SGB 5 §5 + Minijob

Hallo,

ich habe Ende März von AOK einen Brief bekommen. Sie schreiben, dass ich eine Versicherungslücke hätte, mich neu anmelden und monatlich ca. 150€ zahlen müsste. Dies begründen sie mit §5, Abs.1 Nr.13 SGB 5.

In dieser Zeit hatte ich einen Minijob und meines wissens nicht KV-pflichtig.

Kann mir einer erklären warum ich trotz des Minijobs angeblich 150€ im Monat für KV zahlen muss? Das würde doch kein Sinn machen monatlich 450€ zu verdienen, wobei davon alleine 150€ für die KV drauf gehen…

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Hallo enix,

diese 150 Euro sind der Mindstbeitrag für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung. Bei dem 450 Euro-Job werden an die Krankenkasse KEINE Versicherungsbeiträge eingezahlt. Ab 451 Euro Bruttoverdienst wären Beiträge in die GKV vom AG (Arbeitgeber) zu zahlen. Also mit den AG darüber sprechen, er muß dann natürlich von den Sozialabgaben wie KV-Rente usw… 50 % bezahlen.

Mit mehr Auskunft kann ich leider auch nicht dienen.

MfG
-Leo!

Hallo,
leider stimmt die Aussage der AOK. In Deutschland muss jeder versichert sein. Endet eine z.B. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss eine Weiterversicherung sich unmittelbar anschließen. Egal ob eine Beitragszahlung durch einen Arbeitgeber oder das Arbeitsamt erfolglt oder man muss (wie in Ihrem Fall) die Beiträge selber zahlen. Ein 450 Euro Job ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung! Die einzige Möglichkeit die 150 € nicht zu zahlen ist, wenn ein Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung besteht. Dies ist der Fall, wenn Sie unter 23 Jahre sind und Ihre Eltern gesetzlich versichert sind oder wenn Sie verheiratet sind und der Ehepartner/ die Ehepartnerin gesetzlich versichert ist. Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht.
M.f.G.
Yvonne

Ja, es hat sich immer noch nicht herumgesprochen:

seit 2007 (!) haben wir eine allgemeine KV-Pflicht in Deutschland und jeder muss versichert sein !

Richtig ist: der Minijob schafft keine Krankenversicherung, also muss man sich freiwillig selbst versichern. Das sind die genannten 155 EUR. Die müßtest Du auch zalen, wenn Du gar keine Einnahmen gehabt hättest.

Gibt es keine Familienversicherung o.ä. ? Wie wolltest Du denn krankenversichert sein ?

Viel Glück

Barmer

Hallo enix,

bei einem Minijob ist man NICHT eigenständig in der gesetzlichen KV versichert. In der Zeit des Minijobs (seit 2013 bis 450,-EUR) führt der AG zwar Beiträge an die Knappschaft ab, allerdings ist man darüber nicht automatisch krankenversichert. Man muss sich freiwillig versichern, entweder in der PKV oder GKV. Eine kostenfreie Familienversicherung (mitversichert) wäre auch denkbar (über Ehepartner).

Jeder ist KV-pflichtig.

Beste Grüße
tripleZ

seit 1.1.2009 muss jeder Einwohner der BRD krankenversichert sein.
Ob man täglich 1 Mio € verdient oder nur 400 € im Monat oder gar nichts.
Die AOK hat Recht!
Hupftiegel

Hallo, wenn man einen Minijobs hat ist man darüber nicht Krankenversicherte.
Wenn man nicht über eine weitere Tätigkeit (auf Lohnsteuerkarte) hat, oder
In der Familienversicherung beim Mann oder bei der Frau bleiben kann, muss
man sich freiwillig versichern. Das kostet dann 150,-- pro Monat.
Gruß fair123

Hallo,
schau dir den bewussten § einmal an!! Wir haben in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht; d.h. jeder muss versichert sein, entweder gesetzlich wie du oder privat. Ich gehe hierbei davon aus, dass du in dieser Zwischenzeit nicht bei jemanden in der Familienversicherung abgesicherst warst. Die 150,- € klingen für einen Minijob recht viel, wenn du aber überlegst, dass 1 Tag deines Krankenhausaufenthalt (sollte es dazu kommen) über 300,- € kosten, dann sind die 150,- € im Monat nicht mehr so viel.

VG
ayro

Hallo,

weil es in Deutschland verpflichtend ist krankenversichert zu sein. Wenn Du einen Minijob ausübt bist Du nicht krankenversichert. Somit mußt Du Dich zum Mindestbeitrag versichern, dieser liegt ca. bei diesm Betrag.
Tut mir leid, hat aber alles seine Richtigkeit.

Alles Gute

Hallo,

es ist schon richtig, dass eine geringfügige Beschäftigung keine Versicherungspflicht auslöst. Aber wo warst Du denn in der Zeit krankenversichert? Selbst wenn Du nicht beim Arzt warst, hattest du denn deine Versichertenkarte zurück gegeben, so dass KEINE Krankenversicherung bestanden hat?
Wohl eher nicht. Demnach wurde das Krankheitsrisiko während der Beschäftigung von einer Krankenkasse getragen. Dafür fallen dann auch rückwirkend Beiträge an. Das können die Dir sicher auch erklären. Das Du nur 450 Euro Einnahmen zum Lebensunterhalt hast, dafür kann die Krankenkasse nichts. Schließlich möchtest du auch keine Billigversorgung im Krankenhaus, nur weil Du wenig verdienst und wenig Beitrag zahlen kannst.

Gruß
triceratops

Hallo,

seit 1.4.2007 ist jeder versicherungspflichtig, der nicht anderweitig krankenversichert ist. Ein Minijob bewirkt keinen Versicherungsschutz. Die AOK hat also recht, die Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V durchzuführen. Da man für jede Versicherung Beiträge bezahlen muss, werden bei einem Verdienst mit weniger als ca. 890,-- € ca. 150,-- € Beitrag fällig - das ist leider so… Aus 890,-- € wird der Beitrag für Selbst-versicherte (gilt also nicht für Beschäftigte) mindestens berechnet - auch wenn man weniger Einkommen hat.
MfG
Frankie

Hallo Enix
die Frage nach dem Sinn oder Unsinn lasse ich mal außen vor :smile:
In Deutschlan gibt es die Pflicht zur Versicherung,
entweder die pflichtige , für Angestellte mit über 450,01€ Brutto oder wie in Ihrem Fall die freiwillige
für Personen mit bis zu 450,-€.

Insoweit ist die Forderung der Kasse rechtens.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
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Telefon: +49 / 03421 / 713505
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http://www.ruediger-maass.dkv.com

Sorry, war länger krank, konnte daher nicht antworten! *

Haben Sie nur 450 € Job in der Zeit gehabt?

Gruß Sergij