SGB IX § 9 Wahlrecht für Behinderte

Was genau beinhaltet das Wunsch- und Wahlrecht? Hintergrund: Ich möchte als (seelisch)Behinderter (Gutachten von Psychiater liegt vor) eine Ausbildung (Eignung u. Erfolgsaussichten hat Psychiater auch festgestellt) absolvieren. Kann ich auf der Basis des Wahlrechts eine Ausbildungseinrichtung (kein Berufsförderungwerkt) selbst wählen? Worauf wäre zu achten? Bundesanstalt für Arbeit will mich nur zwischen BFW auswählen lassen, ich möchte aber wohnortnah bei meinen Angehörigen bleiben.

Hallo Grußloser,
beachte FAQ 1129 und wähle das richtige Brett

Gruß
Otto

Guten Tag,lieber Otto,
kann mit Hinweis „FAQ 1129“ nix anfangen. Welches wäre das „richtige Brett“ Deiner Ansicht nach?
MfG
Behinderter