Sgb ii

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin ein 24 jähriger student und heirate dieses Jahr. Ich würde gerne wissen welche möglichkeiten ich habe staatliche Unterstützung zu beantragen, da blicke ich absolut nicht durch.

Meine zukünftige Frau verdient ca. 1300 Brutto, ich habe
einen 400 Euro Job. Zum leben wirds reichen, aber wenn man noch Unterstützung bekommt, wäre das ja nicht schlecht. Bafög bekomme ich leider nicht.

Wäre für eine Antwort sehr dankbar!!

Viele Grüße

Hi,
da Du als Student zumindest dem Grunde nach Anspruch auf Bafög hast bist Du vom SGB II Leistungsbezug nach
§ 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen. Je nach dem wie hoch Euere Miete ist und welche Ausgaben Deine Frau in Verbindung mit der Erwerbstätigkeit hat
(z.B. Fahrkosten) könnte Sie als Aufstocker Leistungen nach dem SGB II erhalten. Wenn kein ALG II dann eventuell Wohngeld.

Hallo,

bei der Konstellation werden Sie (und Ihre Frau) weder Anspruch auf Wohngeld noch auf Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) erhalten. Als aktiver, also immatrikulierter, Student haben Sie eh keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Sie könnten allenfalls einen Mietzuschuss beantragen.
Selbst wenn Sie kein Student mehr wären, könnte nur eine konkrete Antragstellung Klarheit bringen, ob Sie und Ihre Frau Anspruch haben, denn ich kenne ja die monatliche Miete nicht. Darum kann ich nur mutmaßen.

Ich glaube Leistungen nach dem SGB II werdet Ihr wohl nicht bekommen können, da Du noch studierst. Ihr könntet aber noch einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wenn Ihr Anspruch habt, würdet Ihr einen Zuschuß zur Miete bkommen können. Viel mehr Möglichkeiten gibt es leider nicht.

Hallo,

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bestehen in Ihrem Fall nicht. Das einzige, was m.E. möglich ist, wäre beim Wohnungsamt Ihrer Stadt einen evtl. Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß
A. Lüning

Hallo,

also grundsätzlich muss ich Dir leider sagen das Studenten von Leistungsbezug nach dem SGB II gänzlich ausgeschlossen sind, da nach dem Gesetz ALG II nur (rein theoretisch) vorrübergehend gezahlt werden soll und auch nur an Bürgern die der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Das trifft ja in deinem Fall nicht zu da du ja studierst.

Deine Partnerin könnte jedoch einen Antrag auf Unterstützung zum Lebensunterhalt stellen. So wie du mir allerding euer Einkommensverhältnis geschildert hast ist eher davon auszugehen das ihr über der Badarfsgenze liegt.

Man rechnet Bedarf:

322,-€ pro Person = 644,-€

  • Kosten für die Unterkunft = ? (Miete, Nebenkosten ausgenommen Stromversorgung)

und dies sollte eine größere Summe ergeben als euer Einkommen.

Ich denke das könnte knapp werden.

Ihr könntet jedoch Chancen auf Wohngeld haben. Da kenne ich mich jedoch nicht genau mit den Anrechnungssätzen aus, das wird kommunal festgelegt. Am besten Ihr sprecht hierfür mal in euerem Bürgerbüro oder Rathaus vor.

Ich hoffe ich konnte euch helfen.

Alles Gute für die Zukunft und eine Schöne Hochzeit.

Liebe Grüße.

Zunächst erst einmal freue ich über Deine Absicht. Als Lebensgemeinschaft und damit auch Ehe zählen alle Einkommen und auch das Vermögen. Ich rate Dir einmal den SGB II-Antrag genau durchzulesen und eine Beratungsstelle z.B. bei der Gewerkschaft, beim Arbeitslosenverband oder direkt bei der SGB II- Leistungsstelle aufzusuchen.
Viel Glück! Thomas

Hallo,

als Student sieht es da nicht gut aus, staatliche Unterstützung außer BaFöG zu bekommen. Was ihr beantragen könnt, ist jedoch Wohngeld beim Amt für Wohnungswesen.

ALGII, also Hartz IV, steht dir als immatrikulierter Student nicht zu. Zum einen, weil ein Studium grundsätzlich BaFöG-fähig ist (unabhängig davon, ob du speziell BaFöG erhältst), zum anderen, weil du als Student dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehst.
Die einzige Ausnahme gibt es unmittelbar vor dem Examen oder eben der abschließenden Prüfung. Dann wird manchmal ALGII gewährt.

Grundsätzlich jedoch wird Studenten zugemutet, neben dem Studium zu jobben und sich so seinen Unterhalt zu verdienen, bzw. BaFöG oder die Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig sind.

Joa, also mir fällt nur Wohngeld ein.