Liebe/-r Experte/-in,
Help?! SGB II Profis sind gefragt: Wer kann mir sagen ob es im SGB II (hier: ALG II; Förderung von Selbständigen gemäß § 16) oder den sich darauf aufbauenden Verordnungen zur Umsetzung durch Jobcenter eine Grundlage zur wie folgt bei einer Mandantin versuchten Praxis gibt? Zum Hintergrund:
In 2012 und bis heute Bezug von Harz IV; Einstiegsgeld ist beantragt. Im Herbst 2012 Gründung eines Handelsbetriebes. Im Frühjahr 2013 eine weitere Gewerbeanmeldung mit der gleichen Firma (Einzelkaufman); hier: Dienstleistung: Beratung. Beide Tätigkeiten werden üblicherweise unabhängig voneinander ausgeübt. Ergänzen sich aber im konkreten Fall; zumindest aus der Sichte der Mandantin und meiner. Leider nicht aus Sicht des Jobcenters. Nun wird von der Leistungsabteilung behauptet, dass die Forderung des Jobcenters zwei unabhängige und auch nicht gegen einander aufrechenbare EKS für die beiden Geschäftsfelder zu bekommen, seitens des SGB II gedeckt wäre.
Für die Gründerin bedeutet dieses, dass ein Überschuss beim einen Geschäftsfeld für ihren monatlichen Bezug von ALG II nicht mit dem Minus beim anderen Geschäftsfeld verrechnet werden soll. Das bedeutet, dass sie Beispielsweise als Firma im März € 300,- Verlust macht, aber da sie im ersten Geschäftsfeld € 300,- plus macht, ihre Leistung um € 300,- gekürzt wird.
Dürfen die das?
Ich frage dies als GründerCoach, der eigentlich den Umsatz steigern helfen möchte, um die Frau asap aus dem Bezug heruas zu helfen, aber derzeit ständig Feuerwehreinsätze in Sachen Existenzerhalt fahren muss…
Danke für Argumente und Tipps sagt
StefanR