Liebe/-r Experte/-in,wir haben leider SGBII beantragen müssen,weil mein Mann wegrationalisiert wurde. Nun haben wir ein Haus mit 174 qm, früher 5 Kinder und wir 2 Erw., heute noch 3 Kinder und 2 Erw. Das Haus ist leider so geschnitten dass wir keine sep. Etage vermieten können.Das Haus ist vor 17 Jahren von uns gebaut worden.Nun hat die ARGE die Leistung,beantragt im November!!! abgelehnt, mit der Begründung, 150 qm seien angemessen, wir sollen verkaufen oder vermieten.Dürfen die uns tatsächlich ohne Geld lassen? Sie haben uns ein Darlehen angeboten, aber wie soll ich das zurück zahlen?? Habe 40 % GdB, Erhöhungsantrag ist gestellt. Wer weiß Rat? Danke
Hallo und guten Abend,
leider bin ich nicht Experte auf diesem Gebiet und kann deshalb nicht helfen. Ich denke, Sie haben auch andere angeschrieben und hoffe, dass Sie bald eine helfende Antwort erhalten.
Mit den besten Grüßen für Ihre Zukunft,
Helga Wachtmeister
Das kann ich dir hier nicht o eben mal beantworten.
Bitte registriere dich im Elo Forum - da wird man dir weiter helfen können.www.elo-forum.org
Hallo und guten Abend aus Berlin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider kann ich Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantworten, da wir in Berlin in der Regel selten mit Wohneigentum, zumindest mit Häusern, zu tun haben.
Da mich Ihre Frage jedoch interessiert, habe ich in den fachlichen Hinweisen der Agentur für Arbeit geblättert.
Das Jobcenter / die ARGE hat recht, dass für insgesamt fünf Personen eine Wohnfläche mit 150 m² nach dem SGB II angemessen ist. Sie schreiben was von 174 m² Wohnfläche. Damit liegen sie mit 24 m² darüber.
Auf der anderen Seite schreiben Sie leider nicht, wie groß das Grundstück ist. Im städtischen Gebiet billigt Ihnen der Gesetzgeber 500 m², im ländlichen Gebiet können es bis zu 800 m² sein.
Das is nämlich das zweite Kriterium bei der Entscheidung. Die Wohnfläche allein ist (meiner Meinung nach) nicht ausreichend bei der Beurteilung, ob das Eigentum angemessen ist oder nicht.
Nun ist es so, dass ebenso geprüft werden muss, ob und inwieweit Sie in der Lage sind, das Grundstück und das Haus oder nur Teile des Grundstückes zu verkaufen oder zu beleihen. Dazu müssen Sie der Behörde einen Grundriss der Hauses und eine Flurkarte des Grundstückes vorlegen, damit der Sachbearbeiter prüfen kann, ob ein Vekauf, eine Beleihung tatsächlich machbar ist und Ihnen zumutbar ist.
Oder ist nur ein Verkauf unterhalb des Verkehrswertes so gut wie absehbar und damit eine besondere Härte, die man Ihnen nicht zumuten kann.
Sie müssen sehen: Aufwand und Nutzen müssen sich für alle Beteiligten rechnen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Es macht keinen Sinn, Sie zum Verkauf oder zu einer Beleihung zu drängen, wenn die Chancen eines tatsächlichen Verkaufs gering sind, weil sich kein Käufer findet oder Sie unter Wert verkaufen müssen.
Aber das kann ich von Berlin aus nicht beurteilen, sondern die Kollegen vor Ort besser wissen.
Nützt alles nichts, es verbleibt bei der Ablehnung, muss Ihnen die Behörde angemessene Zeit lassen, da ein Verkauf in den seltensten Fällen von heut auf morgen passiert. Bis dahin kann (und im Härtefall muss Ihnen) die Behörde Arbeitslosengeld II auf Darlehensbasis gewähren, und zwar bis zum notariell beglaubigten Kaufvertrag und Umschreibung des Grundbuches.
Das Darlehen ist so lange zu gewähren, bis Sie tatsächlich über den Verkaufserlös verfügen, also vom Notaranderkonto an Sie überwiesen, wurde.
Sie können sich rechtlich beraten lassen oder die Beratung in der Verbraucherzentrale gegen eine geringe Beratungsgebühr in Anspruch nehmen. Nach wie vor haben Sie das Recht, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Bevor Sie das jedoch tun, sollten Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden. Schildern Sie ihm Ihre Lage und lassen Sie sich erklären, warum die Entscheidung so gefällt wurde. Im Gespräch lassen sich manchmal viel einfacher und unkomplizierter Dinge klären, als endloser Schriftverkehr. Ich rede da aus Erfahrung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen trotzdem etwas weiterhelfen.
ich meine, ich hatte schon was geschrieben. Bitte ggf. persönlich kontaktieren. Googel mich unter „Pühringer, Würselen, DOWAS“
Hallo,
Kann Dir leider zu Deinem Problem keinen Ratschlag geben. Oft gibt es auch kostenlose Beratungsstellen zu Hartz IV Problemen bei Gewerkschaften, ohne Mitglied zu sein. Ansonsten Widerspruch einlegen und bei Ablehnung Klage am Sozialgericht einreichen.Ist auch kostenlos. Viel Glück Sonnenblume2
Hallo,
ich glaube nicht dass das so geht, denke aber, dass Ihr kämpfen müsst. Ist das Haus bezahlt oder müsst Ihr noch abbezahlen? Vielleicht solltet Ihr zu einer Beratungsstelle vor Ort gehen, da Ihr dabei begleitende Unterstützung braucht. Wenn Du mir schreiben könntest in welcher Stadt Ihr wohnt, suche ich Dir eine enstprechende Beratungsstelle gerne raus.
Viele Grüße,
Nicole