Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu SGB II / ALG II / Hartz 4
Ich bin Dipl.-Ing., 30 Jahre und Empfänger von Hartz 4, mein Einkommen inkl. Nebenjob beläuft sich auf 680 €. Meine Freundin ist 23 Jahre alt, z.Z. in der Ausbildung, und verfügt über ein Nettoeinkommen von 627 €.
Um Geld zu sparen möchten wir in eine gemeinsame WG 7 Wohnung ziehen.
Die gesetzlichen vorgaben, zur Erfüllung einer Bedarfsgemeinschaft sind nicht erfüllt. Wir haben keine Kinder, sind erst 3 Monate liiert und wir stehen finanziell nicht füreinander ein, es besteht auch keine Vollmacht für die Konten des jeweils anderen.
Zum einen würden wir es höchstwahrscheinlich hinbekommen, die Annahme der BG zu widerlegen. Andererseits befinden wir uns rechtlich im Grenzbereich.
Meine Bedenken sind nun, dass die ARGE das Einkommen meiner Freundin wegen eheähnlicher Lebensgemeinschaft bzw. der Annahme der BG als Einkommen sieht, und mir den „Satz“ kürzt. Wäre dies der Fall würden wir durch die gemeinsame Wohnung finanziell schlechter gestellt sein, als bei der derzeitigen Ist-Situation.
Meine Frage ist nun, welchen Rat haben Sie für mich? Ist bei dem geringen Einkommen meiner Freundin eventuell eine Untergrenze erreicht, bei der ihr Einkommen nicht angerechnet werden darf.
PS: Die ganzen Möglichkeiten Sie als Hauptmieter - ich als Untermieter, und umgekehrt, fallen aus, weil in beiden Fällen die „Einnahmen“ aus Mietverhältnissen wieder zu einer Kürzung führen; bei mir wegen Hartz4 Einnahme, bei ihr würde Kindergeld entfallen - in beiden Fällen würde dann auch der finanzielle Vorteil, der durch die gemeinsame Wohnung enstehen würde, entfallen
