So auf ein Neues. Hoffe, dass der Beitrag diesmal nicht gelöscht wird.
Also, nehmen wir an, jemand bezieht über viele Jahre hinweg Leistungen nach dem SGB II. Plötzlich werden Anträge aus längst vergangener Zeit nachüberprüft. Es müssen Lohnabrechnung erneut eingesendet und Zusatzformulare ausgefüllt werden.
Plötzlich erhält dieser Jemand einen x-Betrag weniger; nicht viel, aber weniger. Und kurze Zeit später (sagen wir ca. einen Monat) erhält dieser jemand eine telefonische Benachrichtigung, dass eine Nachzahlung erfolgen soll. Sagen wir ein Betrag X über 3000 Euro.
Natürlich ist dieser Jemand darüber geschockt. Immerhin hat er all die Jahre über fleißig alles abgegeben. Dazu kommt das Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld nun mit angerechnet werden. Dies wurde die Jahre zuvor nicht angerechnet, da der Sachbearbeiter diese ausschloss.
Nach Durchsicht der alten Unterlagen ist dieser Jemand alle Unterlagen noch mal durchgegangen: Auch Gehaltserhöhungen und/oder Boni wurden immer angegeben. Folglich ist dieser Jemand der Meinung, alles richtig angegeben zu haben, und ist sich somit keiner Schuld bewusst.
Nach dem dieser Jemand beim persönlichen Gespräch war, brach eine Welt zusammen: Angeblich sollen Leistungen zuviel gezahlt worden sein, welcher der Staat nun zurück möchte.
– Darf das Amt das? Muss der „Leidtragende“ die Fehler der Vorgänger ausbaden?
– Kann man dagegen angehen?
– Wenn ja: wie?
– Gibt es Gerichte oder spezielle Anwälte für solche Fälle?
Dieser Jemand ist unwissend und mit Gesetzen, insbesondere dem SGB II oder wie auch immer, überfordert und dankt für hilfreiche Informationen.