SGB XII Übernahme der Kosten bei Demenz-WG

Guten Tag,
Mal angenommen eine alte Dame, dement mit Pflegestufe I , hätte etwas angespart und zieht nun in eine Demenz-WG, das heißt sie könnte ein kleines Zimmer beziehen und hätte das Recht die gemeinschaftlichen Räume mit zunutzen. Nun könnte es sein, dass das „Vermögen“ innerhalb eines halben Jahres aufgebracht wäre und das Sozialamt, nach Aussage der Betreiber immer einspringen müsste, da die Kosten nicht mit der Rente gedeckt werden könnten. die Angehörigen könnten nachweislich selbst nichts zusteuern und hätten nun Sorge, dass die alte Dame dann wieder aus dem neuen Zuhause ausziehen müsste, da dass Geld fuer diese Form der Unterstützung nicht reichen würde.

Fragen

  1. Wieviel duerfte diese Dame an Erspartem behalten?
  2. Wäre es bei einer vorhandenen Sterbeversicherung egal, wie hoch diese angespart wäre , oder müsste diese gekündigt werden und der Erlös für die laufenden Kosten! eingesetzt werden? Wer zahlt dann mal die Beerdigung?
  3. Mal angenommen, es gäbe rund 1100€ Rente. Der Pflegesatz (I) bei Sachleistungen beträgt 440€. Diesen Einnahmen stünden folgende Kosten gegenüber:

Zimmermiete ca. 360€
Strom pauschal. 36€
Haushaltsgeld. 210€ ( vom Betreiber der WG verlangt, enthält unter a. Nahrungsmittel)
Pflegekosten 2900€.( rund um die Uhr ist jemand da!)

  1. Zahlt das alles das Sozialamt? Oder gibt es da Höchstmieten? Alleine für die Zimmermiete plus Haushalt reichte ja die Rente aus, nur eben bei der Pflege Zuzahlung nicht mehr.

  2. Bliebe nach der Verrechnung mit der Rente ein Taschengeld übrig, oder ginge alles ‚drauf‘ da ja die Kosten der Pflege von der Pflegekasse nicht gedeckt werden würden.

  3. Gäbe es bei vorgenanntem Beispiel möglicherweise Ausschlusskriterien von der Sozialhilfe, so dass es besser wäre, die alte Dame nicht dort in einer spezifischen WG unter zu bringen, sondern irgendwie zu Hause weiter zu belassen, bei eigentlich unzureichender Betreuung?

Freue mich über Anregungen, ThelmaLou

Hallo ThelmaLou,
viele Fragen auf einmal :smile:.
Bin zwar im Altenheim tätig, aber mit den Kosten hab ich wenig zutun. Nur soviel, ist die WG sehr teuer. Ich weiß auch nicht wo du wohnst, vielleicht sind da die Preise höher als in meiner Gegend. Ich weiß nur soviel, dass ich eine WG billiger wie ein Heim.

Eine Sterbeversicherung darf vom Sozialamt nicht angegriffen werden.
Mit 2900 Euro ist das schon sehr hoch.
Ein Taschengeld muss immer bleiben!
Frag mal nach bei der WG und bei einen Heim, was besser und kostengünstiger wäre.
Ich täte dir aber raten nicht oft einen Ortswechsel zu machen für einen Demenzkranken.
LG HONJ

Hallo,

die gewünschte Wohnform gehört zu den zu den selbstorganisierten Pflegewohnformen. Streng genommen handelt es sich hierbei um kein Pflegeheim, mit vielen daraus erwachsenen Konsequenzen. Hier nun zu den einzelnen Fragen:

  1. Die Vermögensfreigrenze für alleinstehende Pflegebedürftige beim sogenannten Barvermögen beträgt aktuell 2600,00 EUR.
  2. Der Rückkaufswert der Sterbegeldversicherung ist auf die 2600 EUR anzurechnen. Hierfür gibt es keinen Sonderfreibetrag. Die Kosten der Bestattung ist aus dem Nachlass zu bestreiten. Steht aus diesem kein Geld mehr zur Verfügung, haften in der Reihenfolge Erbe, überlebender Ehegatte, Kinder für die Kosten. Wenn man als Kind das Erbe ausschlägt, haftet man dennoch als Kind.
  3. Hier besteht das Problem der angemessenen Kosten. Diese sind regional unterschiedlich. Darüber hinaus kann das Sozialamt einen Pflegebedürftigen auf ein „normales“ Heim verweisen, wenn dies bei gleichem Leistungsumfang erheblich billiger ist. Die Unangemessenheit beginnt bei etwa 20 % Mehrkosten. Sollte jedoch von einer Angemessenheit auszugehen sein, zahlt das Sozialamt die ungedeckten Restkosten
    4.Neben den Pflegekosten wird ein Barbetrag von ca. 100 EUR im Monat gewährt.
  4. Die gewünschten Wohnformen sind sehr umstritten. Insbesondere dann, wenn das Sozialamt die Restkosten übernehmen soll. Kritisch ist der Mehrkostenvorbehalt bei billigeren Heimen. Es müssen sich um mit öffentlichen Stellen (Pflegekassen oder Sozialämter) verhandelte Preise handeln.

Ich würde im Vorfeld die Möglichkeit der späteren Kostenübernahme mit dem örtlichen Sozialamt besprechen. Ist immer hilfreich.

Freundliche Grüße
crickelcrackel