Hallo,wer kann mir bitte helfen? Ich weiß nicht wie es bei mir weiter gehen soll.Ich bin über längere Zeit krank gewesen, dann arbeitsuchend und habe anschließend 3 Jahre an einer berufliche Reha (Umschulung, Kostenträger DRV) teilgenommen.
Aus gesundheitlichen Gründen wurde die Maßnahme abgebrochen. Daraus folgte eine 78-wöchige Krankschreibung(Krankengeld).Ein Antrag auf medizinische Reha wurde vom DRV 2 mal abgelehnt aus dem Grund,dass meine Gesundheitslage für eine Kur zu labil wäre und eine stationäre Behandlung somit empfohlen wurde. Außerdem bin ich zum Gutachten der DRV geschickt worden. Auf den Bericht warte ich schon 6 Wochen. Jetzt bin ich ausgesteuert worden, bin aber und werde weiterhin krankgeschrieben. Bei dem AA musste einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen. Da ich die Anwartschaftszeiten (deren Begründung: in letzten 2 Jahren weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen b §123 und §124 SGB III) angeblich nicht erfülle und keine Gültigkeit von früheren Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da seit der Entstehung mehr als vier Jahre vergangen §147 Absatz 2 SGB III sind, abgelehnt worden ist. ALG II steht mir nicht zu (verheiratet). Mein Mann verdient sehr wenig und ich habe sehr große Existenzängste.
Aus dem Merkblatt 1 für Arbeitslose (Herausgeber Bundesagentur für Arbeit) habe ich entnommen, dass (Seite 26) bei bezogenem Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme mit entsprechenden Nachweisen der Zeiten , der 2-Jahres-Zeitraum auf bis 5 Jahre verlängert werden kann und unter Umständen eine weiter zurückliegende Beschäftigung berücksichtigt wird.
Wer könnte mir die Rechtslage erklären? Bin sehr dankbar
Hi Zikzak,
keine Angst, lass Dich einfach fallen!
So wie es aussieht, wirst Du in Rente gehen. Wenn Du keine Rentenansprüche hast, auch nicht schlimm, denn Du fällst nie tiefer als „Hartz IV“. Davor musst Du keine Angst haben, man kann ganz gut damit leben.
Solange Du ALG I bekommst, ist alles gut. Das sollte aber zusammen mit dem Einkommen von Deinem Mann über dem ALG II - Satz liegen.
Wenn Du kein ALG I mehr bekommst, bekommst Du entweder ALG II oder Grundsicherung nach SGB XII - natürlich immer unter der Voraussetzung, dass das Einkomen von Dir und Deinem Partner alleine nicht reicht.
Um Dich besser zu beraten, müsste ich mehr wissen.
Google mich (Pühringer Würselen DOWAS) und ruf mal an bzw. schick ein Mail mit Telefon-Terminwunsch und Nummer, dann ruf ich an.
ALternativ kannst Du auch zum Sozialamt gehen und da fragen, das wäre für Dich zuständig, wenn Du nicht arbeitsfähig bist (also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst) und wenn Dein Einkommen zu wenig ist.
Außerdem kannst Du bei Dir im Ort Sozialarbeiter treffen, die z. B. für soziale Einrichtungen wie SkF, Diakonie, Caritas tätig sind. Die gibt es auch in Deinem Ort, kosten nichts und können persönlich viel besser eraten, als so aus der Ferne via Internet.
TIP: Lass Euch mal ausrechnen, wo Eure ALG II Grenze liegt. Das macht die ARGE oder Sozialamt.
Dann kannst Du Eure Einkommen, ganz egal welcher Art (ob Arbeitseinkommen, Rente, ALG I oder sonstwas) zusammenaddieren und Ihr seht dann, ob Ihr Antrag auf Zusatzgelder stellen solltet oder ob Ihr noch genug verdient.
Es gibt auch im Internet Rechenmaschinen für ALg II oder „Harz IV“.
Ich halte aber die persönliche Beratung im Amt für besser, zumal Freibeträge und andere Details zu berücksichtigen wären.
Grüße, Werner Pühringer
vielen Dank für deine schnelle Antwort.Wäre dir sehr dankbar, wenn du weiterhelfen könntest.
Ich möchte dir nun die Situation detailierter formulieren:
-Die letzte Arbeitsbeschäftigung:08.08.2003-14.09.2004
(befristet für ein Jahr mit Kündigung)
-Zu Ende der Beschäftigung und danach: 15.09.2004-14.03.2006 Arbeitsunfähigkeit mit Bezug von Krankengeld
-Arbeitslosigkeit: 15.03.2006-17.01.2007 mit Bezug vom ALG1
-Berufliche Reha(durch DRV) /Abbruch durch Krankheit/Übergangsgeld:
18.01.2007-04.11.2009
-Arbeitsunfähigkeit/ Krankengeld/Aussteuerung:05.11.2009-05.05.2011
Mittlerweile wurde ein Einspruch eingelegt, hatt jedoch eine negative Einspruchsentscheidung erhalten.
Anbei schicke dir die Einspruchsentscheidung.
Ich habe es abgetippt:
Bescheid:
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht bestehe, da die Anwartschaftszeit nicht erfüllt ist…
§118 Abs.1 des SGBIII bestimmt, dass Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nur hat, wer u. a. die Anwartschaftszeit erfüllt. Die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat (§123 Abs. 1 SGB III). Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tage vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld (§124 Abs.1 SGB III).
Die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen sind am 06.05.2011 erfüllt.
In die Rahmenfrist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen der Arbeitslose von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen hat. Die Rahmenfrist endet in diesem Fall spätestens nach fünf Jahren seit ihrem Beginn(§124 Abs.3 SGBIII).
Die Rahmenfrist umfasst daher die Zeit vom 06.05.2006 bis05.05.2011.
Innerhalb der Rahmenrist war die Widerspruchsführerin nicht versicherungspflichtig im Sinne der §§24,26 und 28a SGBIII.
Nicht versicherungspflichtig sind Zeiten der berufliche Reha mit Bezug von Übergangsgeld, wenn der Maßnahme vor 31.12.2007 lag.
Weiterhin können die Zeiten des Bezuges von Krankengeld nicht berücksichtigt werden, da die Widerspruchsführerin vor Beginn der Leistung nicht unmittelbar als Beschäftigter oder als sonstiger Versicherungspflichtiger arbeitslosenversicherungspflichtig war oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen hat. Der Bezug von Übergangsgeld war nicht versicherungspflichtig.
Die Widerspruchsführerin hat daher die Anwartschaftszeit nicht erfüllt, weil sie nicht mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.
Die Wiederspruchsführerin hat bereits am 15.03.2006 einen Anspruch aus Arbeitslosengeld erworben. Diesen Anspruch kann sie jedoch nicht mehr geltend machen, weil seither vier Jahre verstrichen sind (§147 Abs. 2 SGB III).
Sie hat deshalb keinen Anpruch auf Arbeitslosengeld.
Der Widerspruch konnte daherkeinen Erfolg haben.
Hallo, zunächst ünsche ich Dir gute Besserung.
Aus Deiner Darstellung entnehme ich, daß Du sehr krank bist. Vielleicht sogar Erwerbsunfähig. Wenn alle anderen Voraussetzungen nicht zutreffen, bleibt Dir leider nichts anderes übrig, als bei der ARGE vorzusprechen. Die Leute dort sind gut geschult, wenn es darum geht, Ansprüchs abzuwehren - so grotesk dies klingt, dies kann Dir helfen, andere Ansprüche durchzusetzen, weil die Leute dort auch die entsprechenden Rechtsvorschirften kennen.
Alternativ solltest Du Deinen Fall sofort einem Sozialanwalt vortragen, amit Dir nicht das Fell über die Ohren gezogen wird!
Viel Glück!
Hi zikzak,
so viel Mühe hätte es nicht sein müssen. Ich habe auch Fax oder scan die Briefe ein und dann per E-Mail Anhang.
Aber die Sache ist ja ziemlich klar:
ENTWEDER
zum Rechtsanwalt wegen Klage (Widerspruchsweg haste ja durch)
ODER
zum Sozialamt und Grundsicherung nach SGB XII beantragen sowie Rentenantrag stellen.
Nebenbei gilt als Rentenbeginn der Beginn der Reha-Maßnahme.
Ob Du Rente erhältst, oder nicht, ist erstmal egal. Wichtig ist, dass Leistungen nach SGB XII SOFORT beantragt werden und das geschieht beim Sozialamt.
ALG II wirst Du keines bekommen, da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Geh gleich zum Sozialamt und übergib denen einen meinestwegen handgeschriebenen Zettel Klopapier mit Inhalt:
"Hiermit beantrage ich, … Hilfen zum Lebensunterhalt wie z. B. Grundsicherung nach SGB XII,
GRÜNDE: Ich erhalte zurzeit kein Geld von irgend einem Amt und kann auch nicht arbeiten und habe so keine Arbeitseinkünfte. Außerdem verdient mein Mann nicht genug, dass es für uns beide reichen würde.
MfG …"
Davon eine Kopie machen und auf die Kopie einen Eingangsvermerk vom Amt stempeln lassen. (mit Datum und Dienststelle und leserlicher Unterschrift)
Dann Termin machen zur Beratung bzw. um den Antrag mit allen Formularen abzugeben. Das hat dann relativ viel Zeit, da ab Antragsstellung zurückbezahlt wird und das ist der Tag, an dem Du den obigen Antrag übergeben hat.
Im Sozialrecht bist Du an keie Formen gebunden, deswegen kannst Du den Antrag frei formulieren mit Deinen eigenen Worten.
Genaugenommen kannst Du auch schreiben „Hilfe, ich bin in Not!“. Das wäre dann ein formloser Antrag z. B. auf Hilfe gem. §§ 67f. SGB XII.
Viel Erfolg!
Wenn ich aus der Ferne helfen soll, kann ich das nur sehr beschränkt. In diesen Fällen müssten wir problemlos Schriftstücke austauschen können (Fax oder Scan) und ich würde um eine Spende bitten.
Leider könnte ich aber nie zum Amt begleiten, was oft eine ganz wichtige Sache ist, zumal, wenn sich Behörden Quer stellen. Wenn die vom Amt nett sind, könnte ich ganz gut helfen, aber dann brauchste mich auch eigentlich gar nicht.
Versuchs deshalb erstmal selber, immer nett und freundlich bleiben, denk Dir, dass die grad vor Dir die totalen Chaoten und Nervensägen hatten und jetzt kommst Du rein und die sind immer noch auf 180.
Dann in Ruhe das Problem vortragen und ggf. fragen, ob die gerne mit einem „externen Sozialberater“ zusammenarbeiten wollen oder ob ihr das zunächst selber versucht.
Hier ein Link, der ein paar Flyer enthält:
http://www.dowas.info/Flyer.html
Die kannst ausdrucken und ggf. dort FRAGEND vorzeigen. Niemals damit drohen. Mach es so: „Ich hab da so einen Berater gefunden, der mir ggf. helfen könnte, macht das Sinn den einzuschalten oder kann ich bei Fragen zu den Formularen auch zu Ihnen kommen?“ Die erwartete Antwort MUSS lauten: „Sie können auch zu mir kommen, den brauchen Sie nicht!“
Erreichtes Ziel: Die wissen, dass Du ggf. einen Berater konsultieren kannst und denen nicht ganz ausgeliefert bist. Das sollte reichen, damit die sich bemühen, Dir zu helfen. Vom Gesetz her müssen Dir die Amtsleute beim Ausfüllen helfen und Fragen beantworten. es darf vom rehctsgrundsatz nicht nötig sein, einen Profi zu bezahlen, um Sozialhilfen zu beantragen.
Das aber nur als Wissen im Hinterkopf. Niemals damit drohen oder fordern! Lieber nett fragen, auch, wenn die Antwort klar ist.
Viel Erfolg und liebe Grüße,
W. Pühringer
Hier noch der Hinweis, dass auf meiner HP von DOWAS unter Impressum auch die Kontonummer für kleine Zuwendungen steht (…)
Soll ich einen virtuellen Ordner anlegen?
Kannst Du DIN A4 Seiten faxen oder scannen?
Ich habe zwar einen alten Scanner, den ich quasi kostenlos abgeben kann, aber (a) ist er langsam und nur eher schlecht da alt (nur für Dokumente, keine Fotos) und (b) gibt es bei ebay bessere auch nicht teurer. Porto ist fst mehr als das Gerät an sich. Hol Dir ggf. einen begraucherten Scanner bei ebay. Einfach reicht völlig!
hallo
bei beantwortung deines anliegens bin ich überfordert.
wünsch dir viel kraft und erfolg
gruß
hasan
hallo,
ich danke dir für deine bemühungen
lg zikzak
Hallo,
vielen Dank für die Ratschläge.Ich habe mich erkundingt und erfahren, dass DRV und KV keine Beiträge eingezahlt haben.Ich sehe kein Sinn mehr mich zu bemühen.Noch mal bedanke ich mich und wünsche alles Gute. lg zikzak
Hallo,
ich danke Dir für den Tipps. lg zikzak
Hallo,
ich traue mich noch eine Frage zu stellen. Vor paar Tagen habe ich den Antrag zur Erwerbsminderungsrente gestellt.Wie laüft so was ab und was muss ich im meinen Fall beachten?
Vielen Dank
Hallo,
ich traue mich noch eine Frage zu stellen. Vor paar Tagen habe ich den Antrag zur Erwerbsminderungsrente gestellt.Wie laüft so was ab und was muss ich im meinen Fall beachten?
Vielen Dank
Hallo Zikzak,
wenn Du ohnehin „ausgesteuert“ bist und EU-Rentenantrag gestellt hast, übergeben die Rentenversicherungsträger dies erst einmal einem ärztlichen Gutachter. Wann werden sie dich einalden und checken, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer EU-Rente vorliegen. Dies läuft mit allerlei Tricks ab. Wewnn du z.b. nicht laufen kannst, versuchen sie, dich über die Treppe zu schicken…
Also achte genau darauf, ob sie von dir etwas verlangen, was dir schwerfällt … weigere dich einfach, wenn´s zuviel wird. Wenn dir schlecht wird, zeig es …
Verfang dich nicht in Widersprüche; bleib bei allem, was nachprüfbar ist, authentisch…
Viel Glück!
Hallo und vielen Dank für deine Empfehlungen.
nette Grüße zikzak