Hallo,
Ich wollte bei der Stadt gitarrenunterricht beantragen da ich sgb 12 beziehe, ich habe eine Behinderung leichte Störung der Motorik und eine Teil depression.
Ich habe auch einen Lehrer gefunden der will Pro Unterrichts Stunde 20, es sagte mir daraufhin das es wahrscheinlich nicht übernommen wird weil es privat Unterricht ist. Und vhs und Musikschulen bieten nur meist 10 mal Unterricht an und dann wartet Mann wieder fast ein ganzes Jahr. Habt ihr Tipps wie ich das beim beantragen Scheiben soll, was für Punkte sollen da rein? Und soll ich auch ärztliche Gutachten dazu legen
Mfg
Daniel
Sorry, da bin ich überfragt…
Viel Glück wünscht dennoch… siebengebirgler
deine chancen sind gleich null. auf jeden fall sollte ein attest des arztes dabei sein… aber erhoffe dir nicht zuviel davon
Hallo
Das SGB 12 deckt das sicher nicht ab. Aber ich würde es einmal bei Stiftungen versuchen wie beispielsweise des Bundespräsidialamts oder Bild hilft.
Das du Gitarre spielen möchtest hat ja nichts mit deinen Einschränkungen zu tun.
Viel Glück!
Barbara
Hallo,
Die Rechtslage ist mir leider nicht vertraut. Sie sollten sich vor Ort von einer Sozialberatungsstelle beraten lassen oder eine einmalige Beratung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
Lg
irina
Hallo,
das SGB XII sieht leider keine Leistungen vor, die einen Privatunterricht für das Gitarrespielen finanzieren könnten. Die Eingliederungshilfe sieht Leistungen, die zur Vermeidung einer drohenden Behinderung, Verbesserung der Behinderung oder zum Erhalt des derzeitigen Zustandes erforderlich und angemessen sind, vor. Vielleicht versuchen Sie sich Rat bei unabhängigen Behindertenvereinen zu holen und fragen dort nach, ob es eventuell schon Vereine gibt, die es behinderten Menschen ermöglichen gemeinsam Musik zu machen bzw. es zu erlernen.
Hello,
mir ist nicht so ganz klar, was du erreichen willst:
Das versorgungsamt beurteilt den GdB, bezahlt aber keinen Gitarrenuntericht.
Das Sozialamt bezahlt Pflegegeld und bezieht sich ggfs auf die Beurteilung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, der aber keinen GdB einschätzt.
Zu welchen Leistungen willst du einenAntrag stellen:
-
Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),
-
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46),
-
Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),
-
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60),
-
Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66),
-
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),
-
Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74)
sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
??? Viele Grüße
Rudi
Moin,
mir fehlen eine detaillierte Darstellung deiner Situation. Deine Idee mit einer Unterstützung ist gut. Gitarrenunterricht kann dir bei den von dir geschilderten Problemen helfen. Nach § 55 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) kann dir Unterstützung gegeben werden, damit du selbstbestimmt leben kannst und integriert bleibst oder wirst (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__55.html). Wer genau dafür zahlen muss, weiß ich nicht. Das musst du vor Ort fragen.
Wie bgründest du den Antrag?
Musik hilft den Menschen, wenn sie selber Msuik machen. Sie werden zufriedener, wenn sie selber Musik machen. Das hilft auch gegen Depression. Es steigert das Selbstbewusstsein, wenn man selber Musik macht. Es kann auch helfen, die Motorik zu verbessern. Also: ganz konkret zeigen, wie du von dem Musikunterricht profitiert bei den Einschränkungen!
Viel Erfolg!
Ulrich
Hallo Daniel,
auf jeden Fall würde ich ein ärzliches Gutachten mit in den Antrag nehmen, bei dem die motorischen Schwierigkeiten und die positive Wirkung von Musik auf depressive Verstimmungen schwerpunktmäßig beschrieben werden.
Viel Glück
Silberschweif
Hallo,
leider kann ich erst jetzt auf deine Anfrage reagieren.
Der Gitarrenunterricht kann - ich betone kann - eine Maßnahme der Eingliederungshilfe sein. Dabei muss allerdings festgestellt werden (normalerweise durch den Amtsarzt des Gesundheitsamtes), dass mit dem Gitarrenunterricht bei dir bestimmte Einschränkungen zumindest gemildert werden können. Die reine Behauptung oder ein Attest vom Hausarzt reichen hierfür nicht. Der Amtsarzt wird auch eine Prognose über den Umfang der notwendigen Hilfe abgeben. Und hier liegt das Problem; die Begründung der Notwendigkeit. Mache Dir Gedanken, bei welchen Handicaps dir der Gitarrenunterricht helfen soll. Just for fun ist aussichtslos.
Solltest Du eine Bewilligung bekommen, wähle unbedingt das persönliche Budget. Dann kannst Du das Geld auch für den privaten Lehrer ausgeben. Wird aber wahrscheinlich nicht ausreichend sein. Eine 100 %ige Kostenübernahme für den privaten Lehrer halte ich für ziemlich aussichtslos!
Viel Glück
crickelcrackel