Hallo,
warum werden einige Urtele die das SGB betreffen vom Verwaltungsgericht und einige vom Sozialgericht entschieden?
So ganz werde ich aus § 40 VwGO nicht schlau.
(1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind.Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Landesrechts können einem anderen Gericht auch durch Landesgesetz zugewiesen werden.
Bedeutet das, dass es vom Landesgesetz, bzw. Bundesgesetz abhängig ist, ob vor dem VerwG oder dem SG geklagt werden muss?
Ich habe das Gefühl, dass es auch davon abhängig ist, welches Buch des SGB betroffen ist. Wer kann mich da schlau machen?
Gruß TM
Ja, und hier steht, wann das Sozialgericht zuständig ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__51.html
Levay
Danke!
Hast du auch eine Idee, wo ich nachlesen kann in welchem Bundesland welches Gericht zuständig ist?
Oder muss ich da sämtliche Landesgesetze und „Bundeserlasse“ einzeln durchforsten?
Gruß TM
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Vielleicht würde alles einfacher, wenn du deine Frage an einem fiktiven Beispielsfall erläutern würdest.
Levay
Hi,
entschuldige, dass ich erst so spät antworte.
Ursprünglich wollte ich gerne wissen, ob man in Erfahrung bringen kann, in welchem Land welches Gericht für den Bereich SGB zuständig ist. Also z. B. Bayern Verwaltungsgerichtsbarkeit, NRW Sozialgerichtsbarkeit. Hat sich insofern erledigt, dass das zuständige Gericht ja im Widerspruchsbescheid angegeben ist.
Allerdings gibt es ja auch „Eilanträge“ also Antrag auf einstw. Rechtsschutz/Anordnung (bin nicht sicher, wie das genau heißt) gegen Bescheide, bzw. Verwaltungsakte. Welches Gericht dann zuständig ist, steht ja nicht auf dem Bescheid (Sondern nur die Widerspruchsstelle) und man muss selbst herausfinden, welches Gericht zuständig ist.
Hintergrund ist, dass mir auch unklar ist, ob und warum man teilweise BVerwG Entscheidungen für Verhandlungen vor der Sozialgerichtsbarkeit heranziehen kann, und ob das umgekehrt auch möglich ist.
Mir ist das Zusammenspiel, bzw. gegenseitige „Abhängigkeit“ oder „Anwendbarkeit“ „Bezugnahme“ „Gültigkeit“ (ich kann es leider nicht besser ausdrücken) beider Gerichte nicht klar.
Wenn also ein VerwG ein Urteil fällte, gilt das auch für das Sozialgericht und umgekehrt?
TM
Ursprünglich wollte ich gerne wissen, ob man in Erfahrung
bringen kann, in welchem Land welches Gericht für den Bereich
SGB zuständig ist.
Das steht ja in den von dir und mir genannten Normen. Ich glaube nicht, dass es hier Unterschiede in den Bundesländern gibt.
Allerdings gibt es ja auch „Eilanträge“ also Antrag auf
einstw. Rechtsschutz/Anordnung (bin nicht sicher, wie das
genau heißt) gegen Bescheide, bzw. Verwaltungsakte. Welches
Gericht dann zuständig ist, steht ja nicht auf dem Bescheid
(Sondern nur die Widerspruchsstelle) und man muss selbst
herausfinden, welches Gericht zuständig ist
Das dürfte stets das Gericht der Hauptsache sein. Also ebenfalls das angegebene.
Hintergrund ist, dass mir auch unklar ist, ob und warum man
teilweise BVerwG Entscheidungen für Verhandlungen vor der
Sozialgerichtsbarkeit heranziehen kann, und ob das umgekehrt
auch möglich ist.
Ja, das ist möglich, weil diese Entscheidungen sowieso nicht bindend sind. Wer vor Gericht für eine Rechtsansicht eine höchstrichterliche Entscheidung zitiert, der zitiert eben nur jemanden, der dieselbe Ansicht hat. Das kann auch ein Buchautor sein oder ein unteres Gericht. Was das BVerwG sagt, ist für ein Sozialgericht genauso wenig bindend wie für ein Verwaltungsgericht; interessant ist es allemal. Letztlich wird sich allerdings ein Verwaltungsgericht im Zweifel an der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientieren und ein Sozialgericht am Bundessozialgericht, wobei ich nun auch nicht weiß, in wie vielen Fällen es dort unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt.
Mir ist das Zusammenspiel, bzw. gegenseitige „Abhängigkeit“
oder „Anwendbarkeit“ „Bezugnahme“ „Gültigkeit“ (ich kann es
leider nicht besser ausdrücken) beider Gerichte nicht klar.
Wenn also ein VerwG ein Urteil fällte, gilt das auch für das
Sozialgericht und umgekehrt?
Ein Urteil gilt nicht für andere Gerichte, sondern nur für die Parteien des Prozesses.
Levay