SGB II Rechtsverhältnis zw. Amt und Vermieter

Hallo,

angenommen:

Vermieter V ist Alg-2 Bezieher.
Mieter M ist auch Alg-2 Bezieher und wohnt zur Untermiete bei V.

Miete von M wird anteilig direkt von Amt an V überwiesen.

M zieht spontan am 31.8. aus und meldet dies (absichtlich ) nicht dem Amt.
Amt überweist also 1 Miete des M für Sept. „unrechtmäßig“ an V.

Da Amt Zugriff auf Geld des V hat, verrechnet Amt einfach die zuviel bezahlte Miete des M mit dem Mietzuschuss des V. Amt wusste auch, dass M noch Mietschulden an V. hat.

Ich bin der Meinung Amt darf V nicht einfach die Miete kürzen, da Amt ein Schuldrechtverhältnis mit M hat, aber nicht mit V.
Wäre V ein „normaler“ Vermieter könnte Amt die Miete auch nicht von V zurückverlangen, sondern nur von M, da dieser den Leistungsanspruch hat.

Eine Verrechnung ist also rechtsiwdrig?
V darf die Mietrückstände des M mit den Schulden verrechnen.
V dürfen auch diese Mieteinnahmen nicht vom Amt angerechnet werden.
Begründung: Die Monate zuvor volle Anrechnung der Mieteinnahmen, obwohl er nicht die komplette Miete
bekommen hat, also Mietrückstände hatte.

Kann V gegen Amt klagen und falls ja vor welchem Gericht?

Danke vorab

Gab es einen Untermietvertrag? Wie sah der aus?
Vermieter V soll sich an einen Rechtsanwalt wenden. Beratungshilfe bekommt er dafür. Das bekommt er nicht alleine hin sonst.

Hallo,

vom Titel ausgehend müßte man wissen, welche Vereinbarung der Vermieter mit dem „Amt“ geschlossen hat bzw. ob ein schriftlicher Bescheid an den Vermieter vorliegt und mit welchem Inhalt.
Tipp: nicht gleich Geld für einen RA rauswerfen für eine unsinnige Aktion.

Gruß
Otto

Danke euch beiden und sorry, dass ich mich so spät melde.

Allerdings verstehe ich die Frage leider nicht.

Ein Vertrag besteht zw. mit Leistungsbezieher 1 = Mieter und Leistungsbezieher 2 = Vermieter.

Das Amt überweist lediglich auf Antrag des 1 = Mieter direkt auf Konto des 2 = Vermieters.

Nach Auszug des 1 teilt dieser dies nicht mit und Amt überweist daher an 2 = Vermieter, obwohl 1 = Mieter nicht mehr dort wohnt.

Amt zieht dann aber V einfach das Geld ab und somit kann V nicht von seinem Recht der Verrechnung mit Mietschulden gebrauch machen. Wenn das Amt wegen Verstoß gg. Mitteilungspflicht von 1 leistet, muss sich das Amt das zu viel geleistete doch von 1 holen und darf das nicht einfach von 2 = Vermieter abziehen, da das 2 getrennte schuldrechtliche Verhältnisse sind.

Danke