die Zweitwagenprozente vom Vater (noch Halter des Fahrzeugs) sollen übernommen werden.
Ich bin Fahrer seit 2000, 1 regulierter Schaden 2004. Aktueller Stand wieder SF5.
Nun teilt der Versicherungsmakler mit, dass eine Rückstufung von SF5 auf SF2 (85%) erfolgen wird. Das erscheint mir sehr viel.
Der Makler teilt außerdem mit, dass nach Übernahme der Prozente und anschließender Ummeldung des Fahrzeugs ein sofortiger Versicherungswechsel möglich ist.
Hat das alles seine Richtigkeit?
Lieben Gruß und vielen Dank im Voraus für die Hilfe
Urmelchen
die Zweitwagenprozente vom Vater (noch Halter des Fahrzeugs)
sollen übernommen werden.
Ich bin Fahrer seit 2000, 1 regulierter Schaden 2004.
Aktueller Stand wieder SF5.
Nun teilt der Versicherungsmakler mit, dass eine Rückstufung
von SF5 auf SF2 (85%) erfolgen wird. Das erscheint mir sehr viel.
Was ist die Begründug ? Ein erneuter gemeldeter Schaden ?
Der Makler teilt außerdem mit, dass nach Übernahme der
Prozente und anschließender Ummeldung des Fahrzeugs ein
sofortiger Versicherungswechsel möglich ist.
Das verwundert. Mit der Ummeldung wäre ein Versicherungswechsel möglich, aber danach ?
Nun teilt der Versicherungsmakler mit, dass eine Rückstufung
von SF5 auf SF2 (85%) erfolgen wird. Das erscheint mir sehr viel.
Was ist die Begründug ? Ein erneuter gemeldeter Schaden ?
Hallo Nordlicht!
Nein, kein neuer Schaden. Ich fahre schadenfrei seit 2004. Dier Erhöhung scheint mit der Übernahme der Zweitwagenprozente zusammenzuhängen. Dass man da ein bisschen „Verlust“ dran macht, wusste ich schon, aber gleich 3 SFR, und damit im Grunde wieder komplett zurück „auf Anfang“, damit hätte ich nicht gerechnet.
Der Makler teilt außerdem mit, dass nach Übernahme der
Prozente und anschließender Ummeldung des Fahrzeugs ein
sofortiger Versicherungswechsel möglich ist.
Das verwundert. Mit der Ummeldung wäre ein
Versicherungswechsel möglich, aber danach ?
Ich habe vor, wenn der Wagen auf mich zugelassen ist, eine andere Versicherung zu nehmen. Die von meinem Vater ist sehr teuer. Ich habe jedoch gehört, man sollte nach der Prozentübernahme ein Jahr warten, bevor man den Versicherer wechselt, sonst würden die Prozente nicht anerkannt.
habe das mit verschieden SF-Tabellen bzw. Rückstufungstabellen durchgerechnet. Bei Fahranfängern 2000 mit Schaden 2004 komme ich immer auf die aktuelle SF 5. Und das ohne Sondereinstufung als Zweitwagen.
Eine mögliche Variante ist aber denkbar. Wenn der Lappen 2006 weg war, dann rechnen die meisten Gesellschaften bei SF-Übertragung die Führerscheinklausel erst ab dem Wiedererhalt der Fahrerlaubnis. Dann kommt SF 2 hin.
macht, wusste ich schon, aber gleich 3 SFR, und damit im
Grunde wieder komplett zurück „auf Anfang“, damit hätte ich nicht gerechnet.
Hier hat Woko eine Erklärung abgegeben, sollte diese nicht zutreffen, Versicherung um Erklärung bitten.
teuer. Ich habe jedoch gehört, man sollte nach der
Prozentübernahme ein Jahr warten, bevor man den Versicherer
wechselt, sonst würden die Prozente nicht anerkannt.
das ist Unsinn, es sei denn, das Fahrzeug hätte eine Sondereinstifung erfahren, dann werden nicht alle schadenfreien Jahre übertragen.
Hallo Woko,
nein, ich habe den Schein seit 2000 ohne jegliche Unterbrechung.
Also werde ich doch nochmal den Makler darauf ansetzen, mir das zu erklären, bzw. das mit der Versicherung zu klären.
Aufgeschlüsselte SFR - ist das jetzt richtig?
Nochmal hallo,
habe das jetzt selbst gerade einmal durchgerechnet, weil der Makler sagte, das läge an dem Unfall, durch den würde es so gewertet, als sei es mein eigener Vertrag gewesen.
Außerdem hatte er ohnehin mit SF5 eine falsche Grundlage angenommen, ich fahre 2009 bereits auf SF6.
Ist dieses hier jetzt korrekt, oder habe ich einen „Denkfehler“ drin?
Grundlage Vertrag des Vaters:
2004 2009 SF 6
2003 2008 SF 5
2002 2007 SF 4
2001 2006 SF 3
2000 2005 SF 2
Vertrag der Tochter:
2004 2009 SF 4
2003 2008 SF 3
2002 2007 SF 2
2001 2006 SF 1
2000 2005 SF 1/2
Demnach wäre SF4 für 2009 die korrekte Einstufung?
Ich find das alles ganz schön verwirrend