SGB II - wer kennt sich damit richtig aus ?

Hallo zusammen!

Folgende Thematik:

1 Mann geht aus der Arbeitslosigkeit (ALG II-Empfänger) in die Selbständigkeit, bekommt dafür Sachzuwendungen und ein monatliches Einstiegsgeld von 187,00€.
Seine Leistungsbezüge ALG II werden halbjährlich neu berechnet.

Bei der letzten Berechnung wird festgestellt, dass er im voran gegangenen Halbjahr insgesamt 400,00€ aus der Selbständigkeit erwirtschaftet hat und nach Abzug des „Freibetrages“ von 160,00€ wird ihm die Differenz von 240,00€ vom ALG II-Satz angezogn und zwar für das gesamte folgende Halbjahr.
Heisst also ganz konkret von 374,00€ auf 134,00€ !!!

Ist das RECHTENS ??? Wie soll der Mann sein Unternehmen aufbauen, ohne die Möglichkeit von Neuinvestitionen zu haben (Werbung etc.)?

Schon jetzt mal vielen Dank an JEDEN von Euch !!!

Ich würde Dir raten, in die VdK (www.vdk.de) einzutreten. Dies ist ein sehr guter Sozialverband, der Dich in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten vertritt und berät. Das hilft sehr im Umgang mit der ARGE. 50% aller Klagen beim Sozialgericht gegen die ARGE haben Erfolg. Monatsbeitrag bei der VdK ca. € 4,50.

Guten Tag,

ja, es ist natürlich rechtens, dass durch die Selbständigkeit erwirtschaftetes Geld vom Alg-II-Satz abgezogen wird.
Es kann nicht erwartet werden, dass der Alg II-Satz gleich bleibt, OBWOHL eigenes Geld aus Selbständigkeit erwirtschaftet wird.

Die Anrechnung erfolgt meines Wissens über einen Freibetrag und was darüber hinaus geht, wird gestaffelt auf den Alg- II-Satz angerechnet.

So, wie Sie es hier schreiben, erscheint mir die Anrechnung sehr hoch zu sein. Ist das so wirklich richtig? Das kann so, wie Sie es schreiben, nämlich gar nicht sein.
Begründung: 400 € geteilt durch 6 Monate = ein monatliches Einkommen aus Selbständigkeit von 66,67 € - ich glaube kaum, dass dies den Freibetrag übersteigt, oder? Die Anrechung erfolgt ja monatlich - meinen Sie also, dem Mann werden 240 € über 6 Monate abgezogen, also monatlich 40 €? Rein rechnerisch wäre das richtig, allerdings ist das monatliche Einkommen von 66,67 € doch viel zu gering, um angerechnet zu werden.
Ich glaube, Sie haben hier einfach etwas falsch verstanden.

Ich würde mit der EAR noch einmal zum PAP gehen, persönlich, und um Erklärung bitten, wie die Berechnung erfolgt ist. Evt. hat sich ja tatsächlich ein Fehler eingeschlichen.

Die Möglichkeit von Investitionen für Werbung etc. ist tatsächlich erschwert, denn das Einkommen, welches man aus der Selbständigkeit behalten darf, muss praktisch sofort reinvestiert werden, ohne dass man davon groß „leben“ könnte.
Die Anfangszeit einer Selbständigkeit aus dem Alg-II- ist nie ein Zuckerschlecken, man muss ganz schön ranklotzen und vieles auf sich nehmen - aber dies gilt eben auch fast für alle anderen Gründer ebenso.
Als Gründer aus dem Alg-II muss man eben noch viel besser planen, sich noch viel besser informieren, wie und wo man z.B. preisgünstig werben kann usw.

Über die Anrechung von Einkünften aus Selbständigkeit können Sie sich übrigens auf den einschlägigen Internetseiten der Bundesagentur und des Wirtschaftsministeriums informieren. Vielleicht hilft Ihnen dies auch im Gespräch mit dem PAP.

Mit freundlichen Grüßen,
M. Rapka

Tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus.

Herzlichen Dank, auch wenn ich es rein logisch, nicht nachvollziehen kann - hmmm - was soll’s! ;o (

Hmmm - für eine Frage und eine Antwort einen Jahresbeitrag von über 60€ und dann noch nicht mal für mich selbst, sondern für einen Bekannten - aber trotzdem DANK für den Tip! :o )

Hallo ,

bitte wende dich an das Finanzamt , an Arbeitslosen
beratungen und an das Arbeitsamt in deiner Stadt.
Ich kann diese Frage selbst nicht so gut beantworten.

fr Grüsse

Karmaron

Hallo und guten Morgen,

sehen Sie es doch so: Je mehr Sie aus der Selbständigkeit erwirtschaften, um so mehr sinkt Ihr Alg-II-Satz…und Sie sind endlich aus dem Sch… raus, niemand redet Ihnen mehr rein, kein halbjährliches Antragstellen mehr usw. usw.
Das ist es doch wert, oder?

Ich berate ja offline ziemlich viele Gründer und kenne ja die Schwierigkeiten am Anfang (auch natürlich aus eigener Erfahrung): Es ist zuerst immer ein hartes Brot, sich selbständig zu machen, egal aus welchen Verhältnissen.
Aber es lohnt sich!

Viel Erfolg wünscht

M. Rapka

Herzlichen Dank, auch wenn ich es rein logisch, nicht
nachvollziehen kann - hmmm - was soll’s! ;o (

Auch guten MOrgen !!! :o)

… da haben Sie ja völlig Recht, aber die LOGIC hinter dem Ganzen - was wird hier mit den Menschen gemacht und die da oben schaufeln sich die Taschen voll und voller - das ist doch alles nicht wahr!

Also - nochmal lieben Dank.

der Olaf

D A N K E ! ! !

Hallo,

tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus.

Empfehle dringend eine Rechtsberatung oder wende Dich an den Verbraucherschutz. Da bekommt man zumindest eine Kontaktadresse.

Gruß

Crash