SFR-Übertragung: welche Einstufung nach Rückgabe?

Bin neu hier, guten Abend allerseits:smile:

ich habe zwar schon einige Beiträge zur Übertragung eines SFR gefunden, aber leider noch keine Antwort auf meine Frage, die da wäre:

Wie wird man eingestuft, wenn man eine SFR-Übertragung nach einigen Jahren rückgängig machen möchte?

Etwa immer in der niedrigsten Klasse unabhängig davon, wie lange man schadenfrei gefahren ist? Das behauptet jemand, den ich kenne und das hieße ja z.B. folgendes: wenn man einen SFR übernimmt und z.B. mit Klasse 10 beginnt, dann würde man auch nach z.B. 10 oder 20 Jahren schadenfreien Fahrens automatisch in die niedrigste = teuerste Klasse zurückgestuft werden wenn der ursprüngliche SFR-Inhaber seinen SFR nun selbst nutzen möchte??
Dann hätte man - anders formuliert - ja als derjenige, der einen SFR übernimmt, NIEMALS die Chance, sich quasi bei einem eigenen SFR in die höheren = billigen Klassen hochzuarbeiten!

Stimmt das?

Grüße

Jeanette

hallo,

Wie wird man eingestuft, wenn man eine SFR-Übertragung nach
einigen Jahren rückgängig machen möchte?

rückübertragung ist in den tarifbestimmungen nicht vorgesehen.

lg dev

… ich weiß ja nicht …
Nabend,

rückübertragung ist in den tarifbestimmungen nicht vorgesehen.

Oh, davon bin ich aber ausgegangen, weil ein Versicherungsvertreter mir auch auf Nachfrage hin ausdrücklich bestätigt hat, daß der ursprüngliche SFR-Inhaber JEDERZEIT seinen Rabatt wiederhaben kann. Jedenfalls bei seiner Versicherung, vielleicht ist das ja von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich …

Insofern würde ich meine Ausgangsfrage erstmal aufrechterhalten wollen.

Grüße

Jeanette

Hallo jeanette-b,

ich habe zwar schon einige Beiträge zur Übertragung eines SFR
gefunden, aber leider noch keine Antwort auf meine Frage, die
da wäre:

das ist auch nicht überraschend, denn…

Wie wird man eingestuft, wenn man eine SFR-Übertragung nach
einigen Jahren rückgängig machen möchte?

…man kann eine SFR-Übertragung (zumindest regulär) nicht rückgängig machen

Schadenfreiheitsrabatte entstehen grundsätzlich erst einmal dadurch, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug ein ums andere Jahr schadenfrei bewegt.
Häufig kommt es aber vor, dass der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrzeug gar nicht selber fährt, sondern jemand anders (z.B. der Sohn oder die Tochter). Aus diesem Grund haben die Versicherer die Möglichkeit geschaffen, solche Rabatte auf den eigentlich für die Schadenfreiheit Verantwortlichen zu übertragen.

Also bestätigen beide - bisheriger und zukünftiger Versicherungsnehmer -, dass der Übernehmende die Rabatte „erfahren“ hat. Deshalb wird auch klar, warum eine solche Übertragung eine Einbahnstraße ist: man kann nicht z.B. 2009 hingehen und sagen Person A hat all die vergangenen Jahre das Fahrzeug von Person B gefahren, somit die Rabatte ubernehmen und in 2010 dann wieder zurück übertragen - nach dem Motto: „Nee, es war doch B, der die ganzen Jahre schadenfrei geblieben ist.“

Daher ist das von dir geschilderte Szenario regulär (!!) nicht möglich (dass eine Rück-Übertragung nach erneuten 5, 10 oder 20 Jahren möglicherweise nicht auffällt und somit doch gewährt wird, sei einmal dahingestellt).

Was man aber für den „normalen“ Fall der Übertragung sagen kann: Ja, der Übertragende fängt bei einem neuen Vertrag tatsächlich wieder bei „0“ (= SF 1/2 oder - je nach Tarifwerk - SF 2 oder besser) an.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

(P.S.: Möglicherweise sind Versicherer aber bereit, Rabatte zu „teilen“, das müsste man im Einzelfall prüfen)

Hallo nochmal,

Oh, davon bin ich aber ausgegangen, weil ein
Versicherungsvertreter mir auch auf Nachfrage hin ausdrücklich
bestätigt hat, daß der ursprüngliche SFR-Inhaber JEDERZEIT
seinen Rabatt wiederhaben kann. Jedenfalls bei seiner
Versicherung, vielleicht ist das ja von Versicherung zu
Versicherung unterschiedlich …

wenn der Vertreter bereit ist, diese Aussage schriftlich zu bestätigen, dann…
Anderenfalls droht nach einer einmal erfolgten Rabattübertragung die bereits beschriebene Konsequenz.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Dann hätte man - anders formuliert - ja als derjenige, der
einen SFR übernimmt, NIEMALS die Chance, sich quasi bei einem
eigenen SFR in die höheren = billigen Klassen hochzuarbeiten!

Doch, dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste ist, man übernimmt einen SFR z.B. von einem Elternteil, das nicht mehr autofahren kann oder möchte. Die zweite Möglichkeit ist, man fängt bei SF 1/2 an und erfährt sich seinen SFR selber. Der letzte Fall ist gar nicht so selten.

Missverständnis ?
Hallo,

vielleicht liegt auch ein Missverständnis vor.
Nach den Ausführungen kann man auch vermuten, dass der SFR nicht wirklich übertragen, sondern nur zur Verfügung gestellt wurde. Das nennt sich dann Versicherungsgemeinschaft, wenn Halter und Inhaber des SFR verschiedene Personen sind. Will der Inhaber des SFR diesen zukünftig selbst für ein anderes Fahrzeug nutzen, dann wird der Halter mit SF 1/2 oder mit 2 bei Sondereinstufung neu beginnen müssen.

Gruß Woko