SGB II , SGB XII, Vollerwerbsminderungsrente

Sehr geehrte Damen und Herren ,
ich möchte Ihre Meinung zu SGB XII haben.
Mein Vater ist über 60 Jahre alt und hat grade ein Rentenbescheid erhalten, Vollerwerbsminderungsrente befristet bis 2016 (ich denke er wird in 2016, 65 Jahre alt sein) und meine Mutter bekommt ab 2011 Pflegegeld (Sie hatte Pflegestufe I und jetzt Pflegestufe II).
Ich war beim Sozialamt Gemeinde Kürten, um meinem Vater auf Grundsicherung SGB XII, nach 4. Kapitel zu beantragen. Doch die Dame im Sozialamt Gemeinde Kürten meinte, meine Eltern sollen erst einmal einen Antrag bei ARGE beantragen und dort werden meine Eltern überprüft, ob Sie Arbeitsfähig bzw. Arbeitsunfähig sind.
Wenn jemand Vollerwerbsminderungsrente hat oder Pflegegestuft (wie die Situation von meinen Eltern) muss man erst einmal auf SGB II beantragen? Und muss man dann wieder überprüft werden, ob man Arbeitsfähig ist oder nicht?
Vielen Dank

die Dame beim Sozialamt hat ihnen die übliche Antwort gegeben, Antragsteller werden erst mal hin und her geschickt, die Antwort ist jedoch falsch. wenn Ihr Vater bereits einen Rentenbescheid hat ist die ARGE nicht mehr zuständig sondern das Sozialamt. Auch stellt die ARGE nicht fest ob jemand arbeitsfähig ist, das ist Sache des Medizinischen Dienstes. legen Sie eine Beschwerde beim Amtsleiter ein.und verlangen Sie eine schriftliche Antwort.
Leider versuchen die Ämter landauf landab mit dieser Masche, Anträge abzuwehren oder Entscheidungen vor sich herzuschieben .

gruß opa

Da kann ich leider nicht helfen!Hoffe das es jemand anders kann!LG Veronika!

Hallo Aragon,
sorry, da kann ich nicht weiterhelfen.
Grüße
Almut

Hallo, warum nicht ?

Hallo Aragon,
sorry, da kann ich nicht weiterhelfen.
Grüße
Almut

Hallo,
m.E. sollten Ihre eltern tatsächlich zunächst beim Jobcenter einen Antrag auf Leistungen nch dem SGB II stellen. Von dort wird dann sicherlich die erweerbsfähigkeit Ihrer Mutter überprüft (ich gehe davon aus, dass sie mit Pflegestufe II nicht erwerbsfähig sein wird). Hintergrund dafür, dass nicht sofort Sozialhilfe bewillligt wurde, ist wahrscheinlich, dass die Erwerbsunfähigkeit Ihrer Mutter noch nicht offiziell festgestellt worden ist. Solange ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft (und das sind Ihre Eltern) noch erwerbsfähig istm beziehen alle Leistungen nach dem SGB II und das Einkommen durch die Rente würde angerechnet. Für mich stellt sich auch die Frage, warum die Rente für Ihren Vater befristet bewilligt wurde: Handelt es sich um eine Erwerbsminderung auf Zeit oder ist dies wegen des Eintritts der Altersrente in 2016 geschehen? Bitte prüfen Sie dies auch noch, denn wenn die Erwerbsminderung nur auf Zeit bewilligt wurde, ist auch das Jobcenter zuständig.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen.

Hallo

mit der EU-Rente kenne ich mich leider nicht genug aus, dass ich dir dazu viel sagen könnte.
Ich würde dir aber gerne empfehlen, deine Frage mal im Forum „hartz.info“ in den Fragebereich einzustellen. Dort sind sehr kompetente Berater, die sich auch mit diesem SGB-Bereich sehr gut auskennen und auch immer auf dem „aktuellen Laufenden“ sind.

LG

Hallo , nicht EU Rente!

Hallo , wegen meiner Mutter,Sie wurde schon 2002 untersucht durch Gesudheitsamt und es wurde festgestelt, dass Sie Arbeitsunfähig ist.

Wegen meinem Vater, sein Vollerwerbsmnderungsrente ist bis 2016 befristet und danach, wenn er 65 Jahre alt ist erhält er normale Rente.

Das Sozialamt weiß dies schon.

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Dass Ihr Vater erwerbsunfähig ist, hat bereits der Rententräger festgestellt. Er erhält bis 2016 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Frage ist, ob Ihre Mutter erwerbsfähig ist. Dies ist zwar nicht anzunehmen, wenn sie eine Pflegestufe hat. Die entscheidene Frage, und das wird die Dame vom Sozialamt gemeint haben, ist, ob Ihre Mutter auch vom Rententräger untersucht wurde zwecks Prüfung der Erwerbsfähigkeit. Pflegestufen werden in der Regel von der Pflegekasse vergeben, wenn der MDK zu Besuch war und diese empfohlen hat. Pflegestufen werden in der Regel nur zeitbefristet vergeben. Solange der Rententräger nicht (wie bei Ihrem Vater) die teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit per Bescheid festgestellt und eine Rente bewilligt hat, gilt sie bis zum Gegenteil als erwerbsfähig und hätte theoretisch Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Wahrscheinlich würde die Einigungsstelle eingeschalten werden, die zwischen Sozialamt und Jobcenter entscheidet. Ich würde Ihnen empfehlen, erstmal beim Jobcenter einen Antrag zu stellen und zeitgleich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente bei der DRV stellen, falls noch nicht geschehen, denn das Jobcenter wird sie sowieso zur Antragstellung auffordern. Ihre Mutter und Ihr Vater bilden dann eine so genannte Bedarfsgemeinschaft und die Berechnung der Leistunge erfolgen unter Anrechnung der Rente. Pflegegeld sind zweckgebundene Einnahmen und damit anrechnungsfrei.Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Ich habe mich schon kurz gefasst :smile:)

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort, doch meine Mutter hat noch nie in Deutschland gearbeitet wegen den Gesundheitsproblemen, die Sie schon lange hat. Kann Sie in diesem Fall auf Erwerbsunfähigkeitsrente bei der DRV beantragen? So gut ich weiß, muss man mindestens 60 Monaten gearbeitet haben. Im moment geht es meiner Mutter Gesundheitslich nicht gut und man darf Sie nicht unter Druck setzen und das Job Center möchte, dass meine Mutter anwesend ist bei dem Antrag.
Ich wollte Sie fragen was passiert, wenn ich den Antrag mit der Post schicke und meine Mutter nicht anwesend ist, wird der Antrag dann abgelehnt?
Ich möchte Ihnen noch erklären, dass meine Mutter 2002 durch Medizinische Dienste beim Gesundheitsamt untersucht wurde. Jetzt möchte das Job Center, nach dem Persönlichen Gespräch meine Mutter wieder zum Gesundheitsamt schicken.
Eine Frage noch, gibt es eigentlich einen Gesetzt in Deutschland, dass die Kranke Menschen schützen kann?

Vielen Dank

Keine Ursache, gern.

Zum einen frage ich mich, wovon Ihre Mutter vor Antragstellung den Lebensunterhalt bestritten hat, wenn sie noch erwerbstätig war?
Auch wenn der Antrag postalisch gestellt wird, wird Ihre Mutter persönlich beim Arbeitsvermittler erscheinen müssen. In der Regel ist es so, dass bei der persönlichen Vorsprache zur Antragstellung ein Gespräch beim Arbeitsvermittler stattfindet, der unter anderem danach fragt, ob ihre Mutter in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.

Gutachten des Medizinischen Dienstes sind für die Agentur für Arbeit nicht bindend, sondern nur das Urteil des sozialmedizinischen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung.

Ja, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, sind bestimmte Kriterien zu erfüllen. Eine davon ist die von Ihnen erwähnte.

Die Frage, ob es in Deutschland ein Gesetz gibt, das kranke Menschen schützt, verstehe ich nicht. Wovor schützen?

Also, so bald ein Bescheid der Rentenkasse vorliegt, muss die Stadt nach dem SGB XII ergänzende Leistungen zahlen. Da die Rentenkasse über dem Jobcenter steht, braucht vom Jobcenter nicht eine erneute ärztliche Untersuchung eingeleitet werden.

Viele Grüße

Hallo,

leider kenne ich mich da nicht so gut aus. Aber es erscheint mir unlogisch, dass da nochmals die Arbeitsfähigkeit geprüft werden soll, wenn doch bereits eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt wurde. Da müsste das doch schon geprüft worden sein.

Meines Wissens ist das Arbeitsamt auch in manchen Fällen für die Grundsicherung zuständig (vor Erreichen des Rentenalters ??). Der Bedarf, der durch die Rente nicht abgedeckt wird, wird dann aufgestockt.
Vielleicht hilft dieser Link weiter?

http://www.renten-fakten.de/grundsicherung

Es kommt oft auch vor, dass die einzelnen Ämter sich die Zuständigkeiten zuschieben und die Hilfeberechtigten dann oft so lange in der Luft hängen. Wenn die Rente nicht ausreicht, auf jeden Fall Leistungen zur Grundsicherung beantragen. Wo ist egal, wichtig ist das Datum, da der Antrag ab da gilt. Die Behörden müssen den Antrag dann zum zuständigen Amt weiterleiten.

Weitere wichtige §§ 11 + 12 aber vor allem 13 bis 17 SGB I
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html

Tut mir leid, dass ich nicht mehr helfen kann.

Viel Glück!

Diphda

Ich danke Sie für Ihre Hilfe.
Ich möchte Sie etwas zu meiner Mutter fragen, ist Sie Arbeitsfähig, wenn Sie Pflegegestuft (Pflegestufe II) ist und Behindertenausweis mit Buchstabe G und B besitzt?

Gibt es einen Gesetz, dass sagt Ob man dann Arbeitsfähig ist oder nicht Arbeitsfähig,wenn jemand einen Schwerbehinderten Ausweis mit Buchsstabe G und B besitzt und Pflegegestuft(II) ist?

Vielen Dank