Hallo liebe Steuer- und SV-Leute,
ich hatte gestern im Unterricht eine Frage, die ich so nicht beantworten konnte. Nachtarbeit wird in der Zeit von 0:00 Uhr bis 4:00 Uhr mit 40% Zuschlag bezahlt, wenn die Arbeit vor 0:00 Uhr aufgenommen wird. Gibt es hier eine genaue Definition, was vor 0:00 Uhr heißt? Mindestens eine Stunde oder 23:58 Uhr? Üblicherweise geht ja eine Nachtschicht von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Hier braucht man ja nicht überlegen.
Ich habe im Internet schon einiges abgegrast, aber noch nichts gefunden. Hattet ihr so einen Fall schon mal? Evtl. sogar schon mal ein Prüfer gemeckert? Es geht ja hier auch gleich um viel Geld.
Viele Grüße
Gesine