SFR und Zweitwagen

Hallo,

angenommen man versichert Zweitwagen mit SFR 85%, sinkt auch hier der SFR jährlich um eine Stufe? Oder ist das für Zweitwagen anders geregelt?
Danke und viele Grüße,
Nicky

angenommen man versichert Zweitwagen mit SFR 85%, sinkt auch
hier der SFR jährlich um eine Stufe? Oder ist das für Zweitwagen anders geregelt?

Bei uns bleibt diese Sondereinstufung drei jahre bestehen, bevor die reguläre Tieferstufung losgeht. Denke daran, dass bei einer Einstufung von 85 % Einschränkungen im Nutzerkreis bestehen könnten (Partnerregelung).

angenommen man versichert Zweitwagen mit SFR 85%, sinkt auch
hier der SFR jährlich um eine Stufe? Oder ist das für Zweitwagen anders geregelt?

Bei uns bleibt diese Sondereinstufung drei jahre bestehen,
bevor die reguläre Tieferstufung losgeht.

Ok, schade…

Denke daran, dass

bei einer Einstufung von 85 % Einschränkungen im Nutzerkreis
bestehen könnten (Partnerregelung).

Naja es gab da anzukreuzen Vertragsnehmer/Partner/Sonstige, das hab ich genommen, da ich der Enkel bin…

Naja es gab da anzukreuzen Vertragsnehmer/Partner/Sonstige,
das hab ich genommen, da ich der Enkel bin…

Wir würden in diesem Falle nicht mehr nach 85 % einstufen, aber das kann jede Versicherung machen, wie sie will.

Hallo nicky,

Bei uns bleibt diese Sondereinstufung drei jahre bestehen,
bevor die reguläre Tieferstufung losgeht.

Ok, schade…

Langsam, langsam. Es besteht durchaus noch „Hoffnung“, denn wie Nordlicht ja selbst geschrieben hat, ist das (nur) die Regelung bei seiner Gesellschaft.
Gerade im Bereich der Zweitwagenregelung kocht aber heutzutage jeder Versicherer mehr oder minder sein eigenes Süppchen.
Es gibt da die unterschiedlichsten Spielarten mit echten und unechten Rabatten, Zugangsbeschränkungen, usw.

Um hier Klarheit zu bekommen, hilft nur ein Blick ins Bedingungswerk und in die Tarifbestimmungen.

Naja es gab da anzukreuzen Vertragsnehmer/Partner/Sonstige,
das hab ich genommen, da ich der Enkel bin…

Die Formulierung klingt ein wenig nach einem Abschluss bei einem Direktversicherer. Gerade hier, wo kein qualifizierter Fachmann die Antragsaufnahme unterstützt, sollte man umso genauer ins erwähnte Bedingungswerk schauen, um nicht die Katze im Sack zu kaufen.
Es sei erwähnt, dass die Annahme, dass eine Kfz-Versicherung wie die andere ist, einen weit verbreiteten Irrtum darstellt.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch


aber das kann jede Versicherung machen, wie sie will.

100% agree
Bei uns ist es so:
WENN Sondereinstufung möglich, dann normale Weiterstufung, d.h. nach 1 schadenfreien Jahr nach SF 3.
Alle Fahrer müssen namentlich (m. Geb.-Dat.) benannt werden. Egal ob Opa, Enkel oder Gegenschwieger. Beitrag richtet sich dann im Wesentlichen nach dem Alter der Fahrer.