Guten Tag,
ja, es ist natürlich rechtens, dass durch die Selbständigkeit erwirtschaftetes Geld vom Alg-II-Satz abgezogen wird.
Es kann nicht erwartet werden, dass der Alg II-Satz gleich bleibt, OBWOHL eigenes Geld aus Selbständigkeit erwirtschaftet wird.
Die Anrechnung erfolgt meines Wissens über einen Freibetrag und was darüber hinaus geht, wird gestaffelt auf den Alg- II-Satz angerechnet.
So, wie Sie es hier schreiben, erscheint mir die Anrechnung sehr hoch zu sein. Ist das so wirklich richtig? Das kann so, wie Sie es schreiben, nämlich gar nicht sein.
Begründung: 400 € geteilt durch 6 Monate = ein monatliches Einkommen aus Selbständigkeit von 66,67 € - ich glaube kaum, dass dies den Freibetrag übersteigt, oder? Die Anrechung erfolgt ja monatlich - meinen Sie also, dem Mann werden 240 € über 6 Monate abgezogen, also monatlich 40 €? Rein rechnerisch wäre das richtig, allerdings ist das monatliche Einkommen von 66,67 € doch viel zu gering, um angerechnet zu werden.
Ich glaube, Sie haben hier einfach etwas falsch verstanden.
Ich würde mit der EAR noch einmal zum PAP gehen, persönlich, und um Erklärung bitten, wie die Berechnung erfolgt ist. Evt. hat sich ja tatsächlich ein Fehler eingeschlichen.
Die Möglichkeit von Investitionen für Werbung etc. ist tatsächlich erschwert, denn das Einkommen, welches man aus der Selbständigkeit behalten darf, muss praktisch sofort reinvestiert werden, ohne dass man davon groß „leben“ könnte.
Die Anfangszeit einer Selbständigkeit aus dem Alg-II- ist nie ein Zuckerschlecken, man muss ganz schön ranklotzen und vieles auf sich nehmen - aber dies gilt eben auch fast für alle anderen Gründer ebenso.
Als Gründer aus dem Alg-II muss man eben noch viel besser planen, sich noch viel besser informieren, wie und wo man z.B. preisgünstig werben kann usw.
Über die Anrechung von Einkünften aus Selbständigkeit können Sie sich übrigens auf den einschlägigen Internetseiten der Bundesagentur und des Wirtschaftsministeriums informieren. Vielleicht hilft Ihnen dies auch im Gespräch mit dem PAP.
Mit freundlichen Grüßen,
M. Rapka