Hallo,
also grundsätzlich muss ich Dir leider sagen das Studenten von Leistungsbezug nach dem SGB II gänzlich ausgeschlossen sind, da nach dem Gesetz ALG II nur (rein theoretisch) vorrübergehend gezahlt werden soll und auch nur an Bürgern die der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Das trifft ja in deinem Fall nicht zu da du ja studierst.
Deine Partnerin könnte jedoch einen Antrag auf Unterstützung zum Lebensunterhalt stellen. So wie du mir allerding euer Einkommensverhältnis geschildert hast ist eher davon auszugehen das ihr über der Badarfsgenze liegt.
Man rechnet Bedarf:
322,-€ pro Person = 644,-€
- Kosten für die Unterkunft = ? (Miete, Nebenkosten ausgenommen Stromversorgung)
und dies sollte eine größere Summe ergeben als euer Einkommen.
Ich denke das könnte knapp werden.
Ihr könntet jedoch Chancen auf Wohngeld haben. Da kenne ich mich jedoch nicht genau mit den Anrechnungssätzen aus, das wird kommunal festgelegt. Am besten Ihr sprecht hierfür mal in euerem Bürgerbüro oder Rathaus vor.
Ich hoffe ich konnte euch helfen.
Alles Gute für die Zukunft und eine Schöne Hochzeit.
Liebe Grüße.