hallöle,
angenommen der x kriegt sgb XII… muß er sich dann drauf eintellen zum amt eingeladen zu werden (wie bei sgb II) bzw. hausbesuche zu bekommen?
thx
hallöle,
angenommen der x kriegt sgb XII… muß er sich dann drauf eintellen zum amt eingeladen zu werden (wie bei sgb II) bzw. hausbesuche zu bekommen?
thx
hallöle,
angenommen der x kriegt sgb XII… muß er sich dann drauf
eintellen zum amt eingeladen zu werden (wie bei sgb II) bzw.
hausbesuche zu bekommen?
Es kommt darauf an, welche Leistungen er erhält, ob es sich um wiederkehrende Leistungen handelt oder ob es sich um eine einmalige Leistung handelt, weil z.b. Wohnungseinrichtung beantragt wurde. In solchen Fällen prüft das Amt vor Ort, ob der Bedarf auch besteht.
Bei ALG-"2 gibt es die regelmäßige Einladung.
angenommen der x kriegt sgb XII…
was von den 30 verschiedenen Leistungen?