SGB 2 Umzugskosten, was zahlt die Arge?

Hallo Leutz,
ich möchte mit meiner Freundin und ihrem Kind in eine gemeinsame Wohnung ziehen, da unsere derzeitigen Wohnungen für drei Personen zu klein sind. Die Arge hat schon zugestimmt. Was kann ich alles noch als Umzugskosten geltend machen?

Gruß Mike

Nix!

Hallo panther999,

schau mal unter hartz-4-umzug.de. So eingeben in google-Leiste, nicht als Web. Und dann unter hartz4-Zwangsumzug. Sehr hilfreich.

Gruß

opa2009

Sprit, bzw Kilometer pauschale, kartons (Beleg). Ich wollte einen Mietwagen absetzen, da haben die mir gesagt ich solle eine Firma aussuchen, die würden dann mit denen abrechnen. Sind clever geworden. Material für Renovieren zahlen sie auch, wenn Belege oder ein niedriger Kostenvoranschlag vorliegt.

Gruß,
Andi

Hallo,
dies ist eine automatisch generierte Mail (bitte nicht antworten!).
Wegen Urlaub bis Ende August ist derzeit keine Beratung möglich.
Grüße aus Bonn…
siebengebirgler

halle, da kenne ich mich leider auch nicht aus, empfehle dir aber unser Forum http://www.hartz.info/ da bekommst du bestimmt antworten. lg

Hallo,

www ist nicht dazu gedacht, um dem Staat möglichst viele Leistungen abzuluchsen und dafür auch noch Tipps zu bekommen.
Wirklich unmöglich! Arbeitslosengeld II wird aus Steuern finanziert. Andere gehen arbeiten, um diesen Umzug zu finanzieren. Darüber sollten du und deine „Leutz“ mal nachdenken.

Schönen Tag noch

Akzeptiert die ARGE Ihre Begründung für den Umzug, sollten Sie sich die Genehmigung auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen – generell ein wichtiger Tipp für Vereinbarungen mit Ämtern: so viel wie möglich schriftlich dokumentieren und offiziell bestätigen lassen. Dann haben Sie etwas in der Hand, wenn es im Nachhinein Probleme geben sollte.

Nach der Zustimmung zum Umzug durch das Amt, müssen Sie nun Anträge auf die Übernahme der Umzugskosten stellen. Für gewöhnlich übernimmt die ARGE die Kosten für einen Umzugswagen, die Umzugskartons und eine Umzugshelferpauschale. Die Kosten für ein Umzugsunternehmen werden nur dann übernommen, wenn Sie selbst nachweislich nicht dazu in der Lage sind, den Umzug durchzuführen.
Sind in Ihrem bestehenden Mietvertrag Renovierungsarbeiten beim Auszug vorgeschrieben, werden auch diese Kosten über eine Pauschale vom Amt übernommen.

Damit die zu erstattenden Kosten so gering wie möglich ausfallen, verlangt die ARGE im Vorwege mindestens drei Kostenvoranschläge für einen Umzugswagen, bzw. das Umzugsunternehmen und ggf. die benötigten Handwerker. Im Internet gibt es Onlinedienste, bei denen Sie nur ein Formular ausfüllen müssen und anschließend mehrere Angebote für einen Umzugswagen von Umzugsunternehmen aus Ihrer Umgebung oder zuverlässigen Handwerkern zugeschickt bekommen. Probieren Sie diese kostenlosen Services aus!

Hallo!

Es gibt zwei Arten von Bewilligung.
Zum einen muß man den Umzug selbst organisieren. Dann kann man für, glaube, bis zu 5 Helfern je 20 oder 30 Euro beantragen. Nochmal erkundigen, gibt da von Kreis zu kreis unterschiedl. Bewilligungsstufen und -höhen.
Zum zweiten läßt man den Umzug von einer Firma machen, wenn es einem nicht möglich ist, den Umzug selbst zu erledigen oder Helfer zu organisieren. Da werden dann die Umzugskosten bis zu einem gewissen Wert übernommen. Schwankt auch von Kreis zu Kreis.
Inwieweit aber von der ARGE festgelegt wird, ob man den Umzug selbst bewältigen muß oder kann, kann ich nicht sagen.
Am besten direkt bei der ARGE erkundigen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um den Umzug von einer Firma durchführen zu lassen.
Mehr kann man beim Umzug leider nicht rausholen.
Ach ja es besteht übrigens die Möglichkeit für einen Monat für die alte und die neue Wohnung die Miete bezahlt zu bekommen. Schließlich muß man die alte Wohnung ja noch renovieren.
Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen!?
Dann viel Spaß beim Umzug!

Hallo,
normalerweise hab ich es nicht nötig mich zu rechtfertigen, aber ich mache es dennoch. Ich habe meine Arbeit durch einen Arbeitsunfall verloren. Wirbelsäulenbruch des 12. Brustwirbels. Es ist mir wieder möglich in meinem Beruf zu arbeiten, mit Handicap. Nur kein Arbeitgeber stellt einen ein, wenn man dort nicht alles machen kann.
Damit will ich eigentlich nur sagen: Hartz4 Empfänger sind nicht alle stinkend faule Schmarotzer wie Du es darstellen willst. Und einen nieder zumachen ohne die Vorgeschichte zu kennen halte ich doch für sehr oberflächlich.

Ich wünsche auch noch einen schönen Tag

Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass irgendjemand ein „stinkend fauler Schmarotzer“ ist.
Zudem ändert auch der Grund, warum man hilfebedürftig geworden ist, nichts an der Tatsache, dass es sich immer noch um eine Leistung handelt, die von anderen Leuten der Gemeinschaft getragen werden muss und man daher nicht möglichst alles „mitnehmen muss“, was man bekommen kann.

Hi,

die ARGE übernimmt eine Reihe von Kosten. Die Miete für einen Transporter, Umzugskartons, Verpflegung für die Umzugshelfer usw… kannst du alles hier nachlesen.