Hallo,
angenommen:
Vermieter V ist Alg-2 Bezieher.
Mieter M ist auch Alg-2 Bezieher und wohnt zur Untermiete bei V.
Miete von M wird anteilig direkt von Amt an V überwiesen.
M zieht spontan am 31.8. aus und meldet dies (absichtlich ) nicht dem Amt.
Amt überweist also 1 Miete des M für Sept. „unrechtmäßig“ an V.
Da Amt Zugriff auf Geld des V hat, verrechnet Amt einfach die zuviel bezahlte Miete des M mit dem Mietzuschuss des V. Amt wusste auch, dass M noch Mietschulden an V. hat.
Ich bin der Meinung Amt darf V nicht einfach die Miete kürzen, da Amt ein Schuldrechtverhältnis mit M hat, aber nicht mit V.
Wäre V ein „normaler“ Vermieter könnte Amt die Miete auch nicht von V zurückverlangen, sondern nur von M, da dieser den Leistungsanspruch hat.
Eine Verrechnung ist also rechtsiwdrig?
V darf die Mietrückstände des M mit den Schulden verrechnen.
V dürfen auch diese Mieteinnahmen nicht vom Amt angerechnet werden.
Begründung: Die Monate zuvor volle Anrechnung der Mieteinnahmen, obwohl er nicht die komplette Miete
bekommen hat, also Mietrückstände hatte.
Kann V gegen Amt klagen und falls ja vor welchem Gericht?
Danke vorab