SGB II, Hartz IV

Liebe/-r Experte/-in,
Bin Bearbeiterin im Schwerbehindertenrecht. Nun kommt ein Antragsteller, der das von seiner Lebenspartnerin bezahlte Beiblatt auf SEIN Konto zurückerstattet haben möchte. Diese leben nicht mehr zusammen, er ist ausgezogen und bezieht auch noch Leistungen nach dem SGB II. Das Geld wurde auch schon an die Spenderin zurückgezahlt. War dies falsch?
Er hätte nun unsere Auszahlung auf sein Konto doch ohnehin als anzurechnendes Einkommen bei Hartz IV angerechnet bekommen oder?
Vielen lieben Dank
SU

Hallo SU,

Liebe/-r Experte/-in,
Bin Bearbeiterin im Schwerbehindertenrecht. Nun kommt ein
Antragsteller, der das von seiner Lebenspartnerin bezahlte
Beiblatt auf SEIN Konto zurückerstattet haben möchte. Diese
leben nicht mehr zusammen, er ist ausgezogen und bezieht auch
noch Leistungen nach dem SGB II. Das Geld wurde auch schon an
die Spenderin zurückgezahlt. War dies falsch?

Das kann ich nicht beurteilen.

Er hätte nun unsere Auszahlung auf sein Konto doch ohnehin als
anzurechnendes Einkommen bei Hartz IV angerechnet bekommen
oder?

In der Regel, ja.

Vielen lieben Dank
SU

Vielen lieben Dank
SU

Hallo!

Bin Bearbeiterin im Schwerbehindertenrecht.

Das sagt mir im Moment gar nichts.

Nun kommt ein
Antragsteller, der das von seiner Lebenspartnerin bezahlte
Beiblatt auf SEIN Konto zurückerstattet haben möchte.

Diese Frage verstehe ich nicht. Gehts denn nicht etwas genauer?

Das Geld wurde auch schon an die Spenderin zurückgezahlt.

Was für Geld?

War dies falsch?

Ich denke, die Fragestellung ist falsch. Um eine Antwort auf eine Frage zu erhalten, muss ich zuerst die Frage kennen.

LG
D.