SGB V §8 - Doch Zwang zurück in die GKV?

Hallo,

nochmal eine Frage zum §8 des SGB V.

In http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… hatten wir schon diskutiert, dass jemand, der als Angestellter in die PKV gewechselt ist, nicht mehr in die GKV zurück muss.

Der Versicherungsberater besteht aber darauf, dass es doch einen Zwang zur Rückkehr in die GKV gebe, wenn das Einkommen wegen Jobwechsel unter die Jahresentgeltgrenze fällt. Und dies unabhängig davon, wie lange der Versicherte schon privat versichert war.

Wer hat nun Recht?

Danke Euch
und viele Grüße
Frank

Ergänzung und Nachfrage: §6 Nr. 9 ?
Eine Ergänzung sagte der Berater noch:

Die einzige Ausnahme, die es dann noch geben würde, wäre Satz 3 des §8 - also der Versicherte müsse eine Stelle annehmen, bei der er maximal halb soviel arbeitet im Vergleich zur Vollzeit.

Nur dann könne er in der PKV bleiben.

Aber gilt denn SGB V §6 Nr. 9 nicht?

Denn da steht doch: Arbeiter und Angestellte, die nicht die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 1 erfüllen und die am 2. Februar 2007 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren oder die vor diesem Tag die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse gekündigt hatten, um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, bleiben versicherungsfrei, solange sie keinen anderen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen.

Und genau Absatz 1 Nr. 1 wäre ja der Passus, der bei Wechsel in eine geringer bezahlte Anstellung sonst zur GKV-Pflicht führen würde.

Oder ist da ein Denkfehler?

Viele Grüße
Frank

Die Aussagen sind alle richtig - auf den Fall kommt es an!

Es ist klar geregelt, dass man versicherungfrei bleibt, wenn man keinen anderen Tatbestand der Pflicht erfüllt - der ist bei Jobwechsel gegeben, wenn das Einkommen sinkt - ein Befreiungsrecht ist nicht gegeben! Außer der eine Tatbestand.

Was ist daran so schwierig - außer das die Diskussionsbeiträge teilweise von einer erhöhten fachlichen Inkometenz zeugen!

Thorulf Müller

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Hallo Thorulf,

danke für Deine Antwort!

Es ist klar geregelt, dass man versicherungfrei bleibt, wenn
man keinen anderen Tatbestand der Pflicht erfüllt - der ist
bei Jobwechsel gegeben, wenn das Einkommen sinkt - ein
Befreiungsrecht ist nicht gegeben! Außer der eine Tatbestand.

Das hieße also, wer z.B. zu einem anderen Arbeitgeber wechselt und dadurch unterhalb der Jahresentgeltgrenze verdient, der wird auf jeden Fall versicherungspflichtig und kann sich auch nicht befreien lassen, egal wie lange er vorher in der PKV versichert war?

Danke
und viele Grüße
Frank

Das hieße also, wer z.B. zu einem anderen Arbeitgeber wechselt
und dadurch unterhalb der Jahresentgeltgrenze verdient, der
wird auf jeden Fall versicherungspflichtig und kann sich auch
nicht befreien lassen, egal wie lange er vorher in der PKV
versichert war?

Außer bei weniger als 50%!

Das gilt auch bei Veränderung beim bisherigen Arbeitgeber.

Ja - das ist und WAR schon bisher so!

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Lösungsmöglichkeit?
Hallo Thorulf,

nochmals danke für die Info!

Und noch eine Rückfrage:

Außer bei weniger als 50%!
Das gilt auch bei Veränderung beim bisherigen Arbeitgeber.

Also wenn z.B. jemand aus gesundheitlichen Gründen von 100% auf 70% runter geht und dadurch unter die Jahresentgeltgrenze rutscht, wäre er auch aus der PKV raus und müsste in die GKV? (Oha, was macht derjenige, der chronisch krank ist und einige spezielle Behandlungen in der GKV nicht mehr erstattet bekäme? Pech gehabt? Der bekommt dann ja auch keine private Zusatzversicherung mehr…)

Aber bei weniger als 50% (und >5 Jahren PKV zuvor) könnte er nach §8 Nr. 3 die Befreiung beantragen. Die gilt doch dann lebenslang und unwiderruflich - wäre die also auch weiterhin gültig, wenn der dann anschließend auf die o.g. 70% hoch geht? Das wäre ja vielleicht eine Lösungsmöglichkeit…

Danke
und viele Grüße
Frank

Also wenn z.B. jemand aus gesundheitlichen Gründen von 100%
auf 70% runter geht und dadurch unter die Jahresentgeltgrenze
rutscht, wäre er auch aus der PKV raus und müsste in die GKV?

Es sei er ist älter als 55 - das grenzt langsam an Ausbeutung!

(Oha, was macht derjenige, der chronisch krank ist und einige
spezielle Behandlungen in der GKV nicht mehr erstattet bekäme?
Pech gehabt? Der bekommt dann ja auch keine private
Zusatzversicherung mehr…)

I.d.R. bekommt er im Rahmen von Umwandlungen Zusatzschutz, soweit diese Mehrleistungen Gegenstand seiner bisherigen Versicherungsleistungen waren. Einige Versicherer zicken hier aber massiv, z.B. sind mir mehrere Fällen bei der Halleschen bekannt.

Aber bei weniger als 50% (und >5 Jahren PKV zuvor) könnte
er nach §8 Nr. 3 die Befreiung beantragen.

Er geht also auf 50%, nicht auf 70% - richtig!

Die gilt doch dann
lebenslang und unwiderruflich - wäre die also auch weiterhin
gültig, wenn der dann anschließend auf die o.g. 70% hoch geht?

Die Befreiung gilt immer für den Sachverhalt bzw. wenn über Kreuz, dann ist es im § 8 geregelt!

Das wäre ja vielleicht eine Lösungsmöglichkeit…

Für was? Wer hat das Problem und welche Rolle spielst Du?

Thorulf Müller

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Fiese Geschichte
Hallo Thorulf,

danke für Deine Antworten!

Für was? Wer hat das Problem und welche Rolle spielst Du?

Ich bin der, der sich über eine fiese Geschichte wundert, die ihm ein Kollege vor kurzem erzählt hat - dass man da wohl nix machen kann:

Person A ist Angestellter und seit vielen Jahren privat krankenversichert. Leider ist A schwer krank (chronisch, Aussichten eher Verschlimmerung als Besserung). Zum Glück in der PKV versichert, da diese auch das erhöhte Honorar von Spezialisten für sein Krankehietsgebiet zahlt sowie bestimmte Therapien, welche die gesetzlichen Kassen nicht übernehmen würden.

Da sich seine gesundheitliche Situation zunehmend verschlechtert, muss er voraussichtlich seine Arbeitsleistung verringern (angedacht ist eine Zweidrittel- oder Dreiviertel-Stelle) und würde dadurch unter die Jahresentgeltgrenze rutschen. Hierzu sagte man ihm auf seine Nachfrage schon, dass er dann aus seiner PKV heraus in eine gesetzliche Kasse müsste - was für ihn gesundheitlich ein GAU wäre.

Die GKV zahlt die Spezialisten und Therapien nicht und die PKV sagt sich, wie gut dass wir den Kostenfaktor los sind…

Und da ist dann wohl gar nix machbar…

Ich hatte bislang gedacht, dass wenn jemand schon so ewig privat versichert ist, er sich generell von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen kann.

Viele Grüße
Frank

Die GKV zahlt die Spezialisten und Therapien nicht und die PKV
sagt sich, wie gut dass wir den Kostenfaktor los sind…

Das ist eine bösartige Unterstellung, die Sie nicht beweisen können. Also Verleumdung, üble Nachrede und ansonsten FALSCH!

Er kann die PKV doch beibehalten - er muss es nur richtig machen! Beachte § 9.5 und 10.3 MBKK!

Und da ist dann wohl gar nix machbar…

Eben doch!

Ich hatte bislang gedacht, dass wenn jemand schon so ewig
privat versichert ist, er sich generell von der gesetzlichen
Versicherungspflicht befreien lassen kann.

Denken reicht nicht - das sind gesetzliche Vorgaben, die im Einzelfall zu besonderen Härten führen können - aber nicht müssen!

Thorulf Müller

Hallo Thorulf,

wiederum danke für die Antowrt.

Das ist eine bösartige Unterstellung, die Sie nicht beweisen
können. Also Verleumdung, üble Nachrede und ansonsten FALSCH!

Also erstmal: ich habe da die Geschichte zitiert, die der Kollege erzählt hat.

Was sich die GKV oder PKV tatsächlich denken oder machen, weiß ich nicht.

Wobei der Kollege schon sagte, Person A habe sich erkundigt, ob die Therapien von der GKV bezahlt würden, und es wurde geantwortet, dies gehöre wohl nicht zum Leistungsumfang.

Er kann die PKV doch beibehalten - er muss es nur richtig
machen! Beachte § 9.5 und 10.3 MBKK!

Danke für den Tipp!

Aber - habe gerade im MB/KK 94 nachgeblättert und nur folgendes gefunden:

§9.5: Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer ein Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen oder macht eine versicherte Person von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherer von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten.

und

§10.3: Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.

Jetzt stehe ich wirklich auf dem Schlauch - was sagen denn die beiden §§ aus, wie es doch geht?

Eben doch!

Das wäre natürlich toll :smile:

Denken reicht nicht - das sind gesetzliche Vorgaben, die im
Einzelfall zu besonderen Härten führen können - aber nicht
müssen!

Aber das mit den beiden o.g. Regelungen habe ich leider nicht ganz verstanden…

Viele Grüße
Frank

Hallo,
ganz einfach: Obliegenheit. Der Gute muss seiner PKV anzeigen, wenn er
sich anderweitig versichert (oder versichern muss) . Ansonsten riskiert er den Versicherungsschutz.
Gruß Joerg

Hallo Jörg,

danke für Deine Antwort, aber:

ganz einfach: Obliegenheit. Der Gute muss seiner PKV anzeigen,
wenn er
sich anderweitig versichert (oder versichern muss) . Ansonsten
riskiert er den Versicherungsschutz.

Wie kann er denn weiter Versicherungsschutz in der PKV haben, wenn er doch aus der PKV in die GKV wechseln muss?

Viele Grüße
Frank

Hallo Jörg,

danke für Deine Antwort, aber:

ganz einfach: Obliegenheit. Der Gute muss seiner PKV anzeigen,
wenn er
sich anderweitig versichert (oder versichern muss) . Ansonsten
riskiert er den Versicherungsschutz.

Wie kann er denn weiter Versicherungsschutz in der PKV haben,
wenn er doch aus der PKV in die GKV wechseln muss?

Er muss wechseln?? Er wird Mitgliecd in der GKV - wieso muss er wechseln? Eer muss anzeigen! § 9.5. - die Rechtsfolge ist 10.2 - dicke Finger-Syndrom! Wenn Du geblättert und gelesen hättest, dann hättest Du es selbst gesehen!

Thorulf Müller

Gleichzeitig privat und gesetzlich versichert?
Hallo Thorulf,

danke für Deine Antwort!

Ich hoffe, jetzt habe ich kapiert, was Du meinst - oder stehe ich immer noch auf dem Schlauch:

Also er wird wegen Unterschreiten der Jahresentgeltgrenze Zwangsmitglied in der GKV. Das zeigt er gem. §9.5 MB/KK seiner PKV an und dann wäre er zweifach versichert, in der GKV und der PKV? Oder wie ist das zu verstehen?

Aber was meinst Du mit

10.2 - dicke Finger-Syndrom

?

Wenn er es nach 9.5 nicht anzeigt, kann ihn doch seine PKV kündigen?

Danke
und viele Grüße

Frank

Ich hoffe, jetzt habe ich kapiert, was Du meinst - oder stehe
ich immer noch auf dem Schlauch:

Ja, das merke ich - das tust Du schon länger!

Also er wird wegen Unterschreiten der Jahresentgeltgrenze
Zwangsmitglied in der GKV. Das zeigt er gem. §9.5 MB/KK seiner
PKV an und dann wäre er zweifach versichert, in der GKV und
der PKV? Oder wie ist das zu verstehen?

Wenn er sich das leisten kann - oder er wandelt um in Zusatzversicherungen, wenn seine Gesellschaft entsprechende anbietet! Was hälst Du davon wenn du mir per Mail mal etwas anbietest - dann könnte ich ihm helfen!

Aber was meinst Du mit

10.2 - dicke Finger-Syndrom

10.2. nicht 10.3 - die 3 ist auf meiner Tastatur neben der 2 - und wenn meine Fiinger dick sind, weil der Hals schon bis zum Platzen geschwollen ist, dann werden meine Finger dick und ich treffe die falsche Taste!!!

?

??

Wenn er es nach 9.5 nicht anzeigt, kann ihn doch seine PKV
kündigen?

Ebent!

Also doch…

Wenn er sich das leisten kann - oder er wandelt um in
Zusatzversicherungen, wenn seine Gesellschaft entsprechende
anbietet!

Also auf gut deutsch: Der Kollege hatte recht, es gibt keinen Weg um diese GKV-Pflicht herum.

Das einzige was möglich wäre, wäre eine Zusatz- oder Doppelversicherung in der Privaten.

Was hälst Du davon wenn du mir per Mail mal etwas
anbietest - dann könnte ich ihm helfen!

Leite ihm das gern weiter. Was meinst Du denn, was er Dir „etwas anbieten“ soll?

Viele Grüße
Frank

Leite ihm das gern weiter. Was meinst Du denn, was er Dir
„etwas anbieten“ soll?

Dann macht man den Job und sorgt für ein vernünftiges Konzept und eine vernünftige Gestaltung und eine vernünftige Umsetzung - man macht den JOB!

Ach so … Job-Angebot

Dann macht man den Job und sorgt für ein vernünftiges Konzept
und eine vernünftige Gestaltung und eine vernünftige Umsetzung

  • man macht den JOB!

Ach sooo darum geht’s :smile: Eine JOB-Akquise - ist hier dann so eine Art myhammer.de für Finanzdienstleister.

Habe Dein JOB-Angebot (oder Gesuch?) wie gesagt weitergeleitet.

Viele Grüße

Frank

Ach sooo darum geht’s :smile: Eine JOB-Akquise - ist hier dann so
eine Art myhammer.de für Finanzdienstleister.

Nein, aber das wird er wohl kaum alleine hinbekommen!

Habe Dein JOB-Angebot (oder Gesuch?) wie gesagt
weitergeleitet.

Ich hatte mich nicht beworben, weil ich hier nicht helfen will und auch eher zu teuer bin!

Thorulf Müller

Na ich hab’s auf jeden Fall weitergeleitet.

Ich weiß ja auch nicht, bei welcher Gesellschaft er ist.

Ich hatte mich nicht beworben, weil ich hier nicht helfen will
und auch eher zu teuer bin!

Aber was meintest Du dann mit:

Was hälst Du davon wenn du mir per Mail mal etwas anbietest -
dann könnte ich ihm helfen!

Viele Grüße
Frank