Hallo,ich möchte meine Versicherungsprozente für ein PKW auf meine Freundin überschreiben.Sie hat Ihren Führerschein seit 10 Jahren und noch kein PKW auf Ihren Namen versichert gehabt.Da ich momentan keinen Führerschein besitze, möchte ich meine Prozente an meine Lebensgefährtin übertragen.Ich habe schon mit mehreren Versicherungen Telefoniert.Dort hat man mir gesagt daß ich meine Prozente nur wenn ich verheiratet bin oder in grader Linie Verwandt mit Ihr bin, diese auch zu Überschreiben.Andersherum habe ich aber gehört,das manche Versicherer das aber tun können oder dürfen.Meine Frage ist also ob jemand eine sehr gute Idee oder mir nen Tip geben könnte.Ach ja und nein ich werde mich deswegen nicht verheiraten 
Vielen dank falls mir jemand helfen kann
Hallo,ich möchte meine Versicherungsprozente für ein PKW auf
meine Freundin überschreiben.
Wozu ? Du kannst doch Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer bleiben und Deine Freundin fährt das Auto.
Überschreiben.Andersherum habe ich aber gehört,das manche
Versicherer das aber tun können oder dürfen.Meine Frage ist
Ich kenne keine Versicherung, die den SFR zwischen nicht verwandten überträgt. Aber vielleicht gibt es ja eine.
also ob jemand eine sehr gute Idee oder mir nen Tip geben
Alles so lassen wie es ist.
Hallo sweetray,
es gibt durchaus noch Versicherungsgesellschaften, welche eine derartige SFR Übertragung durchführen. Hier gilt es nur zu beachten, dass bei „fremden“ Personen eine besondere Nachweispflicht geführt werden muss. Die Versicherungsgesellschaft verlangt von Dir und Deiner Freundin eine schriftliche Erklärung und Bestätigung (samt Nachweise) dass eine Fahrzeugmitbenutzung stattgefunden hat.
Wie siehts es denn - in Blick auf die Empfehlungen des Vorredners - aus? Ist eine Fahrzeugmitbenutzung unter Deinem Namen als VN nicht möglich. Ich denke hier auch an die möglichen Nachteile einer SFR-Übertragung:
- Verlust von schadenfreien Zeiten
- keine Rückübertragung mehr möglich
Solltest Du an dem Wunsch der SFR-Übertragung festhalten, teile ich Dir gern per Email die besagte Versicherungsgesellschaft mit.
Mit den besten Grüßen
Andreas-Christoph Amm
www.ammundpartner.com
Hallo sweetray,
die meisten Gesellschaften übertragen nur zwischen Verwandten ersten Grades und Eheleuten.
Es gibt aber auch Gesellschaften, die häusliche/eheähnliche Gemeinschaften akzeptieren.
Dazu gehören z.B. AXA, DBV, KRAVAG, HDI.
Allerdings geht das nicht unbedingt in allen Tarifen dieser Gesellschaften.
Bei AXA und DBV müssen es z.B. die Komforttarife sein.
Einfacher ist es jedoch die Freundlin als Fahrerin einzutragen und ansonsten alles beim alten zu belassen.
Hat auch den Vorteil, daß du deine SFK nicht verlierst. Denk mal an den Fall der Trennung (soll ja ab und zu vorkommen).
Gruß
Jürgen
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