Hallo jeanette-b,
ich habe zwar schon einige Beiträge zur Übertragung eines SFR
gefunden, aber leider noch keine Antwort auf meine Frage, die
da wäre:
das ist auch nicht überraschend, denn…
Wie wird man eingestuft, wenn man eine SFR-Übertragung nach
einigen Jahren rückgängig machen möchte?
…man kann eine SFR-Übertragung (zumindest regulär) nicht rückgängig machen
Schadenfreiheitsrabatte entstehen grundsätzlich erst einmal dadurch, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug ein ums andere Jahr schadenfrei bewegt.
Häufig kommt es aber vor, dass der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrzeug gar nicht selber fährt, sondern jemand anders (z.B. der Sohn oder die Tochter). Aus diesem Grund haben die Versicherer die Möglichkeit geschaffen, solche Rabatte auf den eigentlich für die Schadenfreiheit Verantwortlichen zu übertragen.
Also bestätigen beide - bisheriger und zukünftiger Versicherungsnehmer -, dass der Übernehmende die Rabatte „erfahren“ hat. Deshalb wird auch klar, warum eine solche Übertragung eine Einbahnstraße ist: man kann nicht z.B. 2009 hingehen und sagen Person A hat all die vergangenen Jahre das Fahrzeug von Person B gefahren, somit die Rabatte ubernehmen und in 2010 dann wieder zurück übertragen - nach dem Motto: „Nee, es war doch B, der die ganzen Jahre schadenfrei geblieben ist.“
Daher ist das von dir geschilderte Szenario regulär (!!) nicht möglich (dass eine Rück-Übertragung nach erneuten 5, 10 oder 20 Jahren möglicherweise nicht auffällt und somit doch gewährt wird, sei einmal dahingestellt).
Was man aber für den „normalen“ Fall der Übertragung sagen kann: Ja, der Übertragende fängt bei einem neuen Vertrag tatsächlich wieder bei „0“ (= SF 1/2 oder - je nach Tarifwerk - SF 2 oder besser) an.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
(P.S.: Möglicherweise sind Versicherer aber bereit, Rabatte zu „teilen“, das müsste man im Einzelfall prüfen)