SGB II - Nachzahlung bzw. Rückzahlung an Sozialamt

So auf ein Neues. Hoffe, dass der Beitrag diesmal nicht gelöscht wird.

Also, nehmen wir an, jemand bezieht über viele Jahre hinweg Leistungen nach dem SGB II. Plötzlich werden Anträge aus längst vergangener Zeit nachüberprüft. Es müssen Lohnabrechnung erneut eingesendet und Zusatzformulare ausgefüllt werden.
Plötzlich erhält dieser Jemand einen x-Betrag weniger; nicht viel, aber weniger. Und kurze Zeit später (sagen wir ca. einen Monat) erhält dieser jemand eine telefonische Benachrichtigung, dass eine Nachzahlung erfolgen soll. Sagen wir ein Betrag X über 3000 Euro.

Natürlich ist dieser Jemand darüber geschockt. Immerhin hat er all die Jahre über fleißig alles abgegeben. Dazu kommt das Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld nun mit angerechnet werden. Dies wurde die Jahre zuvor nicht angerechnet, da der Sachbearbeiter diese ausschloss.
Nach Durchsicht der alten Unterlagen ist dieser Jemand alle Unterlagen noch mal durchgegangen: Auch Gehaltserhöhungen und/oder Boni wurden immer angegeben. Folglich ist dieser Jemand der Meinung, alles richtig angegeben zu haben, und ist sich somit keiner Schuld bewusst.

Nach dem dieser Jemand beim persönlichen Gespräch war, brach eine Welt zusammen: Angeblich sollen Leistungen zuviel gezahlt worden sein, welcher der Staat nun zurück möchte.

– Darf das Amt das? Muss der „Leidtragende“ die Fehler der Vorgänger ausbaden?
– Kann man dagegen angehen?
– Wenn ja: wie?
– Gibt es Gerichte oder spezielle Anwälte für solche Fälle?

Dieser Jemand ist unwissend und mit Gesetzen, insbesondere dem SGB II oder wie auch immer, überfordert und dankt für hilfreiche Informationen.

Hallo,

Solang der Person nichts Schriftlich vorliegt ist alles so wie so hinfällig!
Gegen den Staat vorzugehen ist nicht einfach gerade in solchen Angelegenheiten gestaltet sich das immer recht Schwierig.
Ja es gibt Anwälte für solche Dinge. Ich würde mal bei einem Anwalt für Sozialrecht anfangen…
http://www.anwalt.de/fachanwalt/sozialrecht.php

hm, werden solche Anwälte gestellt oder würden da Kosten entstehen für eine Person?

Das ist unterschiedlich, je nachdem was die Person verdient kann Beratungshilfe und wenn es dann weitergehen sollte auch Prozesskostenhilfe beantragt werden, Prozesskostenhilfe bekommt man allerdings nur dann wenn bei der Verhandlung eine „Aussicht auf Erfolg“ gegeben ist, wenn diese nicht gegeben ist und der Fall von Anfang an schon Aussichtslos scheint, dann gibts auch keine Prozesskostenhilfe…
Einfach mal zum Anwalt gehen, nachfragen, das erste Beratungsgespräch ist in der Regel so wie so Kostenlos und der Anwalt wird sicherlich gern Beraten was man denn tun kann von wegen Beratungs und Prozesskostenhilfe!

Das Gesetz sieht so eine Rückerstattung nur in zwei Fällen vor, nämlich wenn der Betroffene

a) klar erkennen konnte, daß ein Fehler vorlag. Nehmen wir an, es werden auf dem Bescheid nur 500 Euro angerechnet, das Einkommen lag bei 2500, oder

b) er durch falsche Angaben bzw. das Verschweigen von Tatsachen die Überzahlung selbst verursacht hat.

Wenn beides mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dürfte die Rückzahlung unmöglich von der Arge durchzusetzen sein. Das ist aber jetzt nur eine Einschätzung aufgrund der Rechtsvorschriften, man müsste den individuellen Fall kennen.

Es lohnt auf jeden Fall der Gang zum Amtsgericht, die gegen Vorlage des Bescheides einen Beratungsgutschein für den Rechtsanwalt ausstellen. Im Gegensatz zu einem Vorredner weise ich explizit drauf hin, daß die wenigsten Rechtsanwälte einen Caritas-Modus besitzen und ihre Erstberatung kostenlos machen!

Es mag sicherlich unterschiedlich sein.
ICH habe die Erfahrung gemacht das Anwälte die Erstberatung bzw das Erstgespräch kostenlos machen. Auch hab ich Persöhnlich und durch Freunde schon des öfteren Erfahren das der Anwalt den Antrag auf Beratungs/Prozesskostehilfe selbst stellt!

Hi
Also dieser jemand hat nun einen gelben Schein erhalten in dem was von ihm zurück gefordert wird. Kurzer zeit später noch ein schreiben, darüber das der Betrag in ca. 10 Tagen vom Konto abgebucht wird. Könnte dieser jemand dort auch eine Ratenzahlung vereinbaren? An wenn sollte er sich wenden oder soll er die Nummer wählen die auf erhaltenem Schein steht?

besagter Jemand dankt vorab im Stillen.