Frage: die Tochter möchte den PKW voim Vater und seinen SFR übernehmen. Die Tochter hat seit 25 Jahren den Führerschein, der Vater seit 1997 Alleinfahrer in der KFZ Versicherung vereinbart. Davor hat sie den PKW regelmäßig gefahren, in den letzten Jahren war der Vater schwer krank und wurde von der Tochter oft mit seinem Fahrzeug gefahren- der Versicherungsvertreter hat auch dazu gesagt das in Notfällen jeder dfer einen Führerschein hat das Fahrzeug führen darf. Die KFZ Versicherung will nun den SFR nicht übertragen da Alleinfahrertrarif vereinbart war - und die Jahre von 1985 bis 1997 bleiben unerwähnt.
Was meint Ihr dazu ?
Hallo Hr. Sporkmann,
die Antwort die Sie erhalten haben ist leider richtig. Wenn sie den Fahrzeugwechsel und die SFR-Übertragung bei der gleichen Versicherung machen möchten, wo ihr Fahrzeug jetzt versichert ist, wird intern ein Abgleich mit Ihrem alten Vertrag gemacht. Somit sehen die Kollegen, das Sie als Alleinfahrer gemeldet waren. Wenn sie zu einer neuen Versicherung wechseln und gleichzeitig die SFR-Übertragung machen sollte es funktionieren, da die neue Gesellschaft nur den SFR-Rabatt abfragt und nicht alle Vertragsdetails wie z.B. Alleinfahrer.
Ich hoffe ich konnte damit helfen.
Gruß Matthias Müller