas genauer werden
ein übertragener SFR wird normalerweise nicht zurückübertragen, wobei hier auch der Versichererwechsel (SFR-Anfrage beim Vorversicherer) und ähnliche Tricks nicht viel bringen.
Vielleicht habt Ihr ja Glück und der Sachbearbeiter hat bisher Krankenversicherungen policiert.
Mfg Siegfried Nikschick
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ein übertragener SFR wird normalerweise nicht
zurückübertragen, wobei hier auch der Versichererwechsel
(SFR-Anfrage beim Vorversicherer) und ähnliche Tricks nicht
viel bringen.
Eben… und das hatte ich ja auch geschrieben… Ich sagte ja… evtl. könnte es helfen, aber normal nicht.
Vielleicht habt Ihr ja Glück und der Sachbearbeiter hat bisher
Krankenversicherungen policiert.
Ich habe das auch nicht so richtig verstanden, aber vielleicht hilft Dir das weiter:
Ich hatte damals mein Auto immer über meinen Vater versichert. Der erste Wagen war nur Haftpflicht, der zweite dann Haftpflicht + Teilkasko. Den dritten Wagen habe ich dann auf mich selbt versichert, konnte aber die SF-Klasse übernehmen, da ich nachweisen konnte, dass überwiegend ich mit den beiden „Zweitwagen“ meines Vaters gefahren bin.
Hast Du sowas ungefähr vor? Dieses Vorgehen ist nicht zwingend… ich war damals mit meinem Vater direkt vor Ort bei der Versicherung. Wenn Du das telefonisch regeln willst, werden sie sowas wahrscheinlich nicht machen.
PS: Die drei PKWs waren übrigens immer bei der gleichen Versicherung versichert.