Person A. ist arbeitslos und bezieht Alg II. Die Sachbearbeiterin Person B. möchte, dass ihr A. immer, wenn eine Bewerbung rausgeht, via E-Mail gleich eine Kopie sendet, damit sie alles überprüfen kann.
A. glaubt, dass es sich nur um Kontrolle handelt und sagt der SB B., dass es doch langt, wenn er die Liste mit den Eigenbemühungen vorzeigt.
Wer ist nun im Recht?
Hallo,
es ist nicht eine Frage des Rechts, sondern ob die Sachbearbeiterin (SB) im Rahmen des Ermessensspielraum diese Möglichkeit hat.
Ohne den näheren Hintergrund zu kennen, ist zwar einerseits die Vorgehensweise der SB nicht alltäglich, andererseits allerdings auch nicht ungewöhnlich.
Es deutet vielmehr darauf hin, dass A ggf. bereits gegen Auflagen verstoßen oder nicht erfüllt hat oder z.B. einer besondere „Betreuung“ bedarf, falls erkennbar, dass A gewisse Probleme hat, Bewerbungen zeitnah aufzugeben.
Wie erwähnt: Ohne weitere Hintergrundinfos kann man nichts Genaueres mitteilen; zur Vermeidung von Saktionen sollte man allerdings die Vorgaben der SB einhalten.
Falls noch Fragen, gerne.
Schönen Tag noch