Guten Tag zusammen.
Ich habe im Februar, SGB2-Leistungen bekommen, muss den Betrag aber jetzt wieder zurück zahlen.
Grund ist der Folgende:
Ich gehe zu einer Abendschule und würde eigentlich Bafög bekommen. Über meine Verhältnisse wusste das Amt aber Bescheid. Mich hat niemand vorher gefragt ob ich Bafögberechtigt sei. Ja und jetzt kommt mir das Amt damit an, dass ich alles wieder zurück zahlen muss.
In dem Schreiben steht folgendes:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
nach meinen Erkenntnissen haben Sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 1.Februar 2010 bis 28. Februar 2010 in Höhe von 295,58 Euro zu Unrecht bezogen (Bescheid vom 16.Februar 2010).
Sie haben sich während des gesammten Zeitraumes aus dem nachfolgenden Grund abgemeldet:
Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG und sind deshalb vom Leistungsbezug nach dem SGB II nach § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen
… usw.
Meine Frage jetzt: Muss ich das zahlen, oder kann ich dagegen klagen?
Vielen Dank im Voraus!!