SGB II HARTZ4 Rückzahlung?

Guten Tag zusammen.
Ich habe im Februar, SGB2-Leistungen bekommen, muss den Betrag aber jetzt wieder zurück zahlen.

Grund ist der Folgende:

Ich gehe zu einer Abendschule und würde eigentlich Bafög bekommen. Über meine Verhältnisse wusste das Amt aber Bescheid. Mich hat niemand vorher gefragt ob ich Bafögberechtigt sei. Ja und jetzt kommt mir das Amt damit an, dass ich alles wieder zurück zahlen muss.
In dem Schreiben steht folgendes:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

nach meinen Erkenntnissen haben Sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 1.Februar 2010 bis 28. Februar 2010 in Höhe von 295,58 Euro zu Unrecht bezogen (Bescheid vom 16.Februar 2010).

Sie haben sich während des gesammten Zeitraumes aus dem nachfolgenden Grund abgemeldet:
Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG und sind deshalb vom Leistungsbezug nach dem SGB II nach § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen

… usw.

Meine Frage jetzt: Muss ich das zahlen, oder kann ich dagegen klagen?

Vielen Dank im Voraus!!

moin, ich würde sagen: ganz klarer fall, du hast keine chance und musst zahlen… natürlich sagt dir keiner, wenn du bafög-berechtigt bist. wenn sich an deiner arbeitssituation was ändert, dann musst du selbst überprüfen, was es dann geben könnte und was nicht, was ändert sich dadurch. da stehst du leider in der pflicht dich zu informieren. trotzdem viel glück

Hallo 12th-Letter,

generell gilt:

Wenn Du Anspruch auf Bafög hattest, Dir dass bekannt war und die Bafög-Zahlung bewilligt wurde, hast Du H4 zu unrecht bezogen und musst es zurückzahlen. Sollte dies so bei Dir der Fall sein, und Du hast nachweislich nicht die finanziellen Mitter, ggfs. Ratenzahlung vereinbaren.

Hast Du nur Bafög, in welcher Höhe, ggfs. steht Dir zusätzlich H4 zu…hier fehlen mir Info´s für eine genaue Antwort (Einkommen, Alter, Wohnverhältnisse etc)

Ist Bafög nicht bewilligt worden, sieht es wieder anders aus, dann könnte es sein dass Dir H4 unter umständen zusteht, auch hier fehlen genauere Angaben um eine genauere Antwort zu geben.

und was bitte heisst: "sie haben sich abgemeldet??
Hast Du Deinen Antrag zurückgezogen oder hast Du dich vom Arbeitsmarkt abgemeldet oder was??

Dann kann hier evtl. auch ein Grund liegen…kenn die Korrespondenz nicht…mir fehlen Info´s!!

Lieben Gruss

Also mal am besten von vorne…

Ich bin im Moment 20 Jahre alt,
Ich wollte mit meiner Freundin in eine Wohnung ziehen,
Meine Freundin hat davor Hartz IV schon bekommen, und wohnte in einer kleinen Wohnung.

Da die Wohnung für unsere Verhältnisse „zu Zweit“
ja zu klein war… (ca 35 m²)
Wollten wir halt ne größere Wohnung.

Ich habe schon die besagte Schule besucht, als wir zur Arge gegangen sind. Habe den auch geschildert, dass ich im Moment zur Schule gehe. [[Ich wurde überhaupt nichts gefragt… z.B. über die elterlichen Verhältnisse, die ja auch bei so „Sozialleistungen“ irgendwas beitragen.]] SGB II wurde mir dann für den erwähnten Monat Februar ausgezahlt. Obwohl die Leute vom Amt wussten, dass ich zur Schule gehe.

Später wurde ich dann einfach von der Mitarbeiterein angeschrieben, ich solle mal dort erscheinen.

Ja als ich da war sagt Sie mir, Sie hat mal nachgeforscht und ich müsste eigtl. Bafög bekommen…
Auf der Schule hab ich 20std./Woche.

Daraufhin sollte ich dann ein Bafög Antrag stellen, der wurde aber abgelehnt. Wegen zu hohem Einkommen der Eltern.
Später kam dann halt die Nachzahlung. Weil ich „Bafögberechtigt“ bin/war, aber SGB2 Leistungen bekommen habe.

Und die Krönung kommt jetzt zum Schluss…

Meine Freundin und ich haben uns getrennt,
Sie sollte noch ca. 600 Euro Kindergeldnachzahlung bekommen. Die beim Amt wussten, dass wir uns trennen. Und trotz alledem wurde „mein Geld“ was von SGBII für die Kaution verwendet worden ist (was ich ja auch zurückzahlen muss) von ihrer Kindergeldnachzahlung abgezogen… Das ist doch nicht normal oder?

Naja hoffe das was ich geschrieben habe ist halbwegs verständlich.
Falls noch Fragen da sind, beantworte ich Sie euch gerne. Mich regt diese Arge einfach nur auf. Manchmal denk ich schon die versuchen mal einfach bei „jungen“ in deren Augen „unwissende“ Leuten ein bisschen Geld einzusparen.

Naja
MfG

12Th._Letter

Au weia, jetzt wird´s richtig kompliziert…

Es gibt gesonderte Gesetzgebungen für Personen unter 25, auch U25 genannt (Pflicht der Eltern bei genügend Einkommen Unterkunft etc. zu stellen…) Die U25 kenn ich leider nicht gut genug…

Müsste auch spekulieren was die Bafög/h4 Konstellation angeht…aber geb dir recht …sehr kurios…denke nicht dass es so okay ist…

Ebenfalls habe ich meine Zweifel, dass deiner freundin „dein geld“ abgezogen wurde…es sei denn ihr habt eine eheähnliche gemeinschaft auf dem amt angegeben…und selbst dann gilt glaub ich noch eine 12 monats-frist…

schau mal hier ins forum…die jungs und mädels da sind total fit…auch bei u25 und können sicher genauer weiterhelfen…

http://www.hartz4-forum.de/index.php?page=Index

sry, wie gesagt bei u25 fehlen mir die Infos…viel Erfolg

hast du dich denn bei der Arge abgemeldet, oder bis wann bekommst du Hartz4 oder bekamst du Hartz4.
Meine Tochter geht zur schule und zwar will sie ihren Haubtschulabschluss verbessern.Sie geht seid August zur Schule. Auch bei meiner Tochter kam so ein Brief,aber da stand auch drin das die Arge sich das geld von der Bafög stelle holen wolle.Sie hat im August Bafög beantragt weil die Arge das so wollte sie hat aber noch kein Bescheid oder auch keine Ablehnung von der Bafögstelle erhalten.Sie bekommt immer noch Hartz4 .Das geht doch gar net anders wo von soll man denn Leben oder habe ich da was verkehrt verstanden.

Hallo,
wirst waurscheinlich nicht drum rumkommen zu zahlen. Vereinbare Ratenzahlung, das ist einfacher. Klagen dauert und kostet Nerven, Zeit und Zinsen. Zur Schuldfrage noch ein Satz: Die MA der Arge machen keine Fehler, nur díe Anderen.

Gruß

eine wirkliche expertin bin ich zwar nicht, aber ich denke man bräuchte mehr infos zu deinem fall.

war der Bewilligungsbescheid über alg 2 denn unter vorbehalt? also stand da was von vorläufiger bewilligung?

und hast du denn bafög im februar bezogen? oder hast du außer den leistungen nach sgb II weder bafög noch wohngeld noch sonst was bekommen?
da wäre es dann die frage ob du rückwirkend bafög für den monat bekommen kannst.
wenn dem so sein sollte, denke ich dass du alg2 auf jeden fall zurückzahlen musst.

beziehen sich die 295,58 euro denn auf die kosten für wohnung und unterkunft, die du zu unrecht bezogen haben sollst?

Also ich habe nur für den Monat Feb. SGBII bekommen, kein Bafög. Außerdem haben die bei der Arge einen Teil Kaution für die Wohnung bezahlt… Was ich am Ende meiner letzten Aussage ja geschrieben hab.

Und von der Bafög Stelle können die sich ja kein Geld holen, weil ich auch nicht Bafög berechtigt bin.

Wir waren ja als Lebensgemeinschaft oder wie die das da nennen eingetragen, haben haben gesagt wir trennen uns… Aber das Geld haben die trotzdem von ihrem Kindergeld abgezogen.

Ich müsste mal gucken nach dem Bescheid, ob da sowas mit vorläufiger Bewilligung steht. Weiss aber nicht ob ich den finde.

Naja schonmal danke für die vielen Infos.

Hallo!
Du musst zahlen, da die REchtslage ganz klar vorgibt, bei Erhalt von Hartz4, keine Bafoegberechtigung besteht. Dies heißt im Klartext, dass Du sämtliche Unterstützungsgelder, die Du erhälst, von welcher Seite des Staates auch immer, angeben musst. Da Du dies nicht getan hast, wird Dir Betrug vorgeworfen und Du kannst froh sein, dass keine rechtlichen Schritte gegen dich erhoben werden.

Viel Erfolg!

Hallo,

im Grundsatz geb ich dir Recht. Einen Widerspruch würd ich auf jeden Fall einlegen. Und dann würd ich abwarten wie die Widerspruchsstelle entscheidet.

Hi,

ganz genau kann ich es nicht sagen, aber ich vermute, dass Du zurückzahlen musst, auch wenn Du natürlich rückwirkend für den Februar kein Bafög mehr erhalten wirst. Ist denn sicher, dass Dir Bafög zusteht (was ist in den Folgemonaten gewesen), hast Du denn keinen Antrag gestellt?

Ob Dir Leistungen nach SGB II zustehen, wenn die Abendschule nicht bafögfähig ist, weiß ich nicht.

LG
figuralis

Oh, entschuldige, dass ich jetzt erst antworte - war unterwegs. Also: zahlen. Haten hier grad ähnlich gelagerten Fall - musste auch gezahlt werden. Aber: Bafögstelle löchern und Antrag auf Erstattung des Betrages stellen!
Wenn du normaler Weise Bafög-Anspruch hättest, dann müsstest du es bekommen!
Und wenn nein -und du an die AfA zahlen musst: Vereinbare minimalste Raten! Die können dich nicht pfänden! Also du kannst wirklich nur 10-
20 Euro zurückzahlen im Monat. Lass dich nicht einschüchtern!
Viel Glück!

Hallo!
Dazu kann ich nichts sagen. Sollte man anrecht auf etwas haben und hat es nicht versucht zu bekommen oder es nicht gewusst, weil man sich nicht kundig gemacht hat, ist man es wahrscheinlich selber schuld.

Eine Möglichkeit gibt es vielleicht:
Zum zuständigen Bafögamt gehen und sich bestätigen lassen, dass man mit dem vorhanden Vermögen und Einkommen (Zeitpunkt des nicht gemachten Bafögantrags) doch keinen Anspruch auf Bafög gehabt hätte. Somit würde der Anspruch auf HartzIV wieder aufleben.

Bedenke: Den Widerspruch oder die Klage gegen den HartzIV-Bescheid soweit wie möglich herauszögern, um die Sache mit dem Bafögamt klären zu können - aber die Frist nicht versäumen.

Sollte sich herausstellen, dass kein Anspruch auf Bafög bestanden hat, hat man Chancen vor Gericht Recht zu bekommen. Rückwirkend Bafög zu beantragen wird nicht funktionieren, da es soweit mir bekannt nichts rückwirkend gibt.
Gruß Opec