eine Fragen zum Thema KfZ-Versicherungen:
Ich hab mir im Januar mein erstes Auto gekauft (am 15.01.13) und bin bei der KfZ-Versicherung mit SchadensFreiheitsklasse 0 eingestiegen. Die Versicherung hab ich jetzt nach genau 12 Monaten gekündigt (zum 15.01.14).
Kann ich beim Abschluss der neuen KfZ-Versicherung (zum 15.01.14) angeben, dass ich SF 1 habe, weil ich zu diesem Zeitpunkt genau 1 Jahr schadensfrei war?
Der Versicherungsbeginn hätte der 01.01. sein müssen. So wird
wohl nur die SF 1/2 beim Versichererwechsel bestätigt werden.
Nein. Wenn - wie vom TO geschrieben - der Ablauf der 15.01. ist, wird der Vertrag auch zum 15.01. bei Schadenfreiheit auf SF 1 weitergestuft. Diese Stufe wird dem Nachversicherer aller Voraussicht nach auch bestätigt werden.
Es ist lediglich zu beachten, dass der neue Vertrag nicht zum 01.01.14 beginnt.
eine Fragen zum Thema KfZ-Versicherungen:
Ich hab mir im Januar mein erstes Auto gekauft (am 15.01.13)
und bin bei der KfZ-Versicherung mit SchadensFreiheitsklasse 0
eingestiegen. Die Versicherung hab ich jetzt nach genau 12
Monaten gekündigt (zum 15.01.14).
Steht wirklich als Ablaufdatum der 15.01.2014 im Vertrag ?
Bei den meisten Versicherern steht der 01.01.!
Auch bei Vertragsablauf 01.01. und Wechsel zum nächsten Versicherer wird SF 1 eingetragen, denn die Voraussetzung für eine Erhöhung der SF-Stufe sind mind. 6 Monate schadensfreie Fahrt.
Aber eben nicht bei allen. Vor zwei/drei Jahren haben einige Gesellschaften eingeführt, dass auch in der KFZ Versicherung das Versicherungsjahr nicht mehr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
Auch bei Vertragsablauf 01.01. und Wechsel zum nächsten
Versicherer wird SF 1 eingetragen, denn die Voraussetzung für
eine Erhöhung der SF-Stufe sind mind. 6 Monate schadensfreie
Fahrt.
Das gilt so leider aber erst ab der SF 1 oder besser. Die SF 0 wird in so einem Fall „nur“ nach SF 1/2 weiter gestuft.
bei den meisten Versicherern schon. Aber es gibt feine Unterschiede.
Es richtet sich nach den Einstufungsgrundlagen des Versicherers, bei dem der Anschlussvertrag abgeschlossen wird.
Auch bei Vertragsablauf 01.01. und Wechsel zum nächsten
Versicherer wird SF 1 eingetragen, denn die Voraussetzung für
eine Erhöhung der SF-Stufe sind mind. 6 Monate schadensfreie
Fahrt.
Das gilt so leider aber erst ab der SF 1 oder besser. Die SF 0
wird in so einem Fall „nur“ nach SF 1/2 weiter gestuft.
Dies ist völliger Unsinn.
maßgebend sind die schadensfreie Jahre!
SF 1/2 ist eine Sondereinstufung die berücksichtigt wird z.B. bei der Führerscheinregelung.
Was hier alle an Dir so schätzen, ist Deine liebenswerte Art zu reagieren.
OK, zum Thema:
der „völlige Unsinn“ findet sich so in den AKB z.B. bei
Allianz
Zurich
R+V
KRAVAG
VHV
Debeka
bei Bedarf gerne mehr
Hier heisst es unter Punkt I der AKB u.a. meist wortgleich: Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres
mit einer Einstufung in die SF-Klasse 2, 1⁄2 oder 0 begonnen und
bestand bis zum 31. Dezember mindestens 6 Monate Versicherungsschutz,
wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden
Kalenderjahres wie folgt eingestuft:
– aus SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3
– aus SF-Klasse 1⁄2 nach SF-Klasse 1
– aus SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1⁄2.
So viel zum „völligen Unsinn“!
maßgebend sind die schadensfreie Jahre!
Niemand behauptet etwas anderes.
Nur besteht in der von Dir gewählten Konstellation - Beginn 15.01.13, Ende 01.01.14 - eben kein volles schadenfreies Jahr.
SF 1/2 ist eine Sondereinstufung die berücksichtigt wird z.B.
bei der Führerscheinregelung.
Was hier alle an Dir so schätzen, ist Deine liebenswerte Art
zu reagieren.
Deine Einstellung dazu find ich ja sehr nett.
OK, zum Thema:
der „völlige Unsinn“ findet sich so in den AKB z.B. bei
Allianz
Zurich
R+V
KRAVAG
VHV
Debeka
bei Bedarf gerne mehr
Ok - genügt - den Unsinn nehme ich zurück.
War mir nicht bekannt, dass es solche Unterschiede gibt.
Dies bedeutet dann aber, dass man schon bei der Wahl des 1. Versicherungsabschlusses, den Versicherer dem man sein Geld anvertraut genau aussuchen sollte.