Guten Tag,
Mal angenommen eine alte Dame, dement mit Pflegestufe I , hätte etwas angespart und zieht nun in eine Demenz-WG, das heißt sie könnte ein kleines Zimmer beziehen und hätte das Recht die gemeinschaftlichen Räume mit zunutzen. Nun könnte es sein, dass das „Vermögen“ innerhalb eines halben Jahres aufgebracht wäre und das Sozialamt, nach Aussage der Betreiber immer einspringen müsste, da die Kosten nicht mit der Rente gedeckt werden könnten. die Angehörigen könnten nachweislich selbst nichts zusteuern und hätten nun Sorge, dass die alte Dame dann wieder aus dem neuen Zuhause ausziehen müsste, da dass Geld fuer diese Form der Unterstützung nicht reichen würde.
Fragen
- Wieviel duerfte diese Dame an Erspartem behalten?
- Wäre es bei einer vorhandenen Sterbeversicherung egal, wie hoch diese angespart wäre , oder müsste diese gekündigt werden und der Erlös für die laufenden Kosten! eingesetzt werden? Wer zahlt dann mal die Beerdigung?
- Mal angenommen, es gäbe rund 1100€ Rente. Der Pflegesatz (I) bei Sachleistungen beträgt 440€. Diesen Einnahmen stünden folgende Kosten gegenüber:
Zimmermiete ca. 360€
Strom pauschal. 36€
Haushaltsgeld. 210€ ( vom Betreiber der WG verlangt, enthält unter a. Nahrungsmittel)
Pflegekosten 2900€.( rund um die Uhr ist jemand da!)
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Zahlt das alles das Sozialamt? Oder gibt es da Höchstmieten? Alleine für die Zimmermiete plus Haushalt reichte ja die Rente aus, nur eben bei der Pflege Zuzahlung nicht mehr.
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Bliebe nach der Verrechnung mit der Rente ein Taschengeld übrig, oder ginge alles ‚drauf‘ da ja die Kosten der Pflege von der Pflegekasse nicht gedeckt werden würden.
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Gäbe es bei vorgenanntem Beispiel möglicherweise Ausschlusskriterien von der Sozialhilfe, so dass es besser wäre, die alte Dame nicht dort in einer spezifischen WG unter zu bringen, sondern irgendwie zu Hause weiter zu belassen, bei eigentlich unzureichender Betreuung?
Freue mich über Anregungen, ThelmaLou