Sgb ii

Liebe/-r Experte/-in,
Bin Bearbeiterin im Schwerbehindertenrecht. Nun kommt ein Antragsteller, der das von seiner Lebenspartnerin bezahlte Beiblatt auf SEIN Konto zurückerstattet haben möchte. Diese leben nicht mehr zusammen, er ist ausgezogen und bezieht auch noch Leistungen nach dem SGB II. Das Geld wurde auch schon an die Spenderin zurückgezahlt. War dies falsch?
Er hätte nun unsere Auszahlung auf sein Konto doch ohnehin als anzurechnendes Einkommen bei Hartz IV angerechnet bekommen oder?
Vielen lieben Dank
SU

Hallo, SU
wenn der Antragsteller bei der Kontoangabe das Konto seiner Lebensgefährtin angegeben hat, statt das eigene, und er selbst hierfür die Unterschrift geleistet hat, ist es spontan gesagt sein Problem wie er an die Leistung kommt. Ähnlich verhält es sich ja bei der Antragstellung des Lohnsteuerjahresausgleiches, dort kann der Antragsteller auch ein abweichendes Konto für den Erhalt eventueller Erstattungen angeben.
Ich unterstelle mal, dass er aus dem Grund, dass er ALG II bezieht, ein nicht auf sich lautendes Konto angegeben hat, denn sonst würden in der Tat die Geldzahlungen angerechnet.

Ich hoffe, meine Antwort hilft etwas weiter !
Lieber Gruß
Jerrymaster

Danke vielmals, aber er hat sein eigenes Konto angegeben.
und nu
cu
SU

Sehr geehrte® SU,

auch diese Anfrag muss ich erst mal so beantworten, dass ich von Schwerbehindertenrecht keine tiefere Kenntnis habe.

Ich weiss nicht, was es bedeutet, „ein Beiblatt“ zu „bezahlen“. Vielleicht erklären Sie das noch?

Jedenfalls kann es sein, dass der Alg II Empfänger das „Einkommen“ sich gar nicht anrechenen lassen muss, weil er schwerbehindert ist (Ermessen; AlgII-V) oder dass er es mit Kosten verrechnen kann. Ebenfalls ist denkbar, dass es schon vorher zugeflossen ist nur jetzt ausgezahlt wird. Es kann auch einem anderen Zweck dienen als das Alg II, dann wird es gar nicht angerechnet.

MfG
Diskriminierung.

Sorry, kann leider nicht weiterhelfen, kene mich nur im SGB IX aus.

ja, das ist doch die Rückerstattung im SGB IX. Wer bekommt denn nun das Geld zurück erstattet, der Schwbi oder der Einzahler.

Sorry, kann leider nicht weiterhelfen, kene mich nur im SGB IX
aus.