Hallo,
kenne die §§ 2 und 38 nur in der Theorie und frage mich, was passiert, wenn ein Arbeitgeber nun wirklich mal vergisst, seinen Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass sein befristeter Vertrag in 3 Monaten ausläuft. In diesem Beispiel würde der Arbeitnehmer im Anschluss arbeitslos werden und eine Sperrfrist erhalten. Müsste der Arbeitgeber nun mit einer Bußgeldzahlung rechnen?
Lieben Gruß
Andy
Hallo
Das ist ein ganz bißchen umstritten. Teilweise wird in der Literatur eine Pflicht des AG zum Schadensersatz aus dem § 280 BGB ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html ) abgeleitet (der Schaden könnte dann zum Beispiel die Sperrfrist des ALG 1 sein). Die Vertreter dieser Meinung sind aber m.W. klar in der Unterzahl.
Das BAG sah das zumindest (imho zurecht) anders: http://lexetius.com/2005,2829
So wie auch das LAG Schleswig-Holstein ( http://www.mosebach-partner.de/aktuelles/lag-schlesw… )
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
danke für die Antwort und die hilfreichen Links. Ich finde solche BAG Urteile immer nicht, grummel 
Hätte hierzu eine Zusatzfrage: Für den Fall, dass sich ein Arbeitnehmer entschließt beim zuständigen Arbeitsgericht Klage auf Schadensersatz gegenüber den Arbeitgeber einzureichen. Dieses dann (so sieht es nach den BAG-Urteilen ja aus) abgelehnt werden würde, was für Kosten kämen auf den Arbeitnehmer bzw Arbeitgeber zu???
Lieben Gruss
Andy
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Hallo
Das kommt drauf an. Falls Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe besteht, kann es sein, daß der AN mit 10 Euro komplett aus der Nummer raus ist. Ansonsten zahlt in erster Instanz jeder seinen Anwalt selber. Der Verlierer trägt die Gerichtskosten.
Ausführlich beschrieben hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gebu… (ruhig die ganze Seite und nicht nur das Kapitel lesen)
Gruß,
LeoLo
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