SGB V / Auskunftspflicht als Ehegatte

Meine Frau ist gesetzlich versichert und seit August nach Ende der Elternzeit wieder sozialversicherungspflichtig berufstätig mit 50%. Ich (und unsere Kinder) sind privat versichert.
Nun hat die TKK eine Fragebogen geschickt, in dem sie u.a. nach meinen Einkünften fragt (unter Hinweis auf SGB V §284, 206, SGB IV §28, SGB VII 94 und 50), was ich gelinde gesagt reichlich neugierig finde und nicht weiß, was die das angeht. Wurde auch noch nie gefragt.
Im §284 wird ja beschrieben, dass die für die Beitragsberechnung relevanten Daten erfragt werden dürfen. Wer kann uns weiterhelfen?

Hallo, leider kann ich dir da keine Antwort geben. Aber ein Tipp: Frag doch mal beim Jobcenter nach.

Wenn sie einen bestimmten Einkommensbetrag nicht überschreiten können sie ihre Kinder beitragsfrei bei ihrer Ehefrau mitversichern lassen, wenn sie das wollen. Das ist wohl der Sinn der Frage nach dem Einkommen.