Akzeptiert die ARGE Ihre Begründung für den Umzug, sollten Sie sich die Genehmigung auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen – generell ein wichtiger Tipp für Vereinbarungen mit Ämtern: so viel wie möglich schriftlich dokumentieren und offiziell bestätigen lassen. Dann haben Sie etwas in der Hand, wenn es im Nachhinein Probleme geben sollte.
Nach der Zustimmung zum Umzug durch das Amt, müssen Sie nun Anträge auf die Übernahme der Umzugskosten stellen. Für gewöhnlich übernimmt die ARGE die Kosten für einen Umzugswagen, die Umzugskartons und eine Umzugshelferpauschale. Die Kosten für ein Umzugsunternehmen werden nur dann übernommen, wenn Sie selbst nachweislich nicht dazu in der Lage sind, den Umzug durchzuführen.
Sind in Ihrem bestehenden Mietvertrag Renovierungsarbeiten beim Auszug vorgeschrieben, werden auch diese Kosten über eine Pauschale vom Amt übernommen.
Damit die zu erstattenden Kosten so gering wie möglich ausfallen, verlangt die ARGE im Vorwege mindestens drei Kostenvoranschläge für einen Umzugswagen, bzw. das Umzugsunternehmen und ggf. die benötigten Handwerker. Im Internet gibt es Onlinedienste, bei denen Sie nur ein Formular ausfüllen müssen und anschließend mehrere Angebote für einen Umzugswagen von Umzugsunternehmen aus Ihrer Umgebung oder zuverlässigen Handwerkern zugeschickt bekommen. Probieren Sie diese kostenlosen Services aus!