SGB XII, § 82, Grundsicherung

Hallo,
im SGB steht folgendes:

(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert des Eckregelsatzes.

Wie ist es richtig zu verstehen? Der Grundsicherungempfänger verdient nebenbei 150 Euro. Er darf 30 € vom Hundert behalten und den Rest gibt er dem Sozialamt oder umgekehrt, 70 - behalten, 30 - abgeben.
Und was bedeutet „höchstens jedoch 50“ - wie, in welchem Fall und von welchem Betrag abhängig wird das berechnet?

Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar.

Hallo Anna,

das sieht folgendermaßen aus: Bei 150,- € Einkommen im Monat behältst Du 30% davon, den Rest zieht Dir das Sozialamt ab. Einen Freibetrag hat man als Empfänger von Grundsicherung nicht. Fahrtkosten zur Arbeit werden auch nicht erstattet.
Traurig, aber wahr.

Grüße,

Annette.

Hallo,

das bedeutet, wenn du so viel verdienst, dass 30% deines Einkommen mehr als 50% des Eckregelsatzes wären, dann hättest du nur 50% des Eckregelsatzes als Freibetrag, aber nicht mehr 30% deines Einkommens.

Gruß
Nelly

das sieht folgendermaßen aus: Bei 150,- € Einkommen im Monat
behältst Du 30% davon, den Rest zieht Dir das Sozialamt ab.
Einen Freibetrag hat man als Empfänger von Grundsicherung
nicht.

Hi,

die 30% SIND der Freibetrag.
Oder wie würdest du das bezeichnen?

Gruß
Nelly

Wieso dann ‚Selbstständige‘???..
Hallo Nelly,

so ganz kann das aber auch nicht richtig sein…
Irgendwo stimmt da aber was nicht…
Es kann doch nicht angehen,das wer ALG bezieht,KEINE Tätigkeit mit mehr als 15 Wochen-Arbeitsstunden ausüben darf…
ALS ALG II kannst dann aber „Selbstständig“ sein ???..

Hallo,

Es kann doch nicht angehen,das wer ALG bezieht,KEINE Tätigkeit
mit mehr als 15 Wochen-Arbeitsstunden ausüben darf…

Wie kommst du auf ALG? Die Grundsicherung nach SGB XII hat mit ALG nichts zu tun.

MfG

ALS ALG II kannst dann aber „Selbstständig“ sein ???..

Ja, kannst du.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

so weit ich weiss, hat ein ALG2- Bezieher einen Freibetrag von ca. 100,- €. Daraus soll er u. a. seine Fahrtkosten zur Arbeit bestreiten. Diesen Freibetrag hat ein Empfänger von Grundsicherung nicht. Er behält, gut, wenn Du so willst als Freibetrag 30% seines Einkommens. Meines Erachtens etwas ungerecht, wenn Fahrtkosten entstehen und der Hilfeempfänger aufgrund seiner Erkrankung nicht die Möglichkeit hat, aufs Fahrrad auszuweichen.

Eine Frage habe ich noch an Dich: Kann ein Empfänger von Grundsicherung wieder als ALG2- Empfänger eingestuft werden, wenn er sich aus eigener Initiative um eine für ihn geeignete Arbeit mit 15 Wochenstunden bemüht und diese Tätigkeit bereits aufgenommen hat?

Viele Grüße,

Annette